Die VDE-AR-N 4141-1 legt die Zusammenarbeit an der Schnittstelle Übertragungsnetzbetreiber – Verteilnetzbetreiber fest. Aufbauend darauf wird durch die VDE-AR-N 4141-2 die Zusammenarbeit zwischen den Verteilnetzbetreibern beschrieben.
Diese Anwendungsregel gilt für Netzschluss von Netzen untereinander. Eine Schnittstelle befindet sich jeweils am technischen Netzanschlüsse von Netze zwischen zwei Netzbetreibern. Diese können aufgrund der unterschiedlichen Netzkonstellationen in allen Spannungsebenen von der Hochspannung bis zur Niederspannung liegen.
Die VDE-Anwendungsregel
- ist die Grundlage für einen störungsfreien Betrieb der Verteilnetze und die Beherrschung von Störungen.
- definiert technischen und physikalischen Merkmale und bildet den Rahmen für ein nachhaltiges Zusammenspiel der Netzbetreiber zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
- hilft den Netzbetreibern bei der Erhaltung einer hohen Versorgungsqualität, der Sicherstellung der Funktion des Strommarktes, der maximalen Aufnahme von Strom aus Erzeugungsanlagen und Speichern, und der diskriminierungsfreien Datenbereitstellung.
In Analogie zu den TARs und der VDE-AR-N 4141-1 sind die Anforderungen für den Netzanschluss z.B. bezüglich Spannungs- und Frequenzverhalten, Blindleistungsaustausch und Netzrückwirkungen geregelt. Die Grenzen für den Blindleistungsaustausch zwischen Verteilnetzbetreibern nach Abschnitt 6.2, Bild 4 gelten erst ab dem 01.09.2026.