Chemische Produktprüfungen und -zertifizierungen des VDE-Instituts tragen zu Nachhaltigkeit der Umwelt bei.
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22.07.2022 Prüfung + Zertifizierung

Chemie und Nachhaltigkeit

Weltweit gelten Umweltschutzziele und stoffbezogene gesetzliche Anforderungen. Diese bilden die Grundlagen, nach denen sich Hersteller und Inverkehrbringer bei der Produktentwicklung richten müssen.

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Stephanie Werner

Dabei ist, neben der Schadstoffreduzierung und -vermeidung, die Nachhaltigkeit der Elektroprodukte von hoher Bedeutung. Weiterhin sind der Energieverbrauch, die Materialauswahl beim Produktdesign sowie die Prozesse der Fertigung und Verwertung entscheidend für den CO2-Ausstoß des Produktes im Lebenszyklus.

Mit dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut haben Sie einen vertrauensvollen, zuverlässigen und erfahrenen Partner an Ihrer Seite, mit dem Sie Ihr Produkt auf einen sicheren und erfolgreichen Weg bringen.


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Unser Leistungsangebot

Medizinisches Personal, waehrend einer OP im Operationssaal

Medizinprodukte

Das chemische Labor des VDE hat sich darauf spezialisiert die für übliche Werkstoffe in Medizinprodukten relevanten CMR-Stoffe zu identifizieren und zu quantifizieren.

Medizinisches Personal, waehrend einer OP im Operationssaal

Das chemische Labor des VDE hat sich darauf spezialisiert die für übliche Werkstoffe in Medizinprodukten relevanten CMR-Stoffe zu identifizieren und zu quantifizieren.

Während der Entwicklung und Produktion von Medizinprodukten spielt die Materialauswahl eine wichtige Rolle. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) für Medizinprodukte müssen Hersteller sicherstellen, dass die chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften der eingesetzten Werkstoffe und Stoffe die Anforderungen an die Sicherheit, Verträglichkeit, Kompatibilität und mechanischen Stabilität erfüllen.

Die Produkte müssen so ausgelegt und hergestellt werden, dass die Risiken durch Stoffe oder Partikel, die aus dem Produkt freigesetzt werden können, einschließlich Abrieb, Abbauprodukten und Verarbeitungsrückständen, so weit wie möglich reduziert werden.

Die Produkte oder die darin enthaltenen Produktbestandteile oder die darin eingesetzten Werkstoffe, die — invasiv angewendet werden und direkt mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen … dürfen die folgenden Stoffe nur dann in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten, wenn dies gerechtfertigt ist:

a) krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („CMR-Stoffe“) der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, oder

b) Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben…

Rechtfertigung für das Vorhandensein von CMR-Stoffen und/oder Stoffen mit endokriner Wirkung:

a) eine Analyse und Schätzung der potenziellen Exposition von Patienten oder Anwendern gegenüber dem Stoff,

b) eine Analyse möglicher alternativer Stoffe, Werkstoffe oder Auslegungen

c) eine Begründung, warum mögliche Substitute von Stoffen und/oder Werkstoffen unangebracht sind…

Um diese Handlungsanweisungen erfüllen zu können benötigen die Hersteller sehr detaillierte Materialinformationen die auch Aussagen zu den vorhandenen CMR-Stoffen und endokrin wirksamen Stoffen enthalten, einschließlich aus der Verarbeitung resultierender Abbau und Reaktionsprodukte.

Aus der Lieferkette sind diese Informationen nur sehr schwer und nur partiell zu erhalten. Für Abbau- oder Reaktionsprodukte ist es fast unmöglich, überhaupt Informationen über das Vorhandensein aus der Lieferkette zu ermitteln.

Das chemische Labor des VDE hat sich darauf spezialisiert die für übliche Werkstoffe in Medizinprodukten relevanten CMR-Stoffe zu identifizieren und zu quantifizieren.  Entsprechende geeignete vorhandene akkreditierte Prüfverfahren werden genutzt oder wurden so erweitert das von der Aussage über das Vorhandensein von Indikatorelementen bis hin zur spezifischen Quantifizierung von Einzelsubstanzen umfangreiche Analysen durchgeführt werden können - mit der Zielsetzung die fehlenden fraglichen Informationen zu ermitteln.

Die Informationen werden üblicherweise sowohl als Prüfbericht als auch als in datenbanklesbaren Formaten (*.xml files) zur Verfügung gestellt.

Das VDE-Institut überprüft Produkte auf REACH-Stoffverbote

REACH

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EG) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals).

Das VDE-Institut überprüft Produkte auf REACH-Stoffverbote

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EG) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals).

In § 33 beinhaltet die Richtlinie die Kandidatenliste der Substances of very high concern SVHC . Diese wird von der EU geführt und aktualisiert. Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, welches einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent (w/w) enthält, muss dem Abnehmer Informationen über das Produkt zur Verfügung stellen, z. B. den Namen der SVHC-Substanz.

Laut EuGH-Entscheidung müssen die einzelnen Erzeugnisse, aus denen sich Artikel zusammensetzen, für sich bewertet werden. Jeder „Artikel“ (z. B. elektronisches Produkt) besteht dabei aus mehreren Komponenten, die ebenfalls als ein Artikel betrachtet werden. Wenn dabei in den Komponenten mehr als 0,1% eines SVHC-Stoffes enthalten ist, muss dies im Gesamtartikel berichtet werden. Überschreitet dann noch die Gesamtmenge eines SVHC-Stoffes über einer Tonne pro Jahr, muss die ECHA (European Chemicals Agency) informiert werden.

Das VDE Institut unterstützt Hersteller und Importeure bei der Bestimmung der Stoffe auf der Kandidatenliste SVHC und erstellt einen ausführlichen Untersuchungsbericht. In gewohnt hoher Qualität stehen Ihnen die Informationen in kurzer Zeit zur Verfügung, da die Untersuchungen allein anhand des Produktes ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Informationen, wie speziellen produktspezifischen Dokumentationen oder Informationen von Zulieferern, durchgeführt werden.

Stoffverbote nach REACH, Annex XVII

Aus der ehemaligen Richtlinie 76/769/EU wurden Stoffverbote von 104 Substanzen übernommen, wie beispielsweise Nickel in Schmuck, PAK oder Phthalate.
Als Erweiterung dazu führte die EU einen Grenzwert für krebserzeugende PAK von 1 mg/kg für Konsumerprodukte und für Spielzeug von 0,5 mg/kg ein. Die nachgewiesene Einhaltung der Anforderungen ist Bestandteil des VDE Zeichens. Daher können Sie Ihr Produkt mit gutem Wissen vertreiben und Ihre Kunden können es sicher nutzen.

Zu den krebserzeugenden PAK gehören folgende Substanzen:

  • Benzo[a]pyren
  • Benzo[e]pyren
  • Benzo[a]anthracen
  • Chrysen
  • Benzo[b]fluoranthen
  • Benzo[j]fluoranthen
  • Benzo[k]fluoranthen
  • Dibenzo[a,h]anthracen

Zulassungspflichtige Stoffe nach REACH, Annex XIV

Substanzen, die im Annex XIV von REACH gelistet sind, dürfen außer in genehmigten Ausnahmefällen für die Produktion in Europa nicht mehr eingesetzt werden.

Dazu gehören beispielsweise folgende Substanzen:

  • 1,2-Dichloroethan
  • HBCD (Hexabromocyclododecan)
  • Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP)
  • Benzyl butyl phthalate (BBP)
  • Dibutyl phthalate (DBP)
Das VDE-Institut hilft bei der Identifizierung beschränkter Stoffe

RoHS-Konformität

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EG zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances) fordert eine Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Das VDE-Institut hilft bei der Identifizierung beschränkter Stoffe

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EG zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances) fordert eine Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Das Konformitätsbewertungsverfahren liegt in der Verantwortung des Herstellers und umfasst die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation sowie eine interne Fertigungskontrolle, die dem Modul A des Beschlusses 768/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten entspricht.

Von den Beschränkungen sind folgende Produkte betroffen:

  • Automaten
  • Beleuchtungsartikel
  • Elektrische Werkzeuge
  • Geräte der Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Haushaltsgeräte
  • industrielle und nichtindustrielle Überwachungs- und Kontrollsysteme
  • Medizingeräte
  • Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte

Ab Juli 2019 gelten die Anforderungen der Richtlinie dann für fast alle elektronischen Geräte.

Zu den beschränkten Stoffen zählen

  • Blei und Bleiverbindungen
  • Cadmium und Cadmiumverbindungen
  • Quecksilber und Quecksilberverbindungen
  • Sechswertiges Chrom
  • Zwei Sorten von bromierten Flammhemmern (PBB und PBDE)

Ab 2019 werden die kurzkettigen Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP in die RoHS-Richtlinie mit aufgenommen.

Beurteilung von Produkten und Prozessen in der Lieferkette
Analytische Verfahren geben Aufschluss darüber, ob Stoffe enthalten sind, die vom Gesetzgeber verboten sind. In Verbindung mit Herstellererklärungen und Vereinbarungen zur Qualitätssicherung dienen diese Prüfnachweise innerhalb der Lieferkette der Nachweisführung zur RoHS-Konformität des Geräts.

Die Analytik homogener Werkstoffe umfasst eine kostengünstige und zeitnahe Prüfung auf das Vorhandensein der reglementierten Substanzen mittels Übersichtsmethode (Screening). Bei Positivbefund erfolgt eine genaue Gehaltsbestimmung mittels spezifischer Verfahren.

Wir bieten Ihnen die integrierte und zuverlässige Beurteilung der RoHS-Konformität im Rahmen der Produktprüfung und -zertifizierung an. Dies schafft einen wesentlichen Beitrag für mehr Rechtssicherheit. Nutzen Sie dazu folgende Möglichkeiten:

Beurteilung der Herstellerdokumentation (Level 1)
Verifizieren der Nachweisdokumente zur RoHS-Konformität in der Lieferkette (wie z.B. Herstellererklärungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, analytische Ergebnisse, AGBs) und Erstellung einer abschließenden Übereinstimmungserklärung.

Produktprüfung / Analytik (Level 2)
Analytik an Komponenten und Geräten und Erstellung einer RoHS-Konformitätsbestätigung für Ihr Produkt.

Produktprüfung / Analytik mit Konformitätsüberwachung (Level 3)
Analytik an Komponenten und Geräten mit jährlicher Konformitätsüberwachung und Ausstellen eines RoHS-Zertifikats für Ihr Produkt mit Nutzung des VDE RoHS-Labels.

Begutachtung nach IECQ-Verfahren (Hazardous Substance Process Management)
Wir begutachten die Management-Prozesse zur RoHS-Konformität nach IECQ-Bestimmungen und bestätigen bei Erfüllung der Anforderungen, dass das betreffende Unternehmen für die von ihm hergestellten bzw. in Verkehr gebrachten Produkte ein Prozess-Management-System zur Vermeidung gefährlicher Stoffe entwickelt und eingeführt hat.

VDE Online-Datenbank verbessert Ihren Marktauftritt
Die von uns bestätigten RoHS-konformen Produkte werden auf unserem Internetportal unter www.vde.com/zertifikate veröffentlicht. Die RoHS-Konformität ist für Hersteller, Händler und Einkäufer ein wesentlicher Bestandteil für die Produktauswahl. Nutzen Sie deshalb unser Angebot zur RoHS-Bewertung von Produkten und deren Eintragung in das Internetportal der in der Elektrotechnik bekannten Informationsplattform des VDE Instituts.

Unser Labor besitzt als eines der wenigen in der Welt eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 bezüglich des globalen RoHS-Test-Standards IEC 62321 und hat wesentlich an der Standardisierung dieses IEC-Prüfverfahrens mitgewirkt. Damit ist das VDE Umweltlabor eine bedeutende Einrichtung für chemische Untersuchungen weltweit, inklusive des VDE Umweltlabors in China (Foshan).

China RoHS
Seit Juli 2016 gilt eine Erweiterung der China RoHS. Sie gilt für alle EEP (Electrical & Electronic Product). Diese Definition des Produkt Scopes entspricht der EU RoHS (DC < 1500V & AC < 1000V). Bauteile eines Produkts, welches die 6 RoHS-Substanzen über dem Grenzwert im homogenen Material enthält, müssen in der stofflichen Dokumentation mit einem X und die anderen mit einem O gekennzeichnet werden. Geräte, die keine der Stoffe enthalten, müssen mit dem grünen „e“ markiert werden. Sollten Stoffe enthalten sein, müssen die Produkte mit der Produktlebensdauer „environmental protection use period”, dem Herstelldatum und den stofflichen Details in der Dokumentation zum Produkt versehen werden.

Das VDE-Institut führt Materialanalysen auf kundenspezifische Anforderungen durch

Deklaration von Materialien

Materialanalyse gemäß kundenspezifischer Stoff- und Materiallisten sowie gesetzlichen Grundlagen

Das VDE-Institut führt Materialanalysen auf kundenspezifische Anforderungen durch

Materialanalyse gemäß kundenspezifischer Stoff- und Materiallisten sowie gesetzlichen Grundlagen

Das VDE Institut führt auf Ebene der homogenen Materialien oder auf Produktebene eine Materialdeklaration durch. Als Prüfbasis dienen kundenspezifische Anforderungen wie Stoff- und Materiallisten sowie gesetzliche Grundlagen. Mit dem Software-Werkzeug "VDE MaDe" erstellen wir Materialdeklarationen nach IPC175X in maschinenlesbarer Form, so wie Sie es benötigen.

Ihre Vorteile
Wir stellen Ihnen die Informationen zur kompletten Produktzusammensetzung in Bezug auf Ihre Anforderungen in kurzer Zeit und hoher Qualität zur Verfügung. Dabei sind Vorinformationen nicht erforderlich – ein dem VDE Institut zur Verfügung gestelltes Produkt ist ausreichend. Mit diesen Produktinformationen erreichen Sie die Qualifikation zur Marktreife. Weiterhin können Sie die Ergebnisse im Rahmen der Lieferantenbewertung nutzen und Rückschlüsse über deren Qualität ziehen. Wir können Ihr gesamtes Produktionsverfahren bewerten und auch das Managementsystem einbinden.

DXC technology Logo

Compliance Data Exchange (CDX) - Materialdatensystem für Ihre Testergebnisse

Im CDX kann beispielsweise die Konformität Ihrer Produkte mit verschiedensten Umwelt-Regulierungen wie Konfliktmineralien, ELV, HKC, REACH, RoHS oder WEEE überprüft werden

DXC technology Logo

Im CDX kann beispielsweise die Konformität Ihrer Produkte mit verschiedensten Umwelt-Regulierungen wie Konfliktmineralien, ELV, HKC, REACH, RoHS oder WEEE überprüft werden

Nachdem Ihre Produkte im Chemie Labor des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstituts getestet und analysiert wurden, können die Ergebnisse in das Compliance Data Exchange (CDX) System von DXC Technology transferiert werden. Der Import in das CDX geht schnell und einfach über das IPC 1752 Format, in welchem Ihnen die Testergebnisse des VDE zur Verfügung gestellt werden. Das CDX bietet eine Kommunikations-Plattform über welche Sie die VDE Testergebnisse mit Ihren Lieferanten und/oder Kunden teilen können. Außerdem können weitere Analysen durchgeführt werden oder mehrere Testergebnisse zu einem Endprodukt aggregiert werden. Im CDX kann auch die Konformität Ihrer Produkte mit verschiedensten Umwelt-Regulierungen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, ELV, HKC, REACH, RoHS oder WEEE überprüft werden und die Ergebnisse durch die gesamte Lieferkette gesendet werden.

Wir können neben der Erstellung der Materialdeklaration im IPC (*.xml) format auch für bei uns geprüfte Produkte die Pflege der Daten in der CDX-Datenbank im Auftrag der Kunden übernehmen.

Prüferin im VDE-Institut überprüft die Recyclingfähigkeit von elektrotechnischen Produkten

Recyclingfähigkeit

Berechnung produktbezogener Recyclingquoten

Prüferin im VDE-Institut überprüft die Recyclingfähigkeit von elektrotechnischen Produkten

Berechnung produktbezogener Recyclingquoten

Unsere Prüfungen geben Aufschluss über die Recyclingfähigkeit Ihres Produkts. So dokumentieren wir die Einhaltung der Anforderungen zur Zerlegung des Produkts, um bestimmte Recyclingquoten zu erfüllen. Wir prüfen an Ihrem Produkt außerdem vorgeschriebene Zerlegeschritte zur Entfernung von kritischen Materialien. Die Bewertung des Einzelprodukts lässt dabei Rückschlüsse auf die Recyclingfähigkeit der gesamten Produktkategorie zu.

Unser Leistungsangebot:

  • Bewertung der Recyclingfähigkeit Ihres Produkts auf Ebene der recyclinggerechten Einheiten gemäß IEC/TR 62635:2012-10
  • Überprüfung der Markierung der Kunststoffteile gemäß ISO 11469:2000
  • Berechnung der Recyclingfähigkeit des Produkts und Bewertung in Bezug auf die Vorgaben der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU), für optimierte, minimale und regulatorische Zerlegung
  • Berechnung der Recyclingfähigkeit nach EPEAT

Mit unserer Dokumentation erhalten Sie weiterhin Informationen, wie Sie die Struktur Ihres Produktes im Hinblick auf die ErP-Richtlinie 2009/125/EG verbessern können.

Das VDE-Institut führt Life Cicle Assessments (LCA) durch

LCA

Das VDE Institut erstellt eine ganzheitliche Bilanzierung (Ökobilanz, Life Cycle Assessment LCA) von Elektroprodukten mit Fokus auf den CO2-Wert (Carbon Footprint).

Das VDE-Institut führt Life Cicle Assessments (LCA) durch

Das VDE Institut erstellt eine ganzheitliche Bilanzierung (Ökobilanz, Life Cycle Assessment LCA) von Elektroprodukten mit Fokus auf den CO2-Wert (Carbon Footprint).

Dabei können wir produktspezifische CO2-Bilanzen anfertigen. Der Bericht wird gemäß PAS2050 und ISO 14040 verfasst. Als Grundlage dient dabei die Richtlinie 2009/125/EG „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte" (Ökodesign-Richtlinie ).

Wir bewerten alle Phasen der Produktebenen Herstellung, Transport, Gebrauch und Verwertung. Dadurch erhalten Sie Verbesserungsansätze der Produktstruktur gemäß Ökodesign-Richtlinie. Zukünftige Produktgenerationen können mithilfe von Vergleichen verschiedener Produktkonzepte verbessert werden. Weiterhin ermöglicht diese umfassende Betrachtung einen Vergleich von verschiedenen Produktionsstandorten, Verpackungen und Transportmöglichkeiten.

Unsere Ergebnisse können Sie für Marketingaktivitäten und zur Unterstützung Ihrer Firmenstrategie zu umweltfreundlichen Produkten verwenden. Denn VDE geprüfte Produkte signalisieren Sicherheit und öffnen Märkte.

Das VDE-Institut führt Fehleranalysen durch

Fehleranalyse und weitere Prüfungen

Das VDE Institut unterstützt die Analyse auftretender elektrischer oder mechanischer Fehler durch chemisch-analytische Untersuchungen.

Das VDE-Institut führt Fehleranalysen durch

Das VDE Institut unterstützt die Analyse auftretender elektrischer oder mechanischer Fehler durch chemisch-analytische Untersuchungen.

So können existierende Probleme auf die Ebene der eingesetzten Materialien zurückgeführt werden. So haben Sie beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Zulieferern und Abnehmern eine zusätzliche Argumentationsgrundlage.

Unser Fokus liegt dabei auf folgenden möglichen Problemen:

  • Alterung von Kunststoffen
  • Defekte Lötstellen
  • Flussmittelrückstände
  • Identitätsprüfung von Materialien
  • Korrosion
  • Materialfehler
  • Verschmutzung

In vielen weiteren Bereichen sind wir Ihr zuverlässiger Partner:

  • Untersuchung von Materialien mit Lebensmittelkontakt (LFGB Anforderungen)
  • Qualitätskontrolle für Prüfwasser
  • Auslaugversuche für Nickel (Ni) und Schwermetalle (Cadmium Cd, Blei Pb etc.) aus Elektronik und Konsumgütern


 

Logo imds professional

Material Compliance für die Automobilindustrie mit imds professional

imds professional ist Partner des VDE Instituts bei der Aufbereitung von Materialdaten für die Automobilindustrie, die aus chemischer Materialprüfung stammen.

Logo imds professional

imds professional ist Partner des VDE Instituts bei der Aufbereitung von Materialdaten für die Automobilindustrie, die aus chemischer Materialprüfung stammen.

imds professional ist ein Full-Service-Unternehmen im Bereich Material Compliance für die Automobilindustrie und im Speziellen für das Internationale Materialdatensystem (IMDS) sowie das China Automotive Material Data System (CAMDS). imds professional bietet weltweit umfangreiche Service- und Beratungsleistungen unter anderem zu ELV, IMDS, CAMDS, REACH und Konfliktmineralien an. Des Weiteren wird ein breites Spektrum an Schulungen als öffentliche Seminare und Webinare sowie exklusive Inhouse-Trainings zu diesen Themen angeboten. 


Materialien im Lebensmittelkontakt

Gesetzliche Grundlagen


Gesetzliche Grundlagen sind unter anderem die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, Verordnung (EU) Nr. 10/2011, das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006.

Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden oder den Geruch und Geschmack des Lebensmittels in inakzeptabler Weise zu verändern.

Unter den ungünstigsten vorherzusehenden Verwendungsbedingungen (Temperatur, Dauer des Kontakts, Art des Lebensmittels) dürfen Stoffe nur bis zu einer bestimmten Gesamtmenge (Globalmigration) sowie jede einzelne Substanz (beispielsweise Metall-Ionen oder Monomere) nur bis zum spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) übergehen. Für Kunststoffe sind diese Anforderungen in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 geregelt, die zuletzt mit der Verordnung (EU) 1245/2020 geändert wurde.

Dabei sind die Prinzipien der "guten Herstellungspraxis" (Good Manufacturing Practice, GMP) zu beachten. Hierzu wurde neben der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 ein Guide des ZVEI veröffentlicht, der die Anforderungen zusammenfasst, wie zum Beispiel die dreistufige Konformitätserklärung.

Empfehlungen zur Umsetzung für weitere Materialien, z.B. Silikone, hat das BFR veröffentlicht:

Gesundheitliche Bewertung von Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln

Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt


Ergänzung der EU-Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt
durch (EU) Nr. 2023/1442

Im Juli 2023 hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) Nr. 1442/2023 eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht. Produkte, die Materialien und Gegenstände enthalten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen den allgemeinen Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt sind. Bestehen diese Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, sind zusätzlich die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 einschließlich (EU) Nr. 1442/2023 zu erfüllen.

Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die der Verordnung (EU) 10/2011 in der vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geltenden Fassung entsprechen und vor dem 1. Februar 2025 erstmals in Verkehr gebracht werden, dürfen in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.

Falls ein Erzeugnis aus einer Zwischenstufe bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff der Verordnung (EU) 10/2011 in der aktuellen Fassung (inklusive Verordnung (EU) 2023/1442) nicht entspricht, jedoch der vorherigen Fassung entsprach, und erstmals nach dem 1. Mai 2024 in Verkehr gebracht wird, so ist in der Konformitätserklärung für dieses Erzeugnis anzugeben, dass es nicht der aktuellen Gesetzgebung entspricht und nur zur Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden kann, die vor dem 1. Februar 2025 in Verkehr gebracht werden sollen.


Die Neuerungen der durch Verordnung (EU) 2023/1442 ergänzten Verordnung (EU) 10/2011 im Überblick:

  • Die Zulassung für „Salicylsäure (CAS: 69-72-7)“ sowie von „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ wird widerrufen.
  • In dem Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (Unionsliste der zugelassenen Stoffe) wurden die folgenden Einträge ergänzt, so dass diese Substanzen unter Beachtung der in der Verordnung (EU) 2023/1442 genannten Grenzwerte zukünftig eingesetzt werden könnten :
  • Tris(2-ethylhexyl)benzol-1,2,4-tricarboxylat (CAS: 3319-3-1-1)
  • (Triethanolamin- Perchlorat, Natriumsalz) Dimer (CAS: 156157-97-0)
  • N,N-Bis(2-hydroxyethyl) stearylamin, teilweise verestert mit gesättigten

C16/C18-Fettsäuren

  • Phosphorsäure, gemischte Ester mit 2-Hydroxyethylmethacrylat (CAS: 52628-03-2)
  • Benzophenon-3,3‘,4,4’- tetracarbonsäuredianhydrid (BTDA) (CAS:2421-2-8-5)
  • Die Einträge der folgenden Substanzen wurden überarbeitet, so dass sich hieraus Erweiterung oder Einschränkung der Anwendungsbereiche ergeben kann:
  • Triethanolamin (CAS: 10-2-71-6)
  • Perchlorsäure, Salze (Perchlorat) (CAS: 14797-7-3-0)
  • Diethyl[[3,5-bis (1,1-dimethylethyl)- 4-hydroxyphenyl]methyl] phosphonat (CAS: 976-56-7)
  • Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)- 3-hydroxyhexanoat) (PHBH) (CAS: 147398-31-0)
  • Phosphorsäure,Triphenylester, Polymer mit Alpha-hydroomega- hydroxypoly[oxy(methyl-1,2-ethandiyl)], C10-16-Alkylester (CAS: 122793-7-46-3)
  • Die Bewertung der zugelassenen Phthalate (Weichmacher) sowie deren Grenzwerte wurde neu durchgeführt. Hierbei kam es zu einer deutlichen Absenkung der spezifischen Migrationsgrenzwerte sowie der Gruppenbeschränkung auf folgende neue Werte (siehe Tabelle).

Daher empfehlen wir die Überprüfung vorhandener Konformitätserklärungen. Gerne bieten wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Materialien hinsichtlich der Einhaltung der neuen Grenzwerte in Ihrer spezifischen Anwendung an.


Was müssen Sie als Genehmigungsinhaber einer VDE GS Zeichengenehmigung beachten:

Variante 1:

Ihre VDE GS Zeichengenehmigung hat eine Gültigkeit, die noch vor dem 01.Februar 2025 ausläuft und nicht verlängert werden soll:

In diesem Fall müssten Sie bzgl. Ihrer VDE GS Zeichengenehmigung nichts unternehmen. Beachten Sie aber den vorgenannten Hinweis bzgl. des Inverkehrbringens des Produktes.

Variante 2:

Ihre VDE GS Zeichengenehmigung hat eine Gültigkeit, die zwar noch vor dem 01.Februar 2025 ausläuft, die Sie aber über diesen Zeitraum hinaus verlängern möchten:

•    In diesem Fall müssen Sie aktiv werden, um den Nachweis der Erfüllung der neuen Anforderungen zu erbringen.

•    Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

a) Sie erteilen uns einen Auftrag zur Prüfung des Produkts.

b) Sie legen uns einen Prüfbericht einer akkreditierten Stelle vor, welcher durch unsere Fachabteilung kostenpflichtig verifiziert wird.

c) Im Fall einer VDE Zeichengenehmigung wäre es möglich, dass Sie uns eine unterschriebene EU Konformitätserklärung vorlegen.

Die Anforderungen der (EU) Nr. 10/2011 und deren Erweiterung durch die (EU) Nr. 2023/1442 werden bei Produktprüfungen im Rahmen einer VDE Zeichenprüfung ab dem 01.Februar 2025 zugrunde gelegt.

Die Erfüllung dieser Anforderungen wird auf Kundenwunsch (nur bei Variante 2 a) und b) möglich) durch einen gesonderten Hinweis in der Zeichengenehmigung deutlich gemacht.

Gerne unterstützen wir Sie bei den nötigen Schritten zur Anpassung bzw. Aktualisierung Ihrer Zeichengenehmigung. Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte Frau Stephanie Werner.



Am 23. September 2020 ist die überarbeitete Verordnung für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt (EU 2020/1245) in Kraft getreten. Die Vorschriften in Bezug auf Produkte mit Lebensmittelkontakt sind verschärft worden.

Für Sie als Hersteller ist es wichtig, bei allen Ihren Fragen zu Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt immer einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. Die Experten des VDE Instituts stellen Ihnen ihr umfangreiches Wissen zur Verfügung, damit Sie mit Ihren Produkten immer auf der sicheren Seite sind was die aktuell geltenden Richtlinien und Bestimmungen angeht.

Die wichtigsten Änderungen zur überarbeiteten Verordnung EU 2020/1245 auf einen Blick:

  • Überarbeitung der Liste der zugelassenen Stoffe in der EU 10/2011
  • Festlegung neuer Beschränkungen für Metalle und PAAs
  • Aktualisierungen in Bezug auf die Konformitätserklärung und die Konformitätsprüfung (unter anderem detailliertere Informationen, die in der Konformitätserklärung enthalten sein müssen in Bezug auf Stoffe, die einer Risikobewertung unterliegen)
  • Festlegung neuer Regeln für die Migrationsprüfung von Geräten und Gegenständen zur wiederholten Verwendung
  • Überarbeitung der Standardbedingungen für die Gesamtmigrationsprüfung

Wir unterstützen Sie dabei, die in der überarbeiteten Verordnung festgelegten Anforderung erfassen und umsetzen zu können, um Ihr Produkt bestmöglich auf den Markteintritt vorzubereiten.

Rundgang VDE Chemielabor

Aktuelles und Recycling

Die neue Steuer in Spanien gilt für alle Verpackungen, die nicht wiederverwendbar sind und nicht aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Die spanische Kunststoffsteuer wird im gesamten spanischen Hoheitsgebiet – einschließlich Ceuta, Melilla und den Kanarischen Inseln – erhoben und bezieht sich nicht nur auf Verkaufsverpackungen, sondern auch auf Sammel- und Transportverpackungen. Kunststoff, der zur Präsentation, Vermarktung und zum Verschluss von Verpackungen dient, ist ebenfalls steuerpflichtig. Auch bei der Definition von „Kunststoff“ ist das Gesetz restriktiv. Kunststoffhalberzeugnisse unterliegen ebenfalls der Steuer.

  • Einwegverpackungen aus Kunststoff
  • Kunststoffhalberzeugnisse, die für die Herstellung von Verpackungen bestimmt sind (z.B. thermoplastische Folien und Vorformlinge)
  • Kunststoff zur Präsentation, Vermarktung und zum Verschluss von Verpackungen

Der Steuersatz beträgt 0,45 EUR pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff. Die vorgenannte Steuerpflicht greift ab einem Schwellenwert von fünf Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff pro Monat. Recycelter Kunststoff ist nicht steuerpflichtig. Es gibt es eine zwölfmonatige Übergangsfrist, in der die Verwendung von recyceltem Kunststoff durch eine Selbsterklärung nachgewiesen werden kann, danach greifen Zertifizierungsvorgaben. Unter die Steuerpflicht fallen Hersteller von steuerpflichtigen Produkten sowie Importeure und „innergemeinschaftliche“ Erwerber von Kunststoffverpackungen (mit oder ohne Inhalt). Damit betrifft sie auch ausländische Onlinehändler, wenn diese direkt an private Endverbraucher in Spanien liefern. Hinzu kommen Kennzeichnungsvorgaben, das Verbot von Kunststoffverpackungen für unbehandeltes Obst und Gemüse sowie das Verbot des Grünen Punkts.

Die Einführung von Plastiksteuern (Kunststoffsteuer) in EU-Ländern geht auf die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie, die im Rahmen des Green Deals eingeführt wurde, zurück. Darin werden die EU-Staaten verpflichtet, 80 Cent pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff an die EU zu zahlen. Länder wie Spanien oder Italien haben sich für eine Refinanzierung über eine Plastiksteuer entschieden. Die meisten EU-Staaten leisten die Abgaben allerdings bisher noch aus ihren Haushaltsmitteln.

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