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VDE
23.07.2019

Gesetzlicher, regulatorischer Rahmen

Um die Herausforderungen der Energiewende aus Netzsicht bewältigen zu können, braucht es den passenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen (siehe Gesetzeskarte BMWK)
  • Weiterentwicklung vom Netz zum System muss bestehenden gesetzlichen, regulatorischen Rahmen beachten und mit Blick auf die Zukunft notwendige Veränderungen anstoßen
  • Abstimmung der Regulierungsmechanismen auf die notwendigen Investitionsbedarfe der Netzbetreiber notwendig

Bei der Weiterentwicklung vom Netz zum System ist der Blick auf den gesetzlichen, regulatorischen Rahmen von großer Bedeutung. Die technischen Regelwerke des VDE FNN befinden sich mit diesem immer im Einklang. Es müssen allerdings nicht nur die direkten Vorgaben beachtet werden, sondern auch die Auswirkungen auf die Entwicklung. Der gesetzliche, regulatorische Rahmen bestimmt zum Beispiel maßgeblich die Entwicklung des Erzeugungsmixes, den Ausbau der Stromnetze (Leitungsausbau, innovative Netztechnologien etc.) und  Veränderungen im Verbrauch (Elektromobilität) in Deutschland. Diese Veränderungen müssen bei der zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Regelwerkes beachtet werden. Gleichzeitig hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) immer auch den Weiterentwicklungsbedarf des gesetzlichen, regulatorischen Rahmen im Blick. Für einen zukünftigen, sicheren Systembetrieb mit 80 % erneuerbaren Energien in 2030 -  entsprechend den Zielen der Bundesregierung - sind passende Rahmenbedingungen notwendig.


Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz stellt den rechtlichen Rahmen für die Versorgung mit Strom und Gas. Der Fokus liegt hierbei auf der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze. Mit der Regulierung dieser natürlichen Monopole soll die Wirksamkeit und Unverfälschtheit des Wettbewerbs sichergestellt werden. Das europäische Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung wird durch das EnWG in deutsches Recht umgesetzt.

Das EnWG regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern. Für die Anforderungen an Kundenanlagen verweist das EnWG auf die technischen Mindestanforderungen, welche durch die Einhaltung der VDE-Anwendungsregeln als erfüllt angesehen werden.

(Quelle: Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem, BMWK)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat zum Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % bis 2050 zu erhöhen. Im EEG ist die vorrangige Anschlusspflicht von erneuerbaren Energieanlagen durch den Netzbetreiber verankert. Darüber hinaus enthält das EEG weitere Rechte und Pflichten von Netzbetreibern und Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.  

(Quelle: Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem, BMWK)

http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat am 8. Juli 2016 mit Verabschiedung durch den Bundesrat die letzte Hürde genommen. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau so genannter moderner Messeinrichtungen (digitale Stromzähler). Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie intelligente Messsysteme verpflichtend im Markt eingeführt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der Zähler um ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Eine Steuerbox, mit der sich z. B. EEG-Anlagen oder große Verbraucher steuern lassen, kann ggf. integriert werden.

Vorausgegangen war eine fast fünfjährige Phase der politischen Diskussion. VDE FNN hat die Arbeiten an dieser neuen Infrastruktur von Anfang an begleitet und als neutrale Plattform für die Standardisierung eines interoperablen Messsystems mit austauschbaren Geräten gesorgt.

Regulierung der Netzbetreiber durch die BNetzA

Für die Entwicklung vom Netz zum System sind Investitionen in Erzeugungsanlagen, Kommunikationstechniken, Netzertüchtigungen, Leitungsausbau und innovative Netztechnologien notwendig.  Aufgrund ihrer natürlichen Monopolstellung unterliegen Netzbetreiber grundsätzlich der Regulierung durch die BNetzA. Die gesetzlichen Grundlagen für die Regulierung durch die BNetzA von Strom- und Gasnetzbetreibern werden in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV/GasNEV) geregelt.

Die verwendete Anreizregulierung basiert auf einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber untereinander und einer an diesen Effizienzvergleich gekoppelten Festlegung, der maximal einzunehmenden Erlöse je Regulierungsperiode. Um die  für die Energiewende notwendigen und richtigen Investitionen sicherzustellen, muss die Regulierung die zukünftigen Herausforderungen beachten.

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