VDE FNN hat im Oktober 2024 mit drei Hinweisen bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik zur Festlegung für netzorientierte Steuerung (BK6-22-300, Tenorziffern 2 a, b und c) fristgerecht vorgelegt. Danach hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Empfehlungen zur öffentlichen Konsultation gestellt. Eine Konsultationssitzung fand am 30. Januar 2025 unter der Leitung der BNetzA statt. Eingegangene Konsultationsbeiträge haben die VDE FNN Gremien bewertet, mit der BNetzA diskutiert und im Fall von Zustimmung in den VDE FNN Hinweisen aufgenommen. Die finalen Empfehlungen hat VDE FNN jetzt veröffentlicht. Mit diesen Empfehlungen wird eine wichtige Orientierung für die Umsetzung der Steuerung über intelligente Messsysteme gegeben.
VDE FNN Empfehlungen fördern die massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung
Die Festlegung BK6-22-300 der BNetzA zur Ausgestaltung von Paragraf 14a EnWG vom 27. November 2023 regelt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Energie-Management-Systeme im Falle einer kritischen Auslastungssituation des vorgelagerten Niederspannungsnetzes ihren netzwirksamen Leistungsbezug entsprechend den Vorgaben des Verteilnetzbetreibers reduzieren müssen. Im Beschluss der BNetzA ist dabei unter der sogenannten Tenorziffer 2 vorgesehen, dass Netzbetreiber Empfehlungen nach dem Stand der Technik erarbeiten, um eine standardisierte und massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung zu ermöglichen. Mit seinen Empfehlungen unterstützt VDE FNN den Aufbau eines digitalen, flexiblen und weiterhin zuverlässigen Energiesystems bis zum Jahr 2030.
Anforderungen an Schnittstellen für Steuerbefehle (Tenorziffer 2a)
Der VDE FNN Hinweis „Anforderungen an die technische Ausgestaltung der physikalischen und logischen Schnittstellen der Steuerungseinrichtung zum Anschluss und zur Übermittlung des Steuerbefehls an eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder ein Energie-Management-System“ stellt die Empfehlung von VDE FNN zu Tenorziffer 2a dar. Das Dokument beruht bezüglich der beschriebenen Schnittstellen maßgeblich auf dem Lastenheft Steuerbox, Version 1.4.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden im Januar 2024 zwei VDE FNN Impulse veröffentlicht:
- „Ausprägung der digitalen Schnittstelle an einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder einem Energie-Management-Systems“
- „Ausprägung einer einheitlichen Schnittstelle an einer steuerbaren Einrichtung oder einem Energie-Management-System zur Anbindung an eine FNN Steuerbox“
Letztgenannter Impuls stand bis Ende März 2024 zur Kommentierung. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden bei der Erarbeitung der Empfehlung, Stand Oktober 2024, einbezogen.
Die folgende Konsultation der Empfehlung aus Oktober 2024 ergab die einstimmige Forderung, dass Verteilnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Betreiber von steuerbaren Einrichtungen für die Steuerung im Verteilnetz einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard verwenden. Die finale Empfehlung zu Tenorziffer 2a sieht daher für die digitale Schnittstelle den Mindeststandard im Format EEBUS vor. Diese Festlegung bildet die Grundlage für die skalierbare und erfolgreiche Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sowie Erzeugungsanlagen ins Energiesystem. Zeitgleich werden weitere Komplexitäts- und Kostensteigerungen im Massenprozess vermieden.
Mindestanforderungen für Dokumentation von Steuerbefehlen (Tenorziffer 2b)
Mit dem VDE FNN Hinweis „Mindestanforderungen an die technische Umsetzung und die Dokumentation eines Befehls im Rahmen der Direktansteuerung oder der Steuerung mittels EMS“ wird die Empfehlung von VDE FNN zu Tenorziffer 2b veröffentlicht. Hier macht VDE FNN Angaben zu den technischen Mindestanforderungen an die Dokumentation, jedoch nicht zur Umsetzung der Anforderungen in einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder einem Energie-Management-System. Netzseitige Anforderungen an die Kundenanlagen werden in den Technischen Anschlussregeln (TAR) in Abhängigkeit der Spannungsebene definiert.
Im Januar 2024 hatte VDE FNN den damaligen Arbeitsstand als VDE FNN Impuls „Möglichkeiten zur Dokumentation der technischen Umsetzung eines Befehls durch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder ein Energie-Management-System“ veröffentlicht und bis Ende März 2024 zur öffentlichen Kommentierung gestellt. Das erhaltene Feedback wurde bei der Erarbeitung der Empfehlung, die im Oktober 2024 der BNetzA vorgelegt wurde, berücksichtigt.
Im Rahmen der anschließenden BNetzA-Konsultation der Empfehlung zur Tenorziffer 2b aus Oktober 2024 wurden in der jetzt veröffentlichten finalen Empfehlung lediglich inhaltliche Klarstellungen vorgenommen.
Definition Parameter für An- und Rücknahme von Störungen (Tenorziffer 2c)
Der VDE FNN Hinweis „Definition der technischen Parameter zur Annahme einer Gefährdung oder Störung im Netzbereich sowie Vorgaben zur schrittweisen Rücknahme von Steuerungsmaßnahmen“ gibt die Empfehlung von VDE FNN zu Tenorziffer 2c wieder.
Hierzu hatte VDE FNN im April 2024 einen Arbeitsstand als VDE FNN Impuls veröffentlicht:
- „Definition der technischen Parameter zur Annahme einer Gefährdung oder Störung“
- „Prozess zur Rücknahme einer Steuerungsmaßnahme“
Bis Mitte Juni 2024 lagen die beiden Impulse zur öffentlichen Kommentierung vor. Das erhaltene Feedback floß in die Erarbeitung der Empfehlung, Stand Oktober 2024, ein.
Basierend auf den Rückmeldungen der BNetzA-Konsultation wurden bei der jetzt veröffentlichten, finalen Empfehlung zur Tenorziffer 2c im Vergleich zur Version aus Oktober 2024 ausschließlich inhaltliche Klarstellungen vorgenommen.
Einbeziehung aller relevanten Marktakteure
Die Erarbeitung der finalen VDE FNN Empfehlungen zum Stand der Technik nach Tenorziffer 2a, b und c erfolgte unter Einbeziehung aller relevanten Akteure. Während der Ausarbeitung der VDE FNN Empfehlungen aus Oktober 2024 fanden zusätzlich am 15. Februar 2024 und am 28. Mai 2024 unter der Leitung der BNetzA Workshops mit beteiligten Marktakteuren statt, bei denen VDE FNN über die aktuellen Arbeiten informierte und Beteiligte die Möglichkeit der Stellungnahme hatten. Die im Oktober 2024 vorgelegten Dokumente wurden anschließend von der BNetzA zur Konsultation gestellt. Sämtliche Rückmeldungen wurden angemessen gewürdigt und bei Zustimmung in den finalen Empfehlungen berücksichtigt.