Der Beitrag beträgt aktuell pro Stimmrecht 2.000 Euro.
Für Netzbetreiber richtet sich die Anzahl der Stimmrechte nach der gewichteten Stromkreislänge ihres Netzes. Pro angefangene 2.500 km gewichteter Stromkreislänge erhält der Netzbetreiber ein Stimmrecht.
Dabei gelten folgende Gewichtungsfaktoren:
Niederspannung (< 6 kV) Faktor 1
Mittelspannung (≥ 6 kV und ≤ 60 kV) Faktor 1,6
Hochspannung (> 60 kV bis < 220 kV) Faktor 5
Höchstspannung (> 220 kV) Faktor 8
Der VDE FNN Beitrag fällt unabhängig von den VDE Mitgliedsbeiträgen und sonstigen VDE Beiträgen an.
Tool zur Beitragsberechnung für Netzbetreiber, ab 01.01.2024 (XLS)
Netzservice-Unternehmen zahlen keine stromkreislängenabhängigen Beiträge, sofern sie diese für einen Netzbetreiber betreuen, der ebenfalls Fördererkreismitglied ist.
Netzbetreiber beziehungsweise Netzservice-Unternehmen, die freiwillig einen höheren Jahresbeitrag zahlen, erhalten zusätzliche Stimmrechte.
Der Jahresbeitrag für Nicht-Stromnetzbetreiber basiert auf erworbenen Stimmrechten.
Maximal kann ein Förderer 10 Prozent der Stimmrechte erwerben.