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VDE
21.03.2023 Seite

Technisches Sicherheitsmanagement (TSM)

Das praxisorientierte TSM hat sich etabliert und genießt bei den Energieaufsichtsbehörden großes Ansehen.

Die Qualität der Stromversorgung befindet sich in Deutschland auf einem hohen Niveau. Sichergestellt wird sie von einer Vielzahl von Unternehmen, den Betreibern der öffentlichen Stromnetze. Als freiwilliges Instrument für ihre Selbstkontrolle wurde in 2003 das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) in der Sparte Strom eingeführt. Die zugehörige Anwendungsregel VDE-AR-N 4001 und die darauf aufbauenden Leitfäden werden regelmäßig überarbeitet, um stets auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen zu bleiben. Ziel ist es, eine Grundlage zur sicheren Stromversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.

Wettbewerbsvorteile und Rechtssicherheit durch TSM-Bestätigung

Im Rahmen des Dienstleistungsangebots des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH können Netzbetreiber ihre Eignung als Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze durch eine von unabhängigen Experten durchgeführte TSM-Überprüfung evaluieren und bestätigen lassen. Dadurch stärken sie ihre Rechtssicherheit in möglichen Haftungsfragen bei Streitfällen und profitieren von Vorteilen etwa bei der Bewerbung um Konzessionen.

Die Anwendungsregel (VDE-AR-N 4001) enthält wesentliche Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Unternehmensbereiche von Netzbetreibern und ist Grundlage für das TSM. Eine TSM-Bestätigung ist sechs Jahre lang gültig, solange die gleichen Voraussetzungen wie bei der Überprüfung vorliegen.

Für Netzbetreiber relevante VDE FNN Dokumente:

TSM: ein fest etabliertes Qualitätsmerkmal

Das TSM des VDE hat sich bis heute fest etabliert und genießt bei den Energieaufsichtsbehörden großes Ansehen. Über 379 gültige TSM-Bestätigungen (Stand: 2023) zeigen die hohe Nachfrage nach diesem Qualitätsmerkmal. Pro Jahr werden etwa 100 TSM-Überprüfungen in der Sparte Strom durchgeführt.

Auf andere Sparten übertragbar

Das TSM ist spartenübergreifend ausgerichtet und kann zum Beispiel auch auf Unternehmen der Gas- und Wasserversorgung, Fernwärme sowie der Abwasserentsorgung angewendet werden. In diesen Fällen sind der fachspezifische Teil und die zuständigen Ansprechpartner über den entsprechenden Verband AGFW, DVGW, DWA verfügbar.

Fragen und Antworten

Qualifizierte Mitarbeitende – der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende

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