Empfehlung der Aufteilung des Bereitschaftsdiensts auf drei Orte, um den Kontakt untereinander zu verringern:
- Home-Office
- (Not-)Leitstelle
- Betrieb
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Pandemie im Netzbetrieb.
Empfehlung der Aufteilung des Bereitschaftsdiensts auf drei Orte, um den Kontakt untereinander zu verringern:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Entstörungsdienst stehen vor der Herausforderung neben den fachlich technischen Problemstellungen mit Netzkunden konfrontiert zu werden, die u. U. krank oder in Quarantäne sind bzw. sonstige Risikofaktoren bzgl. der aktuellen Pandemie aufweisen.
Von der Leitstelle sollten folgende Dinge berücksichtigt werden:
Für eine umfassende Lagebewertung im Vorhinein sollten bereits bei der Meldungsannahme konkrete Fragen nach der Situation am Einsatzort gestellt werden:
Kann das alles verneint werden, sollte ein „normaler Einsatz“ mit den allgemeinen gebührenden Regeln (Kontakt vermeiden, Abstand halten usw.) vertretbar sein.
Wird eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet wird, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.
In Einsätzen, bei denen die Gefahr von außerhalb des potenziellen Ansteckungsbereichs beseitigt werden kann (z. B. bei schmorenden HAK, Sicherung in KVS ziehen oder bei undichten Wasseranlagen, HA abschiebern), werden diese vornehmlich durchgeführt.
Das weitere Vorgehen zur Instandsetzung nach der Beseitigung der Gefahr ist dann mit den entsprechenden Führungskräften abzustimmen.
Wenn dies nicht möglich ist (z. B. Gasgeruch im Gebäude) sollte die meldende Person durch den aufnehmenden Netzmeister dazu aufgefordert werden, die Zugänge für das Entstörungspersonal zu öffnen und entsprechend alle sich am Ort befindlichen Personen dazu zu bewegen, sich außer Reichweite der Kollegin oder des Kollegen zu begeben.
Für den Fall, dass Sie mit risikobehafteten Netzkunden umgehen müssen, keine Möglichkeit haben, eine räumliche Distanz aufzubauen oder sogar zu einer 1.-Hilfe-Leistung genötigt sind, so sollten z. B. eine FPP2-Maske und Einmalhandschuhe eine wirksame persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen. Sollten Sie über eine Schutzbrille verfügen, ist dieser ein zusätzlicher Schutz. Der Umgang mit dieser Schutzausrüstung sollte sehr sorgsam erfolgen, da Lieferengpässe für Nachschub zu erwarten sind. Schöpfen Sie zunächst alle Schutzmaßnahmen aus – die wirksamsten Schutzmaßnahmen:
Im Falle einer notwendigen 1.-Hilfe-Maßnahme, vergessen Sie nicht per Notruf den Rettungsdienst zu aktivieren.
Im Falle von Ausgangsbeschränkungen sollte rechtzeitig Schlüsselpersonal identifiziert und mit entsprechenden Akkreditierungen ausgestattet werden, um sich entsprechend ausweisen zu können. Derzeit sind keine Einschränkungen für den gewerblichen Verkehr ausgesprochen oder angekündigt worden. Aktuell ist in entsprechenden Teilen Deutschlands ausschließlich der Freizeitbereich im Privaten wie auch im Freizeitgewerbe von den Anordnungen betroffen.
Wichtig ist: Informieren Sie sich über die jeweiligen Regelungen der Länder und Kreise/Kommunen
Stand 20.03.2020
Akkreditierungsbescheinigung:
Dienstausweis:
Passierschein:
Für die Absicherung eines eingeschränkten Notbetriebes (Netzführung und Entstörung, keine planbaren Tätigkeiten!) muss rechtzeitig Schlüsselpersonal identifiziert werden. Für dieses Personal sollte eine Akkreditierungsbescheinigung unter namentlicher Nennung mit den Unterschriften der Geschäftsführung vorbereitet und ausgestellt werden. Dies sollte auch für Dienstleister gelten.
Bautätigkeiten sollten auf das Notwendigste begrenzt und sichere Netzzustände zu jeder Zeit gewährleistet werden. Hier sind interne Priorisierungen notwendig. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang stets die Anweisungen der Behörden.
Es sollte eine ausreichende Anzahl an üblicherweise betroffenen Materialien vorgehalten werden, um im Notfall mehrere Wochen ohne Lieferungen auszukommen.
Wenn eine Kasernierung bzw. Isolierung von zuvor identifiziertem Schlüsselpersonal in Erwägung gezogen werden soll, sollte dies aber erst als letztes Mittel genutzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen vorher nicht gegriffen haben. Eine Entscheidung hierzu muss u. a. zwingend mit Personalabteilung, Betriebsrat (sofern vorhanden) und Gewerbeaufsichtsamt abgestimmt sein.
Beispielsweise Leitwarten jeglicher Sektoren (Energie, Wasser, Gas, Prozess-IT etc.) sind Bereiche in denen eine Kasernierung möglich und sinnvoll ist.
Folgende Dinge sollten dabei berücksichtigt werden:
Die Bundesnetzagentur stellt online eine Liste mit Unternehmen mit Aufgaben im Bereich der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netzinfrastrukturen zu Verfügung.
Damit ein erleichterter Nachweis erfolgen kann, ob ein Unternehmen unter die landesrechtlichen Ausnahmen fällt, werden in der Liste die in den jeweiligen Bereichen bei der Bundesnetzagentur erfassten Unternehmen veröffentlicht.
Hinweis: Netzbetreiber sind in der Kategorie "Telekommunikation" zu finden.
Laut RKI gibt es Kontaktpersonen drei verschiedener Kategorien:
Für alle drei Kategorien stellt das RKI einen Leitfaden für ein empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen bereit:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management_Download.pdf
Zusätzlich zum Management von Kontaktpersonen (siehe Nr. 10) stellt das RKI nun einen Leitfaden für die Anpassung der Empfehlungen für Kontaktpersonen und infiziertes Personal in Situationen mit akutem Personalmangel bereit.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_KritIs.html
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) ist das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer. Diese hat nun eine Information zum turnusmäßigen Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten im Rahmen der COVID-19-Pandemie herausgegeben.
Die gesamte Information der Eichaufsichtsbehörden ist hier zu finden.