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VDE
01.05.2016

Mindestanforderungen an Bauunternehmen im Kabelleitungsbau (VDE-AR-N 4221)

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 legt Mindeststandards für Unternehmen fest, die Kabel für öffentliche Stromnetze legen.

Fachkundig gelegte Kabel sind Voraussetzung für einen zuverlässigen und kostengünstigen Betrieb von Stromnetzen. Die Anforderungen an Bauunternehmen, die Kabel für die öffentlichen Stromnetze legen, sind hoch, weil Fehler bei der Kabellegung zu aufwendigen und teuren Reparaturen führen können. Deshalb hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) Mindeststandards definiert für Unternehmen, die Kabel für Übertragungs- und Verteilnetze sowie die zugehörigen Telekommunikationsnetze legen.

VDE FNN empfiehlt, die Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 zum Vertragsbestandteil im Rahmen der Präqualifikation ausführender Bauunternehmen bei Ausschreibungen zu machen. Die VDE Vorschrift beschreibt Mindestanforderungen unter anderem in den Bereichen Personal, technische Ausstattung oder Arbeitsschutz.
Zielgruppen

  • Netzbetreiber: Können Risiken bei der Kabellegung minimieren, indem sie die Anwendungsregel bei Ausschreibungen zum Bestandteil der Verträge mit ausführenden Unternehmen machen.
  • Tiefbauunternehmen: Können ihre Erfolgschancen in Ausschreibungen erhöhen, indem sie sich gezielt an den Anforderungen ausrichten.

Nutzen und Verbesserung
Die Anwendungsregel ist ein wichtiges Element der Qualitätssicherung. Bisher gab es keine bundesweit verbindlichen Mindeststandards, denen Unternehmen speziell im Bereich Kabellegung genügen sollten, um Aufträge kompetent umsetzen zu können. Ausschreibungen werden durch die Vorschrift transparenter. 

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