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VDE
06.03.2024 Entwurf Anwendungsregel

Zusammenarbeit der Netzbetreiber in der Kaskade (E VDE-AR-N 4140)

Die VDE-Anwendungsregel zur Kaskade bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Netzbetreiber in kritischen Netz­situationen. Sie liegt nun vollständig überarbeitet im Entwurf für Stellungsnahmen vor.

Die Anwendungsregel "Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen" (VDE-AR-N 4140) legt das Zusammenwirken innerhalb der Kaskade für manuelle Letztmaßnahmen zur Aufrecht­erhaltung oder Wiederherstellung der Systemsicherheit fest und beschreibt grundlegende prozessuale Abläufe sowie Anforderungen an die Kommunikation. Nun wurde die Anwendungsregel inhaltlich vollständig überarbeitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Begriffe wurden an die beim Engpassmanagement – kurz Redispatch 2.0 – verwendeten Begriffe angeglichen.
  • Die Prozess­abläufe wurden in Diagrammform übersichtlicher aufbereitet. Die Kaskadenstufenzeiten bleiben unverändert.

Nutzen/Verbesserung

Eine sichere und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern in der Kaskade ist eine grundlegende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des elektrischen Energiesystems. Aktuell werden Letztmaßnahmen noch manuell ausgelöst. Da sie aber schnell über mehrere Kaskadenstufen und über eine große Anzahl beteiligter Netzbetreiber umgesetzt werden müssen, sollen sie künftig automatisiert werden. Die aktualisierte VDE-Anwendungsregel zur Kaskade schafft eine wichtige Grundlage dafür.

Hintergrund Systemverantwortung

Die Paragrafen 13 und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichten Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber im Rahmen ihrer Systemverantwortung, Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Wenn die Maßnahmen eines Netzbetreibers nicht ausreichen, um kritische Netz- und Systemsituationen beseitigen zu können, kann dieser weitere Maßnahmen bei nachgelagerten Netzbetreibern anfordern. Die nachgelagerten Netzbetreiber sind ihrerseits verpflichtet, die angeforderten Maßnahmen umzusetzen und mit eigenen Maßnahmen zu unterstützen.

Zielgruppe

Netzbetreiber