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VDE
26.09.2024

Entwürfe der Anwendungsregeln für die Niederspannung – Konsultation begonnen

Novellierung der Technischen Anschlussregeln in der Niederspannung. Konsultationsbeiträge bis 27. November möglich.

Der Systemumbau für die Energiewende wird wesentlich durch verbindliche Regeln getrieben. VDE FNN hat jetzt die Entwürfe für eine Novellierung der Technischen Anschlussregeln (TAR) im Bereich der Niederspannung zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Dazu gehören die TAR Niederspannung (E VDE-AR-N 4100:2024-10) sowie die TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (E VDE-AR-N 4105:2024-10). 

Während der zweimonatigen Konsultation können alle betroffenen Marktakteure frühzeitig und umfassend Stellung nehmen und unter Angabe von Gründen Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge schriftlich bei der VDE FNN Geschäftsstelle einreichen. Nach Ablauf der Frist am 27. November 2024 werden die Stellungnahmen in der zuständigen Projektgruppe beraten. Eine individuelle Beantwortung von einzelnen Konsultationsbeiträgen findet nicht statt. Bis zur Fertigstellung der beiden neuen Anwendungsregeln bleiben die aktuellen Versionen der TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100:2019-04) sowie Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105:2018-11) gültig. 

Die vollständige Überarbeitung der TAR Niederspannung (E VDE-AR-N 4100:2024-10) umfasst wesentliche Änderungen bei den Themen:

  • Erfassung von Messwerten im Vorzählerbereich
  • Errichtung mehrerer Netzanschlüsse in einem Gebäude
  • Zählerplätze mit halbindirekten Messungen
  • Neue Vorgänge bei der Anmeldung des Netzanschlusses
  • Netzdienliche Steuerung nach §14a EnWG


Die vollständige Überarbeitung der TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (E VDE-AR-N 4105:2024-10) umfasst wesentliche Änderungen bei den Themen:

  • Weiterentwicklung der technischen Ausgestaltung einer vereinbarten Anschlussleistung für die Erzeugung
  • Integration rückspeisefähiger Ladeeinrichtungen
  • Vereinfachung der Anschlussprozesse und reduzierte Anforderungen bei Erzeugungsanlagen und Speicher mit geringer Leistung
  • Vereinfachte und beschleunigte Nachweisverfahren für Erzeugungsanlagen bis 500 kW
  • Erweiterte Anforderungen für Erzeugungsanlagen bezüglich systemstützender Eigenschaften