Antwort:
VDE FNN empfiehlt, für Erzeugungseinheiten mit dieser Technologie, eine Abweichung zu akzeptieren, sofern, nach einer anfänglichen Zeitverzögerung TV ≤2s, die Leistungsgradienten für das Steigern und Reduzieren der Wirkleistungsabgabe gemäß Abschnitt 5.7.4.1 der VDE-AR-N 4105 (Wirkleistungsabgabe / Allgemeines) eingehalten werden.
Begründung:
Die Technologie der SOFC-Brennstoffzellen lässt, aufgrund der erforderlichen internen thermischen Prozesse, keine schnellen Leistungsänderungen zu. Eine Systemrelevanz ist, wegen der sehr geringen Population der SOFC Brennstoffzellen, derzeit nicht gegeben.
Einschränkung:
Überschreitet die Summenleistung der, im Geltungsbereich der VDE-AR-N 4105 installierten, Erzeugungseinheiten mit SOFC-Brennstoffzellentechnologie, einen Wert von 10 MW, könnte eine Systemrelevanz gegeben sein. Die Ausnahmeregelung gilt daher nicht für Erzeugungseinheiten mit SOFC-Brennstoffzellentechnologie, deren Anschluss nach Überschreiten dieses Grenzwertes beantragt wird.
Im Marktstammdatenregister können, nach „Nettonennleistung der Einheit kleiner als 135“ und „Technologie der Stromerzeugung entspricht Brennstoffzelle“ gefiltert, Brennstoffzellen EZE, die in den Geltungsbereich der VDE-AR-N 4105 fallen, selektiert und im CSV-Format exportiert werden. Da nur ein kleiner Teil (< 10%*) dieser Brennstoffzellen auf der SOFC-Technologie basiert, ist davon auszugehen, dass bis zu einer Gesamtleistung der selektierten EZE von 100 MW, die Grenzleistung von 10 MW für Erzeugungseinheiten mit SOFC-Brennstoffzellentechnologie nicht überschritten ist.
(https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/ErweiterteOeffentlicheEinheitenuebersicht)
*Stand 2019: 7%, Quelle: http://www.fuelcellindustryreview.com