Politischer Rahmen
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ im September 2016 gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau so genannter moderner Messeinrichtungen (digitale Stromzähler). Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie intelligente Messsysteme (auch bekannt als Smart Meter) verpflichtend im Markt eingeführt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der Zähler um ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Eine Steuerbox, mit der sich z. B. EEG-Anlagen oder große Verbraucher steuern lassen, kann ggf. integriert werden.
Vorausgegangen war eine fast fünfjährige Phase der politischen Diskussion. VDE FNN hat die Arbeiten an dieser neuen Infrastruktur von Anfang an begleitet und als neutrale Plattform für die Standardisierung eines interoperablen Messsystems mit austauschbaren Geräten gesorgt.
Das Gesetz legt unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme (Smart Meter) fest. Datenschutz und Interoperabilität werden verbindlich geregelt. Auch Kleinerzeugungsanlagen (mehr als ein bis einschließlich sieben Kilowatt elektrischer Leistung) werden nun einbezogen. Betroffen sind nur Neuanlagen. Auch die Elektromobilität wird in den Änderungen stärker berücksichtigt. Das neue Messsystem kann ein wesentlicher Stützpfeiler bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Energiewende werden. Diese besteht vor allem in der besseren Handhabung der fluktuierenden Einspeisung der erneuerbaren Energien.
VDE FNN wird konstruktiv die Einführung interoperabler und austauschbarer intelligenter Messsysteme in Deutschland vorantreiben.