Begriff | Definition |
Leistungsmanagement | Steuerung des Leistungsflusses durch Beeinflussung von Geräten (z. B. elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) unter Berücksichtigung technischer Grenzwerte und vertraglicher Vereinbarungen (z. B. Lastmanagement, Redispatch oder Einspeisemanagement) - durch den Gesetzgeber (z. B. § 9 EEG; § 14 EEG; § 13 EnWG*; § 14a EnWG)
- netzdienliches Lastmanagement oder Einspeisemanagement nach Vorgabe des Netzbetreibers zur Sicherstellung des Netzbetriebes (z. B. § 14a EnWG, NSM, § 9 EEG)
- nach Vorgabe des Kundensystems (z. B. HEMS oder zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung)
- durch Marktteilnehmer/Vertrieb
Leistungsmanagement kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsmanagement beziehen. |
Lastmanagement | Leistungsmanagement für den Betriebsmodus „Energiebezug“ aus dem Netz |
Einspeisemanagement | Leistungsmanagement für Erzeugungsanlagen für den Betriebsmodus „Energieeinspeisung“ in das Netz |
Energiemanagement | Systematischer Ansatz zur Optimierung des Energieeinsatzes und der Energieeffizienz, um eine Anwendung, Aktivität oder Funktion zu erfüllen, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Anwender sowie der Preisgestaltung durch den Energiehandel und der Verfügbarkeit von lokalen Speichermöglichkeiten oder lokaler Erzeugung der elektrischen Energie (nach VDE 0100-801 modifiziert) |
Flexibilität | Vermögen der Veränderung des Leistungsflusses (siehe Leistungsmanagement) gegenüber einem aktuellen Plan- oder Ist-Wert in Reaktion auf ein externes Signal innerhalb einer definierten Zeit mit dem Ziel, eine Dienstleistung im Energiesystem zu erbringen. Flexibilität wird gegenüber Dritten durch Vertragswerke definiert wobei die Anforderungen aus den technischen Regelwerken (§ 19/§ 49 EnWG) einzuhalten sind. Flexibilität kann sich auf Wirk- oder Blindleistungsflexibilität beziehen. (nach BNetzA-Definition modifiziert und ergänzt) |
Systemstabilität | - Fähigkeit eines Systems, im gestörten und ungestörten Betrieb stabil zu bleiben. Im Stromsystem bedeutet dies, v. a. Spannung und Frequenz innerhalb der zulässigen Grenzen und konstant zu halten
- Fähigkeit des elektrischen Energiesystems, im ungestörten Betrieb seinen Zustand (Betriebspunkt) konstant zu halten und nach einer Störung in einen neuen Zustand (Betriebspunkt) überzugehen, in dem die Spannung und Frequenz innerhalb zulässiger Grenzen konstant gehalten werden
|
Systemsicherheit | = Systembilanz + Netzsicherheit + Systemstabilität |
Systembilanz | - Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu jedem Zeitpunkt
- Ergebnis: konstante Frequenz – idealerweise bei 50,0 Hz
|
Netzsicherheit | Netzsicherheit: Spannung muss in den zulässigen Bereichen liegen; Betriebsmittel dürfen nicht überlastet werden müssen |
Versorgungssicherheit in der Stromversorgung | Energie lang- und kurzfristig und unterbrechungsfrei von der Einspeisung zum Konsumenten zur Verfügung stellen |
Versorgungszuverlässigkeit | Die Versorgungszuverlässigkeit ist gekennzeichnet durch die Anzahl und Dauer der Versorgungsunterbrechungen |
Systemdienstleistungen | - Systemdienstleitung werden zusätzlich zur Übertragung von elektrischer Energie erbracht werden
- Netzbetreiber greifen dafür auch auf Dritte zurück
|
Frequenz- und Spannungshaltung | - Frequenz- und Spannungswerte konstant innerhalb der zulässigen Grenzen zu halten
- Bei der Frequenzhaltung muss ein Gleichgewicht von Einspeisung und Verbrauch exakt eingehalten werden
|
Marktliche Primärregelung | - Sorgt dafür, dass nach kleinen Störungen der Systembilanz das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch über zusätzliche Leistungseinspeisung oder Leistungsreduktion wiederhergestellt wird
- Sie ist die erste zu aktivierende Maßnahme bei einer Störung
|
Blackout | - Von einem Blackout spricht man bei einem unvorhergesehen großflächigen, längerfristigen Ausfall der Stromversorgung, etwa wenn große Teile des europäischen Verbundsystems betroffen sind
- Das kann dann passieren, wenn Erzeugung und Verbrauch großräumig ungleich verteilt sind und zusätzlich schwere Störungen an wichtigen Knotenpunkten im Übertragungsnetz auftreten
|
Stromausfall | - Ungeplante Versorgungsunterbrechung
- Eine zeitweise und regional begrenzte Störung im Stromnetz, durch die unbeabsichtigt die Elektrizitätsversorgung der Stromverbraucher unterbrochen ist
- Einzelne Straßenzüge, Stadtteile oder Städte betroffen
- Häufige Ursachen: z. B. Witterungseinflüsse oder Schäden durch Baggerarbeiten
|
Versorgungswiederaufbau | - Herstellung der Stromversorgung nach einem Blackout
- Einzelkraftwerke, die schwarzstartfähig sind, werden verwendet, um einzelne Netzabschnitte wieder aufzubauen und die Versorgung mit elektrischer Energie schnellstmöglich wiederherzustellen
|