Hierbei wird insbesondere unterschieden zwischen:
- thermochemischer Umwandlung durch Verkohlung, Vergasung oder Pyrolyse,
- physikalisch-chemischer Umwandlung durch Pressung oder Extraktion und
- biochemischer Umwandlung in Form von Alkoholgärung, Faulgasbildung oder Kompostierung).
Die Größenordnung zukünftiger Anlagen wird durch die Logistik der Belieferung mit Biomasse begrenzt sein und bei Unterstellung moderat steigender Energiepreise nicht wesentlich über 20 MW anwachsen. Der Einsatz zur Stromproduktion ist wegen der mit konventionellen Kraftwerken verglichenen hohen Erzeugungskosten nur in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wirtschaftlich darstellbar. Alternative Formen der Nutzung von Biomasse basieren auf der Umwandlung in flüssige oder gasförmige Brennstoffe und der damit möglichen räumlichen Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch.
Die zukünftige Entwicklung zur Nutzung von Biomasse wird sich auf zwei Bereiche fokussieren: Zum einen sind Verfahren zu entwickeln, die die Effizienz der Umwandlung verbessern und es sind neue Produkte auf Basis von Biomasse zu etablieren.
Zum anderen werden ertragreichere Nutzpflanzen benötigt, um den spezifischen Flächenverbrauch zu reduzieren, da nur über den gezielten Anbau solcher Pflanzen eine relevante Erhöhung des Anteils von Biomasse an den Primärenergieträgern erreicht werden kann und die zur Verfügung stehende Fläche begrenzt ist.
Technische Verfahren, z.B. Pyrolyse, thermische Vergasung und BTL (Biomass to Liquid) befinden sich im Erprobungsstadium und werden voraussichtlich in wenigen Jahren technisch verfügbar sein.
Die Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Biomasse in größerem Umfang hängt entscheidend von der Entwicklung der Preise fossiler Energieträger ab. Unterstützend wirkt, dass Energie aus Biomasse keinen relevanten Beitrag zu den CO2-Emissionen leistet, da das durch die Umwandlung freiwerdende Kohlendioxid beim Pflanzenwachstum aus der Atmosphäre entzogen wurde. Der Zeitraum zwischen CO2-Bindung und -Freigabe beträgt selbst bei Nutzung älterer Hölzer ein bis maximal hundert Jahre und ist damit in Bezug auf die klimatischen Einflüsse vernachlässigbar. Die Entwicklung der CO2-Preise gemäß Treibhausemissionsgesetz könnte einen weiteren Entwicklungsschub für die Biomasse bedeuten.
Kraftstoffherstellung aus Biomasse
Zur Erfüllung des von der Bundesregierung beschlossenen biogenen Anteils an den Kraftstoffen werden Verfahren entwickelt, aus verschiedenen pflanzlichen Rohstoffen Flüssigkraftstoffe herzustellen. Als Basis eignen sich holzartige Pflanzen, landwirtschaftlich angebaute Grünpflanzen, aber auch Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie, Abfälle und Klärschlämme. Diese als „Biomass to liquid (BTL)" bezeichnete Umwandlungsart steht bei der angestrebten Erzeugungsmenge in Konkurrenz zu den anderen Verfahren der Biomassenutzung, da für alle Verfahren nur eine begrenzte Menge an Anbaufläche zur Verfügung steht.
Gaseinspeisung aus Biogasanlagen
Zur Erhöhung des KWK-Anteils von Biomasseanlagen muss die elektrische Energie dort erzeugt werden, wo die Wärme benötigt wird. Dies lässt sich am besten dadurch erreichen, dass das in Biogasanlagen erzeugte Gas in das vorhandene Erdgasnetz eingespeist wird. Bisher ist dies wegen der Zusammensetzung biologisch erzeugter Gase nur durch aufwendige Reinigungs- und Konvertierungsverfahren möglich. In der Entwicklung befinden sich geeignetere Vergasungsverfahren und effizientere Konvertierungslösungen.
Netzanbindung und Einspeisevergütung
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Biomasse-Kraftwerken mit einer installierten Leistung kleiner als 20 MW vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Der ggf. notwendige Netzausbau geht im Wesentlichen zulasten des Netzbetreibers.
Dabei ist die Mindestvergütung je nach Leistung bis 20 MW zwischen 11,3 und 8,3 € Cent/kWh gestaffelt. Hinzu kommen weitere 6 € Cent/kWh beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo). Diese Mindestvergütung reduziert sich um jedes Jahr, das ein Biomassekraftwerk später in Betrieb geht um einen festgelegten Prozentsatz, der der technischen Weiterentwicklung Rechnung tragen soll.
Für die KWK-Anteile an der Stromerzeugung werden weitere 2 € Cent/kWh vergütet. Daran gekoppelt ist ein Bonus für den Einsatz innovativer Technologien in der Höhe von ebenfalls 2 € Cent/kWh, sodass je nach Anlagentyp Mindestvergütungen zwischen 8,3 und 21,3 € Cent/kWh möglich sind (verglichen mit 3-5 € Cent/kWh für ein Kohlekraftwerk). Die aufnehmenden Netzbetreiber leiten diese Kosten, gemäß EEG, direkt an alle Stromverbraucher weiter, sodass ein Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse den Strompreis für den Endkunden steigen lassen wird.
Wie andere regenerative Energieerzeugungsanlagen, die unter das EEG fallen, sind Biomasse-Kraftwerke mit einer installierten Leistung bis 20 MW als „must-run"-Anlagen zu betrachten und brauchen sich weder an der Lastregelung noch an der Spannungs- oder Frequenzregelung des Netzes zu beteiligen. Im Gegensatz zu Windkraftanlagen arbeiten Kraftwerke mit Biomasse im Grundlastbereich zwischen 5.000 und 8.000 Stunden im Jahr. Besicherungen durch andere Kraftwerksarten sind also nicht erforderlich. Ein deutlicher Ausbau von Biomasseanlagen, die aus wirtschaftlichen Gründen wärmegeführt betrieben werden, erfordert allerdings wieder eine Besicherung, insbesondere zu Zeiten, in denen ein geringerer Wärmebedarf zu Lastabsenkungen der Biomasseanlagen führt.