VDE FNN hat mit der Anwendungsregel „Messwesen Strom – Metering Code“ (VDE-AR-N 4400) einen übergreifenden Standard geschaffen, mit dem sich Messdaten der öffentlichen Elektrizitätsversorgung einheitlich erfassen und übertragen lassen. Er definiert die einheitlichen, sachlich gerechtfertigten und nicht diskriminierenden technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb und an die Messung, die der Messstellenbetreiber nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im geschäftlichen und amtlichen Verkehr einzuhalten hat. Der Metering Code beschreibt zudem als anerkannte Regel der Technik die technischen Anforderungen zur gesicherten, rechtsverbindlichen Messwerterhebung und -erarbeitung. Die Regelungen basieren auf physikalischen Gesetzen sowie gesetzlichen Vorgaben (z. B. Eichrecht).
In der aktuellen Fassung erfolgten insbesondere Änderungen und Präzisierungen, die sich aus der bisherigen Erfahrung in der Praxis ergaben. Außerdem wurden Regeln zur Identifikation einer Proxy-Server-ID-Konfiguration, Statusworte für OMS-Sensoren/-Zähler und informelle Anhänge für TAF 9, 10 und 14 ergänzt. Die Kennzeichnung von Messwerten mit Statusinformationen aus einem SMGW und die Regeln zur Ersatzwertbildung für SMGW wurden konkretisiert.
Beim Rollout intelligenter Messsysteme kommt insbesondere dem Smart-Meter-Gateway als Kommunikationseinheit eine zentrale Rolle zu. Dort sind die Messdaten korrekt aufzubereiten, bevor sie an die jeweiligen Marktpartner weitergeleitet werden. Die Standards dazu befinden sich im Metering Code. Außerdem hat sich in den letzten Jahren der Ordnungsrahmen zum intelligenten Messsystem entscheidend weiterentwickelt. Zu nennen sind hier vor allem das novellierte Eichrecht, das Messstellenbetriebsgesetz sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Abwicklung der Marktprozesse über das intelligente Messsystem.