Die Qualität der Stromversorgung befindet sich in Deutschland auf einem hohen Niveau. Sichergestellt wird sie von einer Vielzahl von Unternehmen, den Betreibern der öffentlichen Stromnetze. Als freiwilliges Instrument für ihre Selbstkontrolle wurde in 2003 das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) in der Sparte Strom eingeführt. Die zugehörige Anwendungsregel VDE-AR-N 4001 und die darauf aufbauenden Leitfäden werden regelmäßig überarbeitet, um stets auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen zu bleiben. Ziel ist es, eine Grundlage zur sicheren Stromversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.
Wettbewerbsvorteile und Rechtssicherheit durch TSM-Bestätigung
Im Rahmen des Dienstleistungsangebots des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH können Netzbetreiber ihre Eignung als Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze durch eine von unabhängigen Experten durchgeführte TSM-Überprüfung evaluieren und bestätigen lassen. Dadurch stärken sie ihre Rechtssicherheit in möglichen Haftungsfragen bei Streitfällen und profitieren von Vorteilen etwa bei der Bewerbung um Konzessionen.
Die Anwendungsregel (VDE-AR-N 4001) enthält wesentliche Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Unternehmensbereiche von Netzbetreibern und ist Grundlage für das TSM. Eine TSM-Bestätigung ist sechs Jahre lang gültig, solange die gleichen Voraussetzungen wie bei der Überprüfung vorliegen.
Für Netzbetreiber relevante VDE FNN Dokumente:
- Anwendungsregel „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb elektrischer Energieversorgungsnetze (S 1000 )“ (VDE-AR-N 4001)
- VDE FNN Leitfäden: „Allgemeiner organisatorischer Teil“ und „Fachspezifischer Teil Strom“ (Download - siehe untere Tabelle - nur für eingeloggte Mitglieder)
- Liste von Unternehmen mit gültiger TSM-Bestätigung