Drei Hände halten Elektroschrott auf leerem blauem Hintergrund
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06.06.2024

Fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott

Elektroschrott ist ein wachsendes Problem. Pro Jahr wandern in den 27 EU-Staaten rund 4,9 Millionen Tonnen ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte in den Müll (Stand 2021), Tendenz steigend. Jede*r EU-Bürger*in verursacht damit durchschnittlich rund 11 Kilogramm Elektroschrott. Deutschland liegt mit 12,1 Kilogramm pro Kopf noch über dem EU-Durchschnitt. Da es für ausgediente Kühlschränke, Kabel, Bügeleisen & Co. keine gesonderte Hausentsorgung gibt und die Altgeräte auf keinen Fall in den Hausmüll dürfen, geben wir Ihnen hier Tipps und Infos zur fachgerechten Entsorgung.

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Hendrik Schäfer
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Was ist eigentlich Elektroschrott?

Symbol Elektroschrott
ElektroG, WEEE

Elektrogeräte, die defekt sind oder durch bessere/neue Geräte ersetzt werden, bezeichnet man umgangssprachlich als Elektro- bzw. Elektronikschrott. Darunter fallen auch einzelne Komponenten und Bauteile, wie z. B. Kabel. Betroffen sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen. Hierzu zählen zum Beispiel Fernseher, Computer, Toaster und Smartphones. Auch LEDs, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zählen zu den Elektroaltgeräten. Des Weiteren gelten Möbel, Kleider und Spielzeug mit fest verbundenen Elektronikteilen als Elektroschrott. Möchten Sie einen elektrisch verstellbaren Schreibtisch, die blinkenden Schuhe Ihrer Kinder oder batteriebetriebenes Spielzeug entsorgen, gehören diese bitte in die Elektro-Altgeräte-Sammlung.

Auch passive Endgeräte gelten als Elektro- oder Elektronikgeräte

Auch sogenannte passive Endgeräte müssen als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Passive Geräte sind gebrauchsfähige Endgeräte, die Strom lediglich durchleiten, wie z. B. Steckdosen oder Lichtschalter. Dazu zählen auch alle Arten von Antennen und Adaptern, konfektionierte Kabel wie etwa Audiokabel, Kabeltrommeln, USB-Kabel und Verlängerungskabel.

Achten Sie im Zweifel immer auf die Gerätekennzeichnung mit der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“, an der Sie erkennen, welche Geräte als Elektroschrott fachgerecht entsorgt werden müssen.

Durch Recycling Umwelt und Ressourcen schonen

Recycling Fabrik Elektronik
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Wir alle haben es schon einmal erlebt: Elektrogeräte, die wir im Alltag benutzen, geben irgendwann den Geist auf oder sollen ersetzt werden. Nun stellt sich die Frage: Wohin mit den Altgeräten? Auf keinen Fall darf alte bzw. defekte Elektronik im gewöhnlichen Hausmüll landen, sondern muss fachgerecht entsorgt werden. Dies ist aus zwei Gründen wichtig:

  1. Elektrogeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe (z. B. Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym). Durch deren Recycling können sie in neuen Elektrogeräten wiederverwendet werden. Damit werden Ressourcen geschont.
  2. Elektrogeräte enthalten oft Schadstoffe, wie z. B. Quecksilber und Blei. Diese können bei nicht fachgerechter Entsorgung in die Umwelt gelangen und so unsere Gesundheit und die Umwelt selbst gefährden.

Gesetzliche Grundlagen: Was schreibt das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz vor?

Seit 2003 existiert die europäische Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie, von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment). Sie wurde in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Sammel- und somit die Recyclingquote von Elektroaltgeräten zu erhöhen, denn von den jährlich anfallenden 4,9 Millionen Tonnen Elektroschrott werden in der EU aktuell nur ca. 40 Prozent fachgerecht entsorgt und recycelt. Der größte Teil werde nach Angaben des Umweltbundesamtes illegal entsorgt oder exportiert.

Das ElektroG regelt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten und diese dort grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen. Seit 2016 sind auch der Handel und die Vertreiber von Elektrogeräten, die eine Verkaufsfläche von mind. 400m² haben, verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Seit 2022 besteht diese Pflicht auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (zum Beispiel Supermärkte und Discounter).

Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, sind ohne Neukauf (sog. 0:1-Rücknahmen) kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahme ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart bei der Abgabe beschränkt.
  • Alle anderen, größeren Altgeräte sind beim Kauf eines neuen Gerätes mit im Wesentlichen gleichen Funktionen kostenlos zurückzunehmen (sog. 1:1 Rücknahmen).

Bei einem Vertrieb durch Onlinehändler zählen hier entsprechend die Lager- und Versandflächen.

Als Verbraucher*in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege zu entsorgen. So wird eine Gefährdung der Umwelt durch Schadstoffe vermieden und das Recyceln von Wertstoffen ermöglicht. Als erste Anlaufstelle dienen die lokalen Wertstoffhöfe. Das Entsorgen im Hausmüll ist illegal und kann zu Bußgeldstrafen von bis zu € 10.000,- führen.

Hinweise zum Umgang mit Batterien

Batterien und Akkus fallen nicht unter das ElektroG, sind jedoch Bestandteil vieler Elektrogeräte. Entnehmen Sie diese möglichst schon vor Abgabe des Altgerätes und geben Sie diese im Handel oder an einer Sammelstelle ab. Auch viele Drogeriemärkte bieten spezielle Sammelbehälter für alte Batterien an. Batterien gehören ebenfalls auf keinen Fall in den Hausmüll! Sofern die Batterie bzw. der Akku nicht leicht zu entnehmen ist, versuchen Sie diese nicht selbst zu entfernen. An den Altgerätesammelstellen gibt es spezielle Behälter zur Erfassung dieser Geräte, wie z. B. Smartphones, Tablets oder elektrische Zahnbürsten. Weitere Information über Batterien und Akkus erhalten Sie hier.

Löschen Sie sensible Daten auf alten Handys oder Computern

Das Löschen der Daten auf den Elektro- und Elektronikaltgeräten erfolgt nicht an den Sammelstellen. Dafür ist jede/r Bürger/in selbst verantwortlich. Befinden sich die Daten auf den Speichermedien ausrangierter Geräte wie Digitalkamera, Computer, MP3-Player oder Handy, dann sollte man zur Sicherheit vor der Entsorgung eine spezielle Löschung durchführen.

Vermeiden Sie Elektroschrott: Verkaufen oder verschenken statt entsorgen

Die Technik von heute ist morgen schon wieder alt. Daher werden alte Elektrogeräte oft durch neue ersetzt – und das obwohl sie noch einwandfrei funktionieren. Die Altgeräte werden dann meistens in einer Schublade als Ersatz verstaut und dann gerne vergessen. Bei einwandfrei funktionierenden Geräten mit Batterien findet dann jedoch eine Tiefentladung statt. Das Resultat: Das Elektrogerät geht nach einer gewissen Zeit durch Nichtbenutzung kaputt. Daher sollten Sie Ihre alten Geräte, die noch funktionsfähig sind, entweder verkaufen (z. B. auf Flohmärkten oder diversen Online-Plattformen), verschenken oder spenden. Es gibt viele Wohltätigkeitsorganisationen, die gebrauchte Elektronik beispielsweise für den Einsatz an Schulen sammeln. Auch in diesem Fall sollten Sie eventuell enthaltene Festplatten ausbauen oder mit Hilfe spezieller Programme löschen.


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