Stromnetze gehören zu den kritischen Infrastrukturen. Schnelle Reaktion in Krisensituationen und deren Vorbeugung sind für Netzbetreiber unabdingbar. Neben der VDE-Anwendungsregel „Sicherheit im Stromnetz – Krisenmanagement des Netzbetreibers“ (VDE-AR-N 4143-1) hat VDE FNN nun auch für das Risikomanagement eine höhere Verbindlichkeit und bundesweit einheitliche Vorgehensweise geschaffen: Die neue Anwendungsregel „Sicherheit im Stromnetz – Risikomanagement des Netzbetreibers“ (VDE-AR-N 4143-2) ist nun gültig.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwendungsregel beschreibt Phasenmodell zum Risikomanagementprozess
- Anforderungen für die systematische Erfassung von Risiken sowie deren Analyse und Bewertung werden festgelegt
- Prozess wird beschrieben, um Maßnahmen zum Entgegenwirken von Risiken auszuwählen und umzusetzen
Nutzen/Verbesserung
Das Risikomanagement gehört zum Instrumentarium einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Mit der Anwendungsregel unterstützt VDE FNN Netzbetreiber bei ihrer Aufgabe, die Stromnetze als kritische Infrastruktur zu schützen. Durch die Anwendung der beschriebenen Verfahren können potenzielle Gefährdungen frühzeitig ermittelt und analysiert werden. Daraufhin können notwendige Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt und dessen Wirksamkeit überprüft werden. Die Umsetzung der in der Anwendungsregel beschriebenen Anforderungen führt zum vorausschauenden Handeln und ist ein Baustein des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) von Netzbetreibern.
Vorteil für Querverbundunternehmen
Die Anforderungen für Betreiber elektrischer Netze sind eng mit denen der Gas- und Wasserinfrastruktur verzahnt.
Zielgruppe
Netzbetreiber öffentlicher Stromversorgungsnetze