Das Wichtigste in Kürze
- Anwendungsregel setzt Vorgaben des europäischen Network Codes on Emergency and Restoration (NC ER) um
- Aktualisierung beim unterfrequenzabhängigen Lastabwurf stellt dessen Wirksamkeit auch zukünftig sicher
Manuelle oder automatische Letztmaßnahmen spielen bei Störungen und Gefährdungen eine große Rolle. Sie leisten in kritischen Netzsituationen einen entscheidenden Beitrag für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des europäischen Elektrizitätsversorgungssystems.
In der Regel reichen manuelle Letztmaßnahmen aus, die von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind bereits in den Anforderungen zur Kaskade (VDE-AR-N 4140) definiert. Dazu gehört zum Beispiel die Absenkung von Erzeugungsanlagen bei Netzengpässen. Automatische Letztmaßnahmen kommen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung, wenn keine ausreichende Zeit für die Durchführung manueller Maßnahmen zur Verfügung steht.
Der Network Code on Emergency and Restoration (EU Verordnung 2017/2196) legt europaweit verbindliche Anforderungen an automatische Letztmaßnahmen fest. Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4142 setzt die Anforderungen für Deutschland um. In der Anwendungsregel wird dem Network Code entsprechend unterschieden zwischen
- Maßnahmen zum unterfrequenzabhängigen Lastabwurf
- Maßnahmen bei Überfrequenz
- Maßnahmen zur Vermeidung eines Spannungskollapses
Automatische Letztmaßnahmen gegen Unterfrequenz wurden bereits mit der Einführung des Verbundbetriebes festgelegt („5-Stufenplan“). Dieses Konzept war Bestandteil des Transmission Codes 2007, eine Anpassung ist 2012 mit dem FNN Hinweis „Technische Anforderungen an die automatische Frequenzentlastung“ erfolgt. Darin wurden Maßnahmen beschrieben, um die Wirksamkeit des Lastabwurfs auch bei einer zunehmenden Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen in den Verteilnetzen sicherzustellen. Dazu gehörten die wirkleistungsrichtungsabhängige Unterfrequenzauslösung und die geeignete Ermittlung der Lasten je Abwurfstufe. Die neue Anwendungsregel aktualisiert Vorgaben aus dem FNN Hinweis auf und berücksichtigt die neuen Anforderungen aus dem europäischen Network Code ER.
Konkrete Neuerungen
- Ermittlung der Abwurfleistung auf Grundlage der Gesamtlast
- Erweiterung auf zehn Frequenzstufen
- Option von Gruppenabwurfkonzepten mit mehreren Netzbetreibern
- Detailliertes Monitoring und Reporting
Zielgruppen
- Übertragungsnetzbetreiber
- Verteilnetzbetreiber
- An öffentliche Netze angeschlossene Netzkunden
Nutzen und Verbesserung
Die Anwendungsregel legt automatische Letztmaßnahmen fest, die vorsorglich umzusetzen sind, um Systemzusammenbrüche zu verhindern. Sie beschreibt das Monitoring, um die Wirksamkeit der automatischen Letztmaßnahmen zu überprüfen. Die Anwendungsregel ist Grundlage für eine einheitliche und verbindliche Umsetzung der automatischen Letztmaßnahmen in Deutschland.