Bereits am 02.06.2021 haben wir über das Thema VDE GS Zeichen und die Zusammenhänge zur Aktualisierung der EU-Verordnung (EU) Nr. 10/2011 durch die (EU) 1245/2020 informiert.
In unserem heutigen Beitrag möchten wir mit einem Fingerzeig auf VDE Zeichengenehmigungen (ohne GS-Zeichen), die im Zusammenhang mit den vorgenannten EU-Verordnungen stehen, informieren.
Mit in Kraft treten der Verordnung (EU) Nr. 1245/2020 am 23. September 2020 werden wir VDE Zeichengenehmigungen den neuen Anforderungen inhaltlich und prüftechnisch anpassen.
Welchen Einfluss hat die EU-Verordnung auf VDE Zeichengenehmigungen (ohne GS-Zeichen)?
Zunächst weisen wir darauf hin, dass Produkte, die vor dem 23.03.2021 erstmals in Verkehr gebracht wurden, noch bis 22.09.2022 unverändert in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die Lagerbestände erschöpft sind.
- Ihre bestehende VDE Zeichengenehmigung (ohne GS-Zeichen) behält ihre Gültigkeit auch über den 22.09.2022 hinaus, wenn keine Veränderungen an Produkt oder Zeichengenehmigung vorgenommen werden.
- Bei Änderungen am Produkt oder Zeichengenehmigung, werden wir Sie per Angebot/Auftragsbestätigung auffordern, uns einen Prüf- bzw. Konformitätsnachweis bzgl. der oben genannten EU-Verordnung vorzulegen.
- Für den Fall, dass Sie diesen Nachweis nicht liefern können, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot zur Konformitätsprüfung der relevanten Materialien.
- Alternative zu Prüf- bzw. Konformitätsnachweis kann ggf. auch eine unterschriebene Herstellererklärung vorgelegt werden.
Wir behalten uns vor, diese durch unsere Experten im Hause zu verifizieren.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung und zu unseren Dienstleistungen im Bereich Chemie und Nachhaltigkeit finden Sie hier: