Die VDE-Anwendungsregel zum Redispatch 2.0 (VDE-AR-N 4141-3) unterstützt alle Akteure wie Netz- und Anlagenbetreiber sowie Einsatzverantwortliche in der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Redispatch-Leistungsanpassung. Dabei geht es um Anlagen, für die die Redispatch-Maßnahmen gemäß EnWG verpflichtend sind. Dazu gehören neben Großkraftwerken nun auch Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie fernsteuerbare Anlagen.
Wenn es eng wird – VDE-Anwendungsregel hilft beim Redispatch 2.0
Das Wichtigste in Kürze
Die Anwendungsregel unter dem Namen „Technische Regeln für den Betrieb und die Planung von elektrischen Netzen – Teil 3:
Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen für das Management von Netzengpässen“ (VDE-AR-N 4141-3) beinhaltet:
- Erläuterung technischer Anforderungen für neue Anlagen
- Detailvorgaben für die Bereitstellung von Echtzeitdaten
- Konkretisierung weiterer Datenbedarfe
Einbezug von Bilanzierung und Abrechnung über Verweise
Nutzen und Verbesserung
Das seit 1. Oktober 2021 gültige EnWG mit den Regelungen in §§ 13, 13a und 14 hat zu einer umfangreichen Neuregelung des Engpassmanagements unter Einbindung von EE- und KWK-Anlagen geführt. Das koordiniertes Engpassmanagement hat das Ziel, in jeder Netzebene die Engpässe zu beheben und dabei ein über alle Netzebenen hinweg technisch wirtschaftliches Optimum für die Engpassbeseitigung zu erreichen. Die bereits etablierten Regeln für die Zusammenarbeit von Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber (siehe VDE-AR-N 4141-1:2019-01) und die geplanten Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Verteilnetzbetreibern (siehe VDE-AR-N 4141-2: 2022-09) wurden in der Erstellung der Anwendungsregel Redispatch 2.0 berücksichtigt.
Zielgruppe
Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Einsatzverantwortliche, Bilanzkreisverantwortliche