In Zeiten von Beschleunigung ist es entscheidend, den Überblick zu behalten. Das gilt vor allem bei Änderungen und Neuerungen im Ordnungsrahmen – insbesondere dann, wenn diese zur Vereinfachung beitragen. Mit der „Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV-Änderungsverordnung, Bundesratsdrucksache 456/23)“ hat die Bundesregierung, den Nachweis der elektrotechnischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen bis zu 500 kW installierter Leistung und bis zu 270 kW Einspeiseleistung vereinfacht. Konkret heißt dies für die betroffenen Anlagen, dass diese ohne Anlagenzertifikat ans Netz gehen dürfen. Während dies bislang nur für die Niederspannung gilt, sollen davon künftig Erzeugungsanlagen in allen Spannungsebenen profitieren, ebenso Speicher. Damit sollen sich der Aufwand und die Kosten für die Zertifizierung verringern.
Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen in Mittel- und Hochspannung in Kraft
Orientierung für die künftige vereinfachte Zertifizierung
VDE FNN hat mit seinem Hinweis „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“ eine strukturierte Anwendungshilfe geschaffen, die eine Orientierung über die geplanten Änderungen im Ordnungsrahmen bietet. Die Highlights:
- Einordnung der technischen und grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die vereinfachte Zertifizierung
- Übersicht zur Umsetzung der technischen Anforderungen und Nachweise
- Zeitliche Einordnung in der Übergangsphase bis zur Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TARs), welche die Möglichkeit der vereinfachten Zertifizierung aufnehmen werden
- Beispiele, in denen die Vereinfachungen Anwendung finden
Anforderungen an Systemstabilität zu erfüllen
Der VDE FNN Hinweis ist zusammen mit der TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105:2018-11) und TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110:2023-09) anzuwenden. Denn neben der vereinfachten Nachweisführung müssen die betroffenen Anlagen für die Systemstabilität essenzielle Anforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zur Systemstabilität für Anlagen mit Anschluss in der Mittelspannung. Basis dieser Vorgaben ist die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV). Zu beachten ist, dass die aktuell gültigen TARs die vereinfachte Zertifizierung nicht enthalten. Diese soll mit der Vorlage der TAR-Novellen 2025 integriert werden. Deshalb ist für die Zeit bis dahin der neue Hinweis entscheidend.
NELEV-Änderungsverordnung und EAAV in Kraft
Der VDE FNN Hinweis setzt die geänderten Anforderungen an die Nachweisführung auf Basis der NELEV-Änderungsverordnung und der EAAV um. Diese sind mit dem Solarpaket I Mitte Mai 2024 in Kraft getreten, womit die Inbetriebnahme von Anlagen im genannten Leistungssegment auf Basis des VDE FNN NELEV-Hinweises erfolgen darf.