Stecker-Solargeräte anschließen und anmelden: Was ist zu beachten?
Steckersolargeräte, auch steckerfertige PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV oder Plug and Play-PV genannt, bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Chance, an der Energiewende teilzunehmen. Nach dem Inkrafttreten des „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpaket I) am 16. Mai 2024 können diese Anlagen mit einer maximalen Wechselrichter-Scheinleistung von 800 VA ins Stromnetz einspeisen. Die Sicherheitsanforderungen und deren Prüfung werden künftig durch die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert. Diese wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich noch im Jahr 2024 veröffentlicht.
Die aus PV-Modulen und einem Wechselrichter bestehenden Solargeräte können unter folgenden Bedingungen an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden.
- Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder festen Anschluss zulässig. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden. Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt.
- Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit. Die vormals erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit Inkraftreten der oben genannten Gesetzesänderung (Solarpaket I) entfallen.
- Balkon-PV-Anlagen müssen – wie alle anderen großen PV-Anlagen – technisch sicher sein. Sie sollten auch von Laien sicher installiert werden können. Wir empfehlen, nur geprüfte Produkte zu verwenden. Zudem ist es ratsam, vor der Installation die eigene Hausinstallation von einer Fachkraft prüfen zu lassen.
Im Folgenden sind häufig gestellte Fragen aufbereitet und beantwortet.