Das Wichtigste in Kürze
- VDE-Anwendungsregel AR-N 4202 beschreibt vier anwendbare Varianten für Netzausbau mit Erdkabel
- Sie nennt erstmals klare und objektive Kriterien zur Beurteilung des Aufwandes bei der Ausführung von Hochspannungsnetzen als Erdkabel
- beleuchtet sowohl technische als auch finanzielle Kriterien, um die wirtschaftlich sinnvollste Lösung innerhalb der technischen Grenzen des Bestandsnetzes zu finden
Seit 2011 sind Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, neue Hochspannungsnetze als Erdkabel auszuführen, so lange ihre Kosten die von Freileitungen nicht um den Faktor 2,75 überschreiten (§ 43h EnWG). Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass der Anteil von Kabeln auch in den 110 kV-Netzen zunehmen wird. Viele der bestehenden Freileitungsnetze können jedoch nicht unbegrenzt mit Kabeln ausgebaut werden, wenn z.B. die Grenzen der Sternpunkterdung erreicht werden. Hier setzt die VDE-Anwendungsregel "Integration von Kabeln in 110-kV Hochspannungsfreileitungsnetze" (VDE-AR-N 4202) an, indem sie unterschiedliche Szenarien beschreibt, die in diesem Fall angewendet werden können.
Zielgruppen
- Netzbetreiber: können entscheiden, welche Maßnahmen insbesondere mit Hinblick auf die Sternpunktbehandlung notwendig sind, um Hochspannungsfreileitungsnetze auch mit teilweiser Erdverkabelung weiter sicher zu betreiben.
- Genehmigungsbehörden: können leichter nachvollziehen, warum Netzbetreiber eine konkrete Ausbauvariante vorschlagen. Das kann Genehmigungsprozesse vereinfachen und beschleunigen.
Nutzen und Verbesserung
Die Anwendungsregel beschreibt Vorgehensweisen zur Integration von Erdkabeln in bestehende Hochspannungsfreileitungsnetze. Sie trägt damit den individuellen Gegebenheiten vor Ort Rechnung. Mit den verschiedenen Ansätzen können Netzbetreiber die jeweils wirtschaftlichste Ausbauvariante auswählen, die weiter einen sicheren Netzbetrieb ermöglicht.