In Paragraf 34 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde festgelegt, dass der Messstellenbetreiber (MSB) auch Standard- und Zusatzleistungen über sternförmige Kommunikation mit intelligenten Messsystemen anbieten muss. Zu den Standardleistungen zählen vor allem der tägliche Versand von Netzzustandsdaten an den Verteilnetzbetreiber sowie die Lieferung von Werten zur Ist-Einspeisung gemäß MsbG. Als Zusatzleistungen sind etwa der minütliche Versand von Netzzustandsdaten an den Verteilnetzbetreiber sowie die Bereitstellung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus Submetering-Systemen zu nennen. Die Bestellung der Leistungen erfolgt über die Marktprozesse der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die direkte Adressierung der Kommunikationssysteme der Marktteilnehmer ist funktional im Smart-Meter-Gateway (SMGW) umgesetzt. Da SMGW in der Regel in privaten Kommunikationsnetzen des MSB betrieben werden, muss für die sternförmige Kommunikation ein Routing ins Internet ermöglicht werden. Der neue VDE FNN Hinweis „Sternförmige Kommunikation von Werten Typ 2 mit dem intelligenten Messsystem“ soll MSB bei der Lösungsfindung unterstützen, die auch zukünftige Anforderungen abdeckt.