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VDE
01.08.2015

Mindestanforderungen an Bauunternehmen im Leitungstiefbau (VDE-AR-N 4220)

Die VDE Anwendungsregel "Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen" (VDE-AR-N 4220) gibt sowohl Netzbetreibern als auch Bauunternehmen Klarheit über die geforderte Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Sie gilt spartenübergreifend.

Von den in Deutschland verbauten 1,77 Mio. Kilometern an Stromleitungen liegen etwas über 1 Million Kilometer für den Endverbraucher unsichtbar als Kabel in der Erde. Das stellt an Unternehmen, die diese Leitungen verlegen, hohe Anforderungen. Denn ein einmal verlegtes Kabel lässt sich nur aufwendig reparieren, teure Erdarbeiten sind dann unvermeidbar. Außerdem muss aufgrund der Altersstruktur des vorhandenen Netzes ein Großteil der bestehenden Kabel in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erneuert werden.

Um hier Risiken zu minimieren hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zusammen mit anderen Verbänden erstmals spartenübergreifend gemeinsame Mindestanforderungen an Bauunternehmen im Leitungstiefbau aufgestellt. VDE FNN war federführend für den Bereich Stromnetze tätig. Daneben wirkten die beiden regelsetzenden Verbände für Gas und Wasser (DVGW) sowie Fernwärme (AGFW) mit. Weitere Verbände aus den Bereichen Bau und Tiefbau sowie die Deutsche Telekom AG für den Bereich Telekommunikationsnetze waren ebenfalls beteiligt.

Zielgruppen

  • Netzbetreiber: Erhalten mit der Anwendungsregel eine Unterlage, die sie zum Vertragsbestandteil im Rahmen der Präqualifikation ausführender Bauunternehmen machen können.
  • Tiefbauunternehmen: können sich dank dieser umfassend geltenden Regel frühzeitig auf die Anforderungen einstellen. Das verschafft ihnen eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit.

Nutzen und Verbesserung
Die Anwendungsregel beschreibt die Mindestanforderungen an Unternehmen aus dem Leitungstiefbau in 17 Kategorien vom Arbeits- über Versicherungsschutz, über Dokumentation der ausgeführten Arbeiten oder Mindestausbildungen von bestimmten Mitarbeiten. Das erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Damit verbessert die Anwendungsregel auch die Qualität im Netzbetrieb, da fachkundig ausgeführte Tiefbauarbeiten zur Zuverlässigkeit des Stromnetzes beitragen. Die Anwendungsregel ist seit 1. August 2015 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Anwendungsregel "Mindestanforderungen an Unternehmen in der Kabellegung" (VDE-AR-N 4221), die nur für den Strombereich gilt und seit Mai 2016 in Kraft ist.

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