25.10.2024 |
| Im Entwurf der TAR Hochspannung (Novelle 2025) (E VDE-AR-N 4120) gehen Vereinfachung und Systemstabilität Hand in Hand. Der Entwurf kann bis 25. Dezember konsultiert werden. |
01.04.2024 | Für alle Anlagen an der Hochspannung mit einer installierten Leistung von unter 950 kW wird der Netzanschluss vereinfacht. Zur Anwendung kommt dafür die TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120/A1). Für alle anderen Anlagen an der Hochspannung ist nach wie vor die TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120) gültig. Beide Anwendungsregeln bilden zusammen die TAR Hochspannung. |
In der TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120) wurden die Anforderungen der 2015 veröffentlichten TAB Hochspannung europakonform weiterentwickelt. Konkret gestaltet die Anwendungsregel die Anforderungen des europäischen Network Codes „Requirements for Generators“ (RfG) für Erzeugungsanlagen an der Hochspannung aus.
Wichtige Neuerungen
- Wirkleistungsabgabe bei Über- und Unterfrequenz
- Durchfahren von Netzfehlern (FRT)
- Fähigkeit zur Bereitstellung von Regelleistung
- Weiterentwickelte Nachweisprozesse
Erzeugungsanlagen müssen zukünftig bei Ungleichgewicht zwischen Last und Erzeugung (Frequenzänderungen) schneller reagieren. Die dämpfende Wirkung der derzeit noch zahlreich im Netz vorhandenen rotierenden Massen, vor allem in konventionellen Kraftwerken, bei Frequenzabweichungen wird künftig abnehmen. Daher fordert die neue TAR Hochspannung in diesen Situationen künftig von allen Erzeugungsanlagen eine schnellere Anpassung der Wirkleistung.
Auch das in Deutschland für die Hochspannung seit Jahren umgesetzte Durchfahren von Fehlern ist eine wichtige Fähigkeit von Erzeugungsanlagen zur Stützung des Gesamtsystems. Die daraus bereits bestehenden Anforderungen wurden aufgrund der europäischen Vorgaben leicht modifiziert.
Der in der TAB Hochspannung (2015) eingeführte Nachweisprozess wurde modifiziert. Neben dem Anlagenzertifikat ist nun auch ein Einzelnachweisverfahren beschrieben. Durch diese Änderung erhalten Errichter und Betreiber von Erzeugungsanlagen mehr Flexibilität bei der Wahl des Nachweisverfahrens. Netzbetreiber erhalten durch den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen weiterhin Sicherheit.
TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120/A1)
Mit dem vereinfachten Anschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung unter 950 kW an den Netzanschlusspunkten in der Hochspannung wird deren Integration in das Hochspannungsnetz beschleunigt und wirtschaftlicher. Zur Anwendung kommt dafür die TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120/A1). Künftig werden die Anlagen im genannten Leistungsbereich von der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) abgedeckt werden. Für alle anderen Anlagen an der Hochspannung ist nach wie vor die TAR Hochspannung (VDE-AR-N 4120) gültig.
Zielgruppen
- Netzbetreiber
- Anlagenbetreiber
- Anlagenhersteller
- Komponentenhersteller
Nutzen und Verbesserung
- Ausgestaltung des europäischen Network Codes „Requirements for Generators“ (RfG) für die Hochspannung
- Neue Anforderungen an die Wirkleistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bei Über- und Unterfrequenz
- Technische Anforderungen an die Erbringung von Regelleistung
- Weiterentwickelte Nachweisprozesse
- Definiert Anforderungen an Speicher sowie Mischanlagen (Erzeuger und Verbraucher)