Die Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Ausgestaltung von Paragraf 14a EnWG vom 27. November 2023 regelt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Energie-Management-Systeme im Falle einer kritischen Auslastungssituation des vorgelagerten Niederspannungsnetzes ihren netzwirksamen Leistungsbezug entsprechend der Vorgaben des Verteilnetzbetreibers reduzieren müssen. Im Beschluss der BNetzA ist dabei unter der sogenannten „Tenorziffer 2“ vorgesehen, dass Netzbetreiber Empfehlungen nach dem Stand der Technik erarbeiten, um eine standardisierte und massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung zu ermöglichen. Mit den heute veröffentlichten VDE FNN Hinweisen liegen jetzt bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik zu den Tenorziffern 2 a, b und c vor. Damit unterstützt VDE FNN den Aufbau eines digitalen, flexiblen und weiterhin zuverlässigen Energiesystems bis zum Jahr 2030.
Anforderungen an Schnittstellen für Steuerbefehle (Tenorziffer 2a)
Der VDE FNN Hinweis „Anforderungen an die technische Ausgestaltung der physikalischen und logischen Schnittstellen der Steuerungseinrichtung zum Anschluss und zur Übermittlung des Steuerbefehls an eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder ein Energie-Management-System“ stellt die Empfehlung von VDE FNN zu Tenorziffer 2a dar. Das Dokument beruht bezüglich der beschriebenen Schnittstellen maßgeblich auf dem Lastenheft Steuerbox, Version 1.4.
Im Rahmen der Erarbeitung wurden im Januar 2024 zwei VDE FNN Impulse veröffentlicht:
- „Ausprägung der digitalen Schnittstelle an einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder einem Energie-Management-Systems“
- „Ausprägung einer einheitlichen Schnittstelle an einer steuerbaren Einrichtung oder einem Energie-Management-System zur Anbindung an eine FNN Steuerbox“
Letztgenannter Impuls wurde bis Ende März kommentiert. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden bei der Erarbeitung der Empfehlung einbezogen.
Mindestanforderungen für Dokumentation von Steuerbefehlen (Tenorziffer 2b)
Mit dem VDE FNN Hinweis „Mindestanforderungen an die technische Umsetzung und die Dokumentation eines Befehls im Rahmen der Direktansteuerung oder der Steuerung mittels EMS“ wird die Empfehlung von VDE FNN zu Tenorziffer 2b veröffentlicht. Hier macht VDE FNN Angaben zu den technischen Mindestanforderungen an die Dokumentation, jedoch nicht zur Umsetzung der Anforderungen in einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder einem Energie-Management-System. Netzseitige Anforderungen an die Kundenanlagen werden in den Technischen Anschlussregeln (TAR) in Abhängigkeit der Spannungsebene definiert.
Im Januar 2024 hatte VDE FNN den damaligen Arbeitsstand als VDE FNN Impuls „Möglichkeiten zur Dokumentation der technischen Umsetzung eines Befehls durch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder ein Energie-Management-System“ veröffentlicht und bis Ende März zur öffentlichen Kommentierung gestellt. Das erhaltene Feedback hat VDE FNN bei der weiteren Erarbeitung dieser Empfehlung berücksichtigt.
Definition Parameter für An- und Rücknahme von Störungen (Tenorziffer 2c)
Der VDE FNN Hinweis „Definition der technischen Parameter zur Annahme einer Gefährdung oder Störung im Netzbereich sowie Vorgaben zur schrittweisen Rücknahme von Steuerungsmaßnahmen“ gibt die Empfehlung von VDE FNN zu Tenorziffer 2c wieder.
Hierzu hatte VDE FNN im April 2024 einen Arbeitsstand als VDE FNN Impuls veröffentlicht:
- „Definition der technischen Parameter zur Annahme einer Gefährdung oder Störung“
- „Prozess zur Rücknahme einer Steuerungsmaßnahme“
Bis Mitte Juni lagen die beiden Impulse zur öffentlichen Kommentierung vor. Das erhaltene Feedback wurde bei der weiteren Erarbeitung dieser Empfehlungen berücksichtigt.
Einbeziehung aller relevanten Marktakteure
Zusätzlich zu den veröffentlichten VDE FNN Impulsen fanden während der Arbeit an den jetzt veröffentlichten Hinweisen am 15. Februar 2024 und am 28. Mai 2024 unter der Leitung der BNetzA Workshops mit beteiligten Marktakteuren statt, bei denen VDE FNN über die aktuellen Arbeiten informierte und Beteiligte die Möglichkeit der Stellungnahme hatten.