Wer kann Mitglied werden?
Juristische Personen wie Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen oder Behörden.
Wie wird man Mitglied?
Senden Sie uns den Aufnahmeantrag per Post an die VDE FNN Geschäftsstelle. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag ist im Aufnahmeantrag zu finden.
Mit dem Beitrag ist mindestens eine Stimme verknüpft. Die Kosten für ein Stimmrecht werden jährlich von der Mitgliederversammlung, dem Fördererkreis, festgelegt.
Für Netzbetreiber orientieren sich die zu erwerbenden Stimmrechte an der jeweiligen Stromkreislänge. Alle übrigen Fachkreise, wie Hersteller, Dienstleister, wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden, zahlen einen Beitrag basierend auf den erworbenen Stimmrechten. Ein Förderer kann maximal 10 Prozent der Gesamtstimmrechte erwerben.
Stimmrechte für Netzbetreiber
1 Stimmrecht = je angefangene gewichtete 2500 km Stromkreislauf
Gewichtung der Stromkreislängen:
- Niederspannung: < 6 kV: Faktor 1
- Mittelspannung: = 6 kV bis = 60 kV: Faktor 1,6
- Hochspannung: > 60 kV bis < 220 kV: Faktor 5
- Höchstspannung: ≥ 220 kV: Faktor 8
Tool zur Beitragsberechnung für Netzbetreiber, ab 01.01.2024 (XLS)
Die Mitgliedschaft bei VDE FNN ist unabhängig von einer sonstigen Mitgliedschaft im VDE e.V.