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VDE
01.01.2010

Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln im FNN (VDE-AR-N 4000 vormals N 100)

Die Erstellung einer Anwendungsregel verläuft nach einem genau definierten Verfahren. Durch die VDE 0022 und VDE-AR-N 4000 (N 100) sind Anforderungen an dieses Verfahren festgelegt. Die VDE-AR-N 4000 beschreibt die Grundsätze und Abläufe für die Erarbeitung von praxisorientierten Anwendungsregeln durch den VDE FNN.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede*r kann die Erarbeitung einer Anwendungsregel beantragen.
  • Bei positiver Prüfung durch den zuständigen Lenkungskreis wird die Erarbeitung einer VDE Anwendungsregel beschlossen und dieses Vorhaben veröffentlicht.
  • Bei der Erarbeitung einer Anwendungsregel sind alle betroffenen Fachkreise beteiligt.
  • Entwürfe werden veröffentlicht und alle Änderungsvorschläge behandelt, bevor sie in Kraft treten.
  • Anwendungsregeln werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.


Prozessablauf nach VDE-AR-N 4000

Die Erstellung einer Anwendungsregel oder die Überarbeitung einer bestehenden Anwendungsregel kann von allen Personen beim VDE FNN beantragt werden (Antragsrecht).

Der zuständige Lenkungskreis prüft daraufhin den Bedarf und ob die Voraussetzungen für eine Regelsetzung gegeben sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird eine Projektgruppe eingesetzt. Vor der Er- oder Überarbeitung einer Anwendungsregel veröffentlicht der VDE FNN dieses Vorhaben über eine Anzeige auf der Website. Betroffene Fachkreise können so von Anfang an die Arbeiten verfolgen und bei der Entstehung mitwirken. Die Expert*innen in den Projektgruppen erarbeiten im Konsensverfahren einen Entwurf für eine Anwendungsregel.

Prozess der Erarbeitung einer VDE-Anwendungsregel (FNN) nach VDE-AR-N 100

Möglichkeiten der Mitwirkung

An der Ausschussarbeit sind alle von der Erstellung betroffenen Kreise angemessen beteiligt. Mit dem Begriff „betroffene Kreise“ werden beispielsweise Hersteller, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Wissenschaft, Behörden und Prüfinstitute bezeichnet. Für die Benennung von Mitgliedern spricht VDE FNN vorzugsweise die Verbände der betroffenen Fachkreise an. Diese entsenden dann ihre Expertinnen oder Experten in die Arbeitsgremien des VDE FNN. Die Verbände verständigen sich dabei häufig auf einen gemeinsamen Vertretenden ihres Fachbereiches, der ihre Interessen gemeinschaftlich im Ausschuss vertritt.

Stellungnahme, Änderung und Veröffentlichung

Nach der Veröffentlichung des Entwurfes einer Anwendungsregel hat die Fachöffentlichkeit mindestens zwei Monate Zeit, Änderungsvorschläge einzubringen. Dazu steht vorzugsweise das VDE Entwurfsportal zur Verfügung, über welches Entwürfe eingesehen und kommentiert werden können. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Einsprüche in der zuständigen Projektgruppe beraten. Die Einsprechenden werden zur Einspruchsberatung eingeladen. Voraussetzung ist, dass die Einsprüche sachlich und ausreichend begründet sind.

Regelmäßige Überprüfung 

VDE-Anwendungsregeln werden spätestens alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft. Bei schnelllebigen Themen kann bei Bedarf auch früher eine Überarbeitung erfolgen. Entspricht eine Anwendungsregel nicht mehr dem Stand der Technik, so wird sie inhaltlich überarbeitet oder zurückgezogen.


FNN Mitgliedern steht die VDE-AR-N 4000 nach Login im Bereich "Downloads + Links" oben rechts auf dieser Seite kostenlos zur Verfügung.

Im Auftrag von VDE FNN hat Becker Büttner Held (bbh) ein Rechtsgutachten erstellt, in dem die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur verbindlichen Geltung der VDE-Anwendungsregeln (VDE-AR), das Verhältnis der VDE-AR zu Europäischen Netzcodes sowie zu europäischen und internationalen technischen Normen untersucht wird.


Im Ergebnis kann festgehalten werden:

  • Die Stellung der VDE-AR ist über § 49 Abs. 2 EnWG bereits sehr stark.
  • Die nationale Ausgestaltungsmöglichkeit auf Basis der Europäischen Netzcodes ist im Einzelfall zu prüfen.
  • In den VDE-AR sind in bestimmten Fällen nationale Abweichungen von Normen möglich.

Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein dringender Anpassungsbedarf. Die bestehenden Möglichkeiten sind bei Bedarf geeinget zu nutzen.

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