Im Fachausschuss werden neue Ausrüstungen und neu entwickelte Technologien zum AuS vorgestellt und bewertet, aber auch Fragen aus der Anwendung von Arbeiten unter Spannung diskutiert und Empfehlungen ausgesprochen.
V2.2 Arbeiten unter Spannung
Der Fachausschuss V2.2 ist ein in Deutschland einzigartiges Gremium. Darin wirken mit Anwender wie Anlagenbetreiber und Dienstleister des AuS, zertifizierte AuS-Trainer, Mitarbeitende in betrieblich oder überbetrieblich tätigen AuS-Ausbildungsstätten sowie AuS-Fachbetrieben, in Forschungseinrichtungen, der Berufsgenossenschaft ETEM, Prüf- und Zertifizierungsstellen als auch Hersteller von AuS-Ausrüstungen und Vertreter des Industrie- und Anlagenbaus.
www.vde.com/aus
Motivation
In Deutschland steht ein umfangreiches Werk von allgemeingültigen Vorschriften, Regeln, Informationsschriften, Grundsätzen und Empfehlungen zur Verfügung, die bei konsequenter Einhaltung ein sicheres Arbeiten unter Spannung ermöglichen bzw. gewährleisten.
In Deutschland steht ein umfangreiches Werk von allgemeingültigen Vorschriften, Regeln, Informationsschriften, Grundsätzen und Empfehlungen zur Verfügung, die bei konsequenter Einhaltung ein sicheres Arbeiten unter Spannung ermöglichen bzw. gewährleisten.
Die Rahmenbedingungen für das Arbeiten unter Spannung werden im Wesentlichen durch die Regel 103-011 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (ehemals BGR A3) der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGVU) definiert. Diese Regel beinhaltet die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für das AuS im Unternehmen, die Kriterien zur Personalauswahl, die Gestaltung der Arbeitsabläufe, die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen, Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von AuS, für Werkzeuge, Ausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel sowie für den Erwerb und die Erhaltung der Befähigung zum AuS.
Die Personalauswahl, eine Spezialausbildung AuS und entsprechende Rahmenbedingungen im Unternehmen sind daraus abgeleitet natürlich grundlegende Voraussetzungen für die Einführung und Anwendung der Methode AuS in allen Spannungsbereichen.
Vertrauensgrundsätze AuS
Ergänzende Vertrauensgrundsätze für das AuS formulierte der Fachausschuss unter Berücksichtigung der in der DGVU Regel 103-011 (ehemals BGR A3) festgelegten Mindestanforderungen für die Vorbereitung und Durchführung von AuS.
Ergänzende Vertrauensgrundsätze für das AuS formulierte der Fachausschuss unter Berücksichtigung der in der DGVU Regel 103-011 (ehemals BGR A3) festgelegten Mindestanforderungen für die Vorbereitung und Durchführung von AuS.
Sie gelten für alle am Arbeiten unter Spannung Beteiligten, d.h. für Arbeitgeber, Anlagenverantwortliche, AuS anweisende und AuS ausführende Personen.
Die Vertrauensgrundsätze beim AuS ermöglichen klare Verfahrensweisen und Entscheidungen bei:
- der Gestaltung des Arbeitsschutzes
- der Festlegung von Arbeitsabläufen
- der Formulierung von Arbeitsanweisungen
- der Bereitstellung und Reservehaltung von Ausrüstungen
- der Praxisorientierung
- der AuS-Spezialausbildung
- der Festlegung von Maßnahmen zum Erhalt der Befähigung zum AuS
- der Durchführung von Kontrollen
- der Festlegung von Sanktionen bei Missachtungen oder Verstößen.
Die aktuelle Fassung der „Vertrauensgrundsätze AuS“ steht zum Download auf der VDE Homepage.
Ziele
Das verstärkte Interesse am AuS vor allem im Nieder- und Mittelspannungsbereich neue und verbesserte Ausrüstungen sowie umfangreiche Erfahrungen beim AuS waren und sind Anlass für Überlegungen, weiterführende Schritte zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitssicherheit auf dem Fachgebiet AuS zu unternehmen.
Das verstärkte Interesse am AuS vor allem im Nieder- und Mittelspannungsbereich neue und verbesserte Ausrüstungen sowie umfangreiche Erfahrungen beim AuS waren und sind Anlass für Überlegungen, weiterführende Schritte zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitssicherheit auf dem Fachgebiet AuS zu unternehmen.
- Fachliche Unterstützung und Beratung bei Gefährungsbeurteilungen, zum Aufbau technischer und organisatorischer Voraussetzungen, Arbeitsanweisungen sowie zur Anwendung des AuS in allen Spannungsebenen von Energieversorgungsunternehmen der Industrie und mittelständischen Unternehmen sowie deren Dienstleistern
- Fachliche Unterstützung bei der Entwicklung neuer Technologien und Weiterentwicklung bestehender Technologien und Ausrüstungen
- Erarbeitung von Ausbildungskonzeptionen, Gefährdungsbeurteilungen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Arbeitsanweisungen
- Unterstützung der Normungsarbeit auf dem Gebiet AuS in allen Spannungsebenen
- Erarbeitung von Konzepten zur Qualitätssicherung des AuS in der Ausbildung, in Fachbetrieben und Umsetzung in allen Spannungsebenen
- Beteiligung an nationalen und internationalen Fachveranstaltungen
Neben anderen Faktoren ist besonders wichtig, in den vielen Trainingseinrichtungen eine vergleichbare hohe Qualität bei der Erst- und Wiederholungsausbildung zum Arbeiten unter Spannung und die Einhaltung der hohen Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz, besonders beim Einsatz von Dienstleistungsunternehmen (Fremdfirmen), zu gewährleisten.
Gütezeichen AuS-Ausbildungsstätte und AuS-Fachbetrieb
Zur Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung der Ausbildung wurde 2011 das „Gütezeichen AuS“ eingeführt. Basis der Qualitätsprüfung bilden die allgemeinen Sicherheitsgrundsätze der Live Working Association und die nationalen Vorschriften.
Zur Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung der Ausbildung wurde 2011 das „Gütezeichen AuS“ eingeführt. Basis der Qualitätsprüfung bilden die allgemeinen Sicherheitsgrundsätze der Live Working Association und die nationalen Vorschriften.
Seit 2014 konnten sich auch Unternehmen einer Überprüfung der freigegebenen AuS-Technologien, der Unternehmensorganisation, der organisatorischen sowie technischen Voraussetzungen unterziehen und als AuS-Fachbetrieb zertifizieren lassen.
Die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren ist freiwillig und erfolgt auf Antragstellung. Das Gütezeichen wird nach einem erfolgreichen Audit durch den ETG-Güteausschuss AuS vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Offenbach vergeben.
Es dokumentiert für die Ausbildungsstätten die konsequente Einhaltung optimaler Trai-ningsbedingungen in Theorie und Praxis und später auch für Anwender als zertifizierter AuS-Fachbetrieb die konsequente Einhaltung aller technisch-organisatorischen Voraussetzungen (vom Management bis zur Ausführung der Arbeiten). Die an diesem Verfahren beteiligten Unternehmen verpflichten sich mit der Antragstellung durch andere zertifizierte Ausbildungsstätten, erteilte Befähigungsnachweise AuS anzuerkennen.
Die „Güte- und Prüfbestimmungen“ mit Durchführungsbestimmungen, der Antrag auf Zertifizierung sowie weitere Informationen zum Gütezeichen AuS sind auf der VDE Homepage des Fachausschusses V2.2 veröffentlicht.
Bisherige Erfahrungen
Bisher wurden etwa 20 Ausbildungsstätten mit Erfolg zertifiziert. Bei den auditierten Unternehmen bzw. Ausbildungsstätten wurde auf Verbesserungspotenziale hingewiesen; selten lagen Abweichungen vor, die aber in kurzer Zeit behoben werden konnten.
Bisher wurden etwa 20 Ausbildungsstätten mit Erfolg zertifiziert. Bei den auditierten Unternehmen bzw. Ausbildungsstätten wurde auf Verbesserungspotenziale hingewiesen; selten lagen Abweichungen vor, die aber in kurzer Zeit behoben werden konnten.
Die zertifizierten Ausbildungsstätten äußerten sich bisher vorrangig positiv zur Zertifizierung. Als großer Vorteil wird von allen der Nachweis des sehr guten Qualifikationsniveau sowie der hohen Sicherheitsanforderungen in der Ausbildung genannt. Gleichzeitig konnte das Auswahlverfahren in Ausschreibungen verbessert und vereinfacht werden. Positiv wurde von den teilnehmenden Unternehmen genannt, dass die Unterlagen auf der VDE Webseite veröffentlicht und zugänglich sind.
Viele zertifizierte AuS-Ausbildungsstätten haben gerne den Hinweis zur Personenzertifizierung zum AuS-TrainerIN/AuS-ManagerIN angenommen. Durch eine Prüfung, deren Ergebnisse von der Zertifizierungsstelle Elektrotechnik der BG ETEM bewertet werden, wird festgestellt, ob die Person den Anforderungen der BG ETEM an einen AuS TrainerIN/AuS ManagerIN genügt. Hierzu wurde ein spezielles Zertifizierungsverfahren gemäß DIN EN ISO 17024 entwickelt. Das Zertifikat, das auf die Person ausgestellt wird, ermöglicht dieser, Dritten gegenüber darzulegen, dass die persönliche Qualifikation von einer unabhängigen Stelle festgestellt wurde.
Eine Rezertifizierung erfolgt nach drei Jahren auf Antrag der AuS-Ausbildungsstätte oder des AuS-Fachbetriebes. Eventuelle zwischenzeitliche Änderungen, z.B. im Ablauf der Ausbildung, sollte, um eine gültige Zertifizierung nicht zu gefährden, dem Güteausschuss formlos mitgeteilt werden.
Für alle beteiligten Unternehmen im Trainingsbereich sowie im Ausführungsbereich des AuS ergibt sich damit ein großer Vorteil – sie dokumentieren einheitlich höchste Qualität und Arbeitssicherheit. Auftraggeber für Training und Ausführung von AuS aus allen Wirtschaftsbereichen können sowohl auf ein hohes Ausbildungsniveau des Personals vertrauen als auch bei der Vergabe von Aufträgen ihrer Auswahlverantwortung national und international besser gerecht werden. Eine unternehmensspezifische Mehrfachqualifikation mit den Inhalten einer Erstschulung zum AuS wird weitgehend vermieden. An spezielle Technik angepasste Ergänzungsunterweisungen und unternehmensspezifische Kontrollarbeiten können optimiert werden und erfordern keinen großen Zeit- und Kostenaufwand.
Die Akzeptanz der Gütezeichen (Berechtigung und Nachweis Befähigung AuS) ist nicht überall gegeben. Hier ist vorrangig in den Energieversorgungsunternehmen, die AuS-Aufträge zu vergeben, allen AuS ausführenden Dienstleistern (Fremdfirmen), in der Industrie und im Handwerk Aufklärungsarbeit zu leisten. Jedes Mitglied des Fachausschusses und des Güteausschusses trägt durch sein persönliches Engagement zur Steigerung des Bekanntheitgrades bei.
Zukünftige Aktivitäten
Folgende Fragestellungen bzw. Themen werden den Fach- und Güteausschuss in naher Zukunft beschäftigen:
Folgende Fragestellungen bzw. Themen werden den Fach- und Güteausschuss in naher Zukunft beschäftigen:
- Überprüfung der zertifizierten AuS-Ausbildungsstätten und Fachbetriebe
- Personaleinsatz in neuen Technologiebereichen (Energiespeicher)
- Stichprobenkontrollen vor Ort
- Verfahren zum Erhalt der Befähigung AuS
- Alleinarbeit bei AuS
- AuS ohne PSA (Handschutz, Gesichtsschutz, Kopfschutz, …)
- Standpunkt zu Arbeiten in Sekundärkreisen
- Netztechnische Maßnahmen
Besonderes Augenmerk soll auf folgende Probleme gelegt werden:
- Technologie im Bereich Photovoltaik
- Personaleinsatz an Energiespeicheranlagen
Neue Richtlinien und Informationen der Berufsgenossenschaft ETEM sowie die Ausbildung von Elektrofachkräften für Arbeiten an Energiespeichern sind erste Schritte in die richtige und sichere Handhabung dieser neuen Technologien. Es sind jedoch noch Fragen offen, deren Beantwortung eine Stabilisierung und Erhöhung der Sicherheit und Qualität der Arbeiten unter Spannung für die Zukunft sichern.