Blitzschutz bei Veranstaltungen

Veranstaltungen bei Gewitter

| VDE
19.11.2024 Fachinformation

Blitzschutz bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen kommt es immer wieder zu schweren Blitzunfällen mit Verletzten und Toten, denn im Freien sind Personen bei Gewitter besonders gefährdet.

Diese VDE Information erläutert die Gefährdungen bei Gewitter und beschreibt eine Methodik, diese für Freiluft-Events zu bewerten. Sie zeigt mögliche Schutzziele und Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen und Zuschaueranlagen auf. Die Grundsätze für die Sicherheitskonzeption sowie für die Planung temporärer und dauerhafter Blitzschutzmaßnahmen werden in Anhängen detailliert beschrieben.

Die VDE Information wurde erarbeitet für Veranstalter, Planer für Veranstaltungssicherheit, Verantwortliche und Fachkräfte, Errichter und Betreiber von Versammlungsstätten und Behörden. Außerdem sind Blitzschutz-Fachkräfte angesprochen, die mit der Planung, Umsetzung und Prüfung von Blitzschutzmaßnahmen für Veranstaltungen betraut sind.

Zur Unterstützung dieser Personen bei der Umsetzung dient das Seminar "Blitzschutz bei Open-Air-Veranstaltungen".


www.vde.com/blitzschutz-bei-veranstaltungen

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Bitte beachten Sie: Diese Fachinformation wird derzeit überarbeitet. Die folgenden Fassung ist eine Entwurfsfassung.


Inhalt

VDE Information Blitzschutz bei Veranstaltungen

1    Einleitung
1.1    Begriffe
1.2    Gefährdung durch Blitze
1.3    Grundlage für baulichen Blitzschutz
1.4    Abgrenzung von temporärem zum baulichen Blitzschutz
1.5    Qualifikation und Auswahlverantwortung

2    Gefährdungsbeurteilung
2.1    Schutzziele
2.2    Schadensausmaß
2.3    Ermittlung der Personengefährdung auf einem Veranstaltungsgelände
2.4    Eintrittswahrscheinlichkeit

3    Blitzschutz-Maßnahmen
3.1    Organisatorische Maßnahmen
3.2    Technische Maßnahmen

4    Weiterführende Literatur, Links und Normen, Richtlinien

5    Anhänge

6    Abkürzungsverzeichnis


Außerdem

Weiterbildung "Blitzschutz bei Open-Air-Veranstaltungen" + "VDE qualifizierte Person für Blitzschutz bei Veranstaltungen"

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Zusätzliche Informationen



VDE Information Blitzschutz bei Veranstaltungen

1    Einleitung

Um ein einheitliches Verständnis für die folgenden Erläuterungen zu erzielen, werden vorab die wichtigsten Begriffe erläutert.

Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird das generische Maskulinum verwendet, mit dem alle Geschlechter angesprochen werden.

1.1    Begriffe

  • Veranstaltung: In dieser VDE Information werden zur Vereinfachung Veranstaltungen, Versammlungen und Zuschaueranlagen mit dem Begriff Veranstaltungen zusammengefasst.
  • Blitz, Erdblitz, Wolkeblitz, Wolke-Wolke-Blitz: Ein Blitz ist eine elektrische Entladung, die innerhalb einer Wolke (Wolkeblitz), zwischen Wolken (Wolke-Wolke-Blitz) oder zwischen einer Wolke und Erde (Erdblitz) stattfindet. Für die Personengefährdung sind i. d. R. nur Erdblitze relevant.
  • Blitzeinwirkungen: Blitze können auf verschiedene Weise auf Menschen einwirken. Unterschieden wird zwischen Direkteinschlag, Blitzüberschlag, Berührungsspannung, Schrittspannung und Fangentladung. Als indirekte Blitzeinwirkungen gelten Brand und Explosion.
  • Blitzwirkungen: Wenn Blitze auf Personen einwirken, führt dies häufig zu geringen oder schweren Verletzungen, in wenigen Fällen auch zum Tod. Mehr Informationen unter www.vde.com/unfaelle-durch-blitzeinwirkung 
  • Veranstaltungsgelände: Gelände, das vom Veranstalter kontrolliert und i. d. R. gekennzeichnet wird. Dazu können auch Campingflächen gehören, entfernte Autoparkflächen hingegen nicht.
  • Bauliche Anlage: Bauten, die dauerhaft oder temporär auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden sind.
  • Sicherheitsrelevante Infrastruktur: Technische Anlagen, die für eine sichere Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind. Siehe auch Definition „Sicherheitstechnische Einrichtungen“ in MVStättVO.
  • Betriebsrelevante Infrastruktur: Technische Anlagen, die für die Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind, z. B. Kassensysteme, Veranstaltungstechnik.
  • Blitzschutz: Schutzmaßnahmen gegen Auswirkungen von Blitzentladungen auf Personen, bauliche Anlagen und technische Einrichtungen. Die aufeinander abgestimmten Schutzmaßnahmen werden Blitzschutzsystem (en: Lightning Protection System, kurz: LPS) genannt. Ein Blitzschutzsystem besteht aus dem Äußeren und Inneren Blitzschutz. Mit einem Blitzschutzsystem werden die bei Blitzeinschlägen kurzzeitig auftretenden hohen Blitzenergien kontrolliert in die Erde eingeleitet.
  • Temporärer Blitzschutz: Technische oder organisatorische Blitzschutz-Maßnahmen, die während eines eingeschränkten Zeitraums einen guten Schutz vor Blitzeinwirkungen bieten.
  • Basisschutz: Mindestanforderungen an Maßnahmen, welche für temporären Blitzschutz erforderlich sind, mit der Zielstellung, das Risiko für Personenschäden zu reduzieren.
  • Erweiterter Basisschutz: Basisschutz mit zusätzlichen Maßnahmen, wodurch das Risiko für Personenschäden weiter reduziert und zumindest eine teilweise Fortsetzung der Veranstaltung ermöglicht wird.
  • Vollschutz: Erweiterter Basisschutz mit zusätzlichen Maßnahmen, wodurch eine Fortsetzung der Veranstaltung ermöglicht wird. Zusätzlich zum Personenschutz ist die Zielstellung, wirtschaftliche Auswirkungen durch Unterbrechungen oder Abbrüche zu reduzieren.
  • Schadensart: Folgen der Blitzeinwirkungen auf Menschen in Form von Verletzungen oder Tod.
  • Schadensausmaß: Zusammenfassung von Schadensart und der für diese Schadensart typischen Anzahl maximal betroffener Personen
  • Gefährdung: Zusammenfassung von Schadensausmaß und Personendichte auf ungeschützter Fläche des Veranstaltungsgeländes als Grundlage für die Bewertung der Gefährdung durch Blitzeinwirkungen
  • Blitzinformationsdienst: Dienstleister, der Information zu Blitzen mittels eines Mess- und Auswertesystems bereitstellt.
  • (Blitz-) Warngebiet, Alarmierungsgebiet: Gebiete rund um das Veranstaltungsgelände, die auf Blitze überwacht werden, siehe Anhang Warngebiet und Alarmierungsgebiet.
  • Gefahrenzone (gefährdeter Bereich): Räumliche Zone, in der Personen durch Blitzeinwirkungen gefährdet sind.
  • Schutzzone (geschützter Bereich): Räumliche Zone, in der Personen vor Blitzeinwirkungen geschützt sind. Der Schutz vor Blitzeinwirkungen in einer Schutzzone kann unterschiedlich ausgeprägt sein, ist jedoch immer höher als in der Gefahrenzone.
  • Evakuierung, Räumung: Organisierte Verlegung von Menschen aus einer Gefahren- in eine Schutzzone.

Weitere Begriffe siehe www.vde.com/blitzschutz-begriffe

1.2    Gefährdung durch Blitze

Blitze sind natürliche, elektrische Erscheinungen mit einigen Besonderheiten:

Blitze sind natürliche, elektrische Erscheinungen mit einigen Besonderheiten:

  • Es treten Ströme von 100.000 Ampere und mehr auf. Zum Vergleich: Die Stromleitung einer Wohnung ist für 16 Ampere ausgelegt, also ca. 5.000 mal weniger.
  • Ein Blitz besteht meistens aus mehreren, sehr kurzen Blitzentladungen (elektrische Ströme), die zwischen 0,2 und 2 ms dauern.
  • Blitze können nicht verhindert werden. Blitzschutzsysteme bieten einen Schutz vor Blitzen.

Für eine detaillierte Beschreibung der Blitzeinwirkungen auf Menschen und Tiere siehe www.vde.com/wie-wirken-blitze

1.3    Grundlage für baulichen Blitzschutz

Zum Schutz von Personen und Gebäuden vor den schädlichen Auswirkungen von Blitzen orientieren sich behördliche Vorgaben an dem Leitsatz in § 46 Blitzschutzanlagen der Musterbauordnung (MBO):

Zum Schutz von Personen und Gebäuden vor den schädlichen Auswirkungen von Blitzen orientieren sich behördliche Vorgaben an dem Leitsatz in § 46 Blitzschutzanlagen der Musterbauordnung (MBO):

„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“

Eine Blitzschutzanlage (Fachbegriff: Blitzschutzsystem) ist auch dann vorzusehen, wenn nur eine der Voraussetzungen (Lage, Bauart, Nutzung) gegeben ist. Neben den gesetzlichen Vorgaben können Sachversicherer Blitzschutzsysteme fordern. Auch Brandschutzkonzepte, als Teil des vorbeugenden Brandschutzes, können Blitzschutzmaßnahmen erforderlich machen.

Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten gelten besondere gesetzliche Vorgaben. So fordert § 14 Abs. 4 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) unabhängig von der MBO die generelle Ausstattung mit Blitzschutzsystemen:

„Versammlungsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und innerer Blitzschutz).“

Zielstellung ist hierbei ein über das von der MBO geforderte Schutzniveau hinausgehender Anlagenschutz zur Sicherstellung des Betriebes von Anlagen, die der Besuchersicherheit dienen.

1.4    Abgrenzung von temporärem zum baulichen Blitzschutz

Für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, die außerhalb baulicher Anlagen stattfinden, existieren aktuell keine Anforderungen an Blitzschutzsysteme.

Für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, die außerhalb baulicher Anlagen stattfinden, existieren aktuell keine Anforderungen an Blitzschutzsysteme.

Dann findet ein temporärer Blitzschutz Anwendung.  Dieser fällt somit auch nicht in den Anwendungsbereich der technischen Regeln und Normen, die die Anforderungen an Blitzschutzsysteme konkretisieren, wie z. B. die Normenreihe DIN EN 62305 Blitzschutz. Eine pauschale Anwendung der Blitzschutz-Normen ist in der Praxis nicht möglich. Der Grund dafür ist die fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, da alle normativen Anforderungen für ortsfeste bauliche Anlagen und primär für den Gebäude- und Anlagenschutz ausgelegt sind. Der Fokus bei Veranstaltungen liegt jedoch auf dem zeitlich begrenzten Personenschutz (meist wenige Stunden bis Tage).

Trotz der aktuellen gesetzlichen Unbestimmtheit besteht jedoch unbestreitbar eine Gefährdung durch Blitzereignisse bei Veranstaltungen – siehe Anhang Veranstaltungen mit Blitzeinschlägen. Ob Veranstalter für Personenschäden nach Blitzereignissen haften, ist immer wieder Anlass für Gerichtsprozesse und noch nicht abschließend geklärt [4][5]. Wetterphänomene (Sturm, Starkregen, Gewitter usw.) sollen jedoch in Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen bewertet sowie demzufolge notwendige Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

1.5    Qualifikation und Auswahlverantwortung

Blitzschutz ist ein im Bauwesen etabliertes Gewerk mit klar zugeordneten Zuständigkeiten und dafür notwendigen Qualifikationen.

Blitzschutz ist ein im Bauwesen etabliertes Gewerk mit klar zugeordneten Zuständigkeiten und dafür notwendigen Qualifikationen.

Beim Blitzschutz von Veranstaltungen sind weitere Akteure involviert. Entsprechend der Auswahlverantwortung von Unternehmern sind bei der Beauftragung von Ausführenden, z. B. Mitarbeitern und Auftragnehmern, die Eignung, Qualifikation und Zuverlässigkeit zu beachten. 

Aufgaben und Qualifikationen:

  • Festlegung von Schutzzielen: Veranstalter, Betreiber 
  • Bewertung von Gefährdungen: Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen [6]
  • Planung und Bewertung von Blitzschutzmaßnahmen: VDE qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte
  • Planung und Errichtung von Blitzschutzsystemen: Blitzschutz-Fachkräfte

2    Gefährdungsbeurteilung

In dieser VDE Information wird die folgende generelle Vorgehensweise für die Beurteilung der Blitzgefährdung bei Veranstaltungen empfohlen.

2.1    Schutzziele 

Die hier definierten Schutzziele orientieren sich an den allgemeinen Anforderungen des Gesetzgebers und der technischen Regeln. Alle Schutzziele wurden dahingehend angepasst und konkretisiert, dass sie für Veranstaltungen praxistauglich und verhältnismäßig sind.

Die hier definierten Schutzziele orientieren sich an den allgemeinen Anforderungen des Gesetzgebers und der technischen Regeln. Alle Schutzziele wurden dahingehend angepasst und konkretisiert, dass sie für Veranstaltungen praxistauglich und verhältnismäßig sind.


2.1.1    Basisschutz

Der Basisschutz beinhaltet Maßnahmen, mit denen die Mindestanforderungen an Personenschutz vor Blitzeinwirkungen erfüllt werden:

  • Erkennen von Gewittern durch Wetterbeobachtung
  • Informieren oder Alarmieren der Besucher
  • Räumung des Veranstaltungsgeländes

Die Maßnahmen sind geeignet, um auch bei kleinen und mittleren Veranstaltungen angewendet zu werden.


2.1.2    Erweiterter Basisschutz

Der erweiterte Basisschutz hat das Ziel, eine zumindest teilweise Fortsetzung der Veranstaltung zu ermöglichen. Der erweiterte Basisschutz beinhaltet:

  • Maßnahmen des Basisschutzes
  • Erstellen eines Blitzgefährdungsplans und Blitzschutzplans
  • Technische Maßnahmen zum Schutz sicherheitsrelevanter Infrastrukturen in blitzgeschützten Bereichen
  • Organisatorische Maßnahmen für den Weiterbetrieb in geschützten Bereichen und Räumung gefährdeter Bereiche

Auf Grundlage des Blitzgefährdungsplans können technische Maßnahmen ergriffen und blitzgeschützte Bereiche hergestellt werden, um dort den Veranstaltungsbetrieb auch bei Gewitter fortzusetzen. Ergebnis dieser Planung ist ein Blitzschutzplan.


2.1.3    Vollschutz

Der Vollschutz beinhaltet alle notwendigen Maßnahmen, um eine Veranstaltung auch bei Gewitter fortzusetzen und somit wirtschaftliche Auswirkungen durch Unterbrechungen oder Abbrüche zu reduzieren:

  • Maßnahmen des erweiterten Basisschutzes
  • Technische Maßnahmen zur Herstellung blitzgeschützter Bereiche
  • Technische Maßnahmen zum Schutz betriebsrelevanter Infrastrukturen

Dieses Schutzziel kann grundsätzlich mit den Anforderungen der MVStättVO gleichgesetzt werden und bietet sich daher für Gelände an, die wiederkehrend für Veranstaltungen genutzt werden.

2.2    Schadensausmaß

Die Auswirkungen von Blitzereignissen bei (Groß-)Veranstaltungen sind in der Bewertung des Schadensausmaßes sehr komplex. Es muss nicht nur die eigentliche Wirkung des Blitzes und dessen Auswirkung auf den menschlichen Körper betrachtet werden (Schadensart), sondern auch die Anzahl potenziell betroffener Personen („Wirkfläche“ einer Blitzeinwirkung).

Die Auswirkungen von Blitzereignissen bei (Groß-)Veranstaltungen sind in der Bewertung des Schadensausmaßes sehr komplex. Es muss nicht nur die eigentliche Wirkung des Blitzes und dessen Auswirkung auf den menschlichen Körper betrachtet werden (Schadensart), sondern auch die Anzahl potenziell betroffener Personen („Wirkfläche“ einer Blitzeinwirkung).

Tabelle 1 Blitzeinwirkungen und dazugehörige Schadensarten und Personenzahlen | VDE

Für die Beurteilung der einzelnen Blitzeinwirkungen wird das Schadensausmaß eingeführt: Jeder Schadensart wird ein Zahlenwert zugeordnet und mit der maximal betroffenen Personenzahl multipliziert. Dieses Schadensausmaß ist unabhängig vom Veranstaltungsgelände und der Besucherdichte.

Weitere Informationen zu möglichen Schadenswirkungen auf Personen und Tiere siehe VDE Information „Unfälle durch Blitzeinwirkung - Pathophysiologie, Präklinische Notfallmedizin, Akut- und Spätfolgen“ [8].

2.3 Ermittlung der Personengefährdung auf einem Veranstaltungsgelände

Um die Personengefährdung durch Blitze auf einem Veranstaltungsgelände zu bewerten, wird die folgende Vorgehensweise empfohlen (Bild 2), die als Berechnungsschema leicht realisierbar ist.

Um die Personengefährdung durch Blitze auf einem Veranstaltungsgelände zu bewerten, wird die folgende Vorgehensweise empfohlen (Bild 2), die als Berechnungsschema leicht realisierbar ist.

Damit kann abgeleitet werden, welche Bereiche eine besonders hohe Gefährdung aufweisen und wo ggf. Blitzschutzmaßnahmen berücksichtigt werden sollen.

Vorgehensweise:

  1. Für jede Blitzeinwirkung die Kennzahlen für die Schadensarten und die maximal betroffene Personenzahl festlegen, daraus das Schadensausmaß berechnen (siehe vorherigen Abschnitt)
  2. Das Veranstaltungsgelände in Bereiche mit ähnlicher Besucherdichte unterteilen
  3. In jedem Bereich die gefährdete Fläche für jede einzelne Blitzeinwirkung abschätzen
  4. Für jeden Bereich die Gefährdung berechnen aus Schadensausmaß multipliziert mit gefährdeter Fläche multipliziert mit Personendichte, summiert über alle Blitzeinwirkungen
  5. Die Gefährdungen sind für jeweils eine Blitzeinwirkung zwischen den Bereichen zu vergleichen; damit wird deutlich, in welchen Bereichen Maßnahmen priorisiert werden sollen.

Bild 2 Prinzipielle Vorgehensweise bei der Ermittlung der Personengefährdung auf einem Veranstaltungsgelände [VDE]

Das Verfahren berücksichtigt diverse Ortsabhängigkeiten:

  • Auf dem Veranstaltungsgelände gibt es Bereiche, in denen manche Blitzeinwirkungen physikalisch begründet nicht auftreten können.
  • Aufgrund der Aufstellung und des Ablaufs von Veranstaltungen variiert die Personendichte sehr stark: maximal im Bühnenbereich, minimal in Außenbereichen.

2.4    Eintrittswahrscheinlichkeit

Eine differenzierte Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Gewittern für temporäre Veranstaltungen ist schwierig.

Eine differenzierte Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Gewittern für temporäre Veranstaltungen ist schwierig.

Natürlich gibt es die bekannten jahreszeitlichen Schwankungen, wonach Gewitter im Sommer sehr viel wahrscheinlicher sind als im Winter (Bild 3).

Bild 3: Erdblitze im Jahresverlauf in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Mittelwerte 2012 – 2023 [VDE – Datenbasis: ALDIS/BLIDS]

Bei der Planung des Gebäudeblitzschutzes wird u. U. eine Risikobewertung unter Nutzung der „Blitzdichte“ durchgeführt. Mit "Blitzdichte" wird die über einen Zeitraum von mehreren Jahren gemittelte Anzahl von Erdblitzen pro Quadratkilometer und Jahr bezeichnet. Diese Kennzahl ist bei der Bewertung der Blitzgefährdung von Veranstaltungen, die üblicherweise in den Sommermonaten stattfinden, nicht direkt nutzbar.


Mehr Informationen siehe Anhang Blitzdichte und deren Verwendung beim Blitzschutz für Veranstaltungen.

3    Blitzschutz-Maßnahmen

3.1    Organisatorische Maßnahmen

Wetterbeobachtung - Blitzschutzplan - Evakuierung - Kennzeichnung

Wetterbeobachtung - Blitzschutzplan - Evakuierung - Kennzeichnung

3.1.1    Wetterbeobachtung

Die kontinuierliche Wetterbeobachtung ist die Grundlage für weitere organisatorische Maßnahmen. Bei der Durchführung hat der Verantwortliche mehrere Möglichkeiten:

  • Kostenlose Websites und Apps
  • Kostenpflichtige Websites und Apps mit erweitertem Leistungsumfang
  • Telefonische Beratung durch Meteorologen
  • Beratung durch einen vor Ort anwesenden Meteorologen

Grundsätzlich sollen Echtzeitinformationen und Einschätzungen von Experten bei der Wetterbeobachtung herangezogen werden. Dies betrifft sowohl die Bedrohung durch großflächig ziehende Gewitterfronten als auch im Sommer lokal und spontan auftretenden Wärmegewittern. Nur mithilfe von Meteorologen kann eine qualifizierte Entscheidung über einen notwendigen Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung getroffen werden. Daher sollen vor allem bei großen Veranstaltungen entsprechende Kapazitäten und notwendige Mittel bereitgestellt werden.

3.1.2    Blitzschutzplan

Um die unterschiedlichen Blitzeinwirkungen auf einem Veranstaltungsgelände individuell bewerten zu können, ist ein Blitzschutzplan hilfreich. Dieser stellt die vor Blitzeinwirkungen geschützten und die gefährdeten Bereiche in Form eines Lageplans dar – siehe Anhang Blitzschutzplan für Veranstaltungen. Er dient als Basis für die Planung zusätzlicher organisatorischer und technischer Blitzschutzmaßnahmen. Bei der Erstellung kann als Orientierung für technische Blitzschutzmaßnahmen die Blitzschutzklasse III dienen – siehe Anhang Auswahl der Blitzschutzklasse bei Veranstaltungen. Die Blitzschutzklasse stellt eine Kennzahl für die gewünschte Qualität des Blitzschutzes dar.

Bild 4: Beispiel eines Blitzschutzplans [VABEG Eventsafety]

3.1.3    Evakuierung

Zur präventiven Vorbereitung einer Evakuierung ist es notwendig, für die laut Blitzschutzplan gefährdeten Flächen adäquate Schutzbereiche an anderen Stellen einzuplanen und bereitzustellen. Ebenso wichtig ist die Festlegung, wer und zu welchem Zeitpunkt über die Notwendigkeit einer Evakuierung entscheidet.

Bei der Nutzung von Blitzinformationsdiensten können spezifische Warn- und Alarmierungsradien festgelegt werden, die bei der Beobachtung des umliegenden Blitzgeschehens als Entscheidungskriterien herangezogen werden. Hierbei werden veranstaltungs- und blitzspezifische Reaktions- und Räumungszeiten berücksichtigt, siehe Anhang Warngebiet und Alarmierungsgebiete.

Weitere Informationen zu organisatorischen Maßnahmen siehe „Der BaSiGo-Guide“ [7].

3.1.4     Kennzeichnung

Zur Kennzeichnung von blitzspezifischen Gefahren, Geboten und Rettungseinrichtungen können die Sicherheitszeichen aus dem Anhang Sicherheitszeichen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen verwendet werden.

Bei der Nutzung der Sicherheitszeichen ist zu beachten, dass diese sowohl national als auch international noch nicht verbreitet sind. Daher kann es notwendig sein, Besucher und Mitarbeiter über die entsprechende Bedeutung zusätzlich zu informieren. Die Anwendung der ASR A1.3 wird beim Einsatz der Sicherheitszeichen empfohlen.

Bild 5 Sicherheitszeichen L006 Blitzschutzbereich [VDE]

Bild 6 Sicherheitszeichen L005 Abstand halten [VDE]

Bild 7 Sicherheitszeichen L001 Warnung vor Direktschlag [VDE]

 
Download: www.vde.com/blitzschutz-sicherheitszeichen 

3.2    Technische Maßnahmen

Mit technischen Maßnahmen des Blitzschutzes können gravierende Schäden durch Blitzeinwirkungen auf Personen und Infrastruktur verhindert werden.

Mit technischen Maßnahmen des Blitzschutzes können gravierende Schäden durch Blitzeinwirkungen auf Personen und Infrastruktur verhindert werden.

Dabei kommen die aus dem konventionellen (Gebäude-)Blitzschutz bekannten Maßnahmen des äußeren und inneren Blitzschutzes sowie des Überspannungsschutzes zum Einsatz:

  • Mit Fangeinrichtungen werden Blitze "eingefangen".
  • Mit einer Erdungsanlage werden die Blitzströme ins Erdreich eingeleitet und großflächig verteilt.
  • Als Ableitungseinrichtung wird die Verbindung zwischen Fangeinrichtung und Erdungsanlage bezeichnet.
  • Außerdem muss ein Mindestabstand zu den Leitungen des Blitzschutzsystems (Trennungsabstand) eingehalten werden.
  • Zum Personenschutz im Inneren von baulichen Anlagen müssen metallene Einrichtungen miteinander elektrisch verbunden werden (Blitzschutzpotentialausgleich).
  • Zusätzlich sind Überspannungsschutzmaßnahmen für die sicherheitsrelevante Infrastruktur notwendig und für die betriebsrelevante Infrastruktur empfohlen.

Von der Blitzschutzklasse hängen wesentliche Ausführungsparameter wie der Schutzbereich von Fangeinrichtungen, Sicherheitsabstände etc. ab.

Zeltbauten mit Metallkonstruktion sind für den Personenschutz im Rahmen eines Blitzschutzkonzeptes sehr gut geeignet, siehe Anhang Blitzschutz für Zeltbauten.


Weitere Informationen siehe Anhänge



5    Anhänge

Abkürzungsverzeichnis 

  • IGVW: Interessensgemeinschaft Veranstaltungswirtschaft
  • MBO: Musterbauordnung
  • MVStättVO: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung)
  • VDE ABB: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., Ausschuss Blitzschutz und Blitzforschung

Herausgeber

Dieses Merkblatt wurde erarbeitet und herausgegeben von VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., Ausschuss Blitzschutz und Blitzforschung (VDE ABB), Unterausschuss Blitzschutz bei Veranstaltungen.

Diese VDE Information ersetzt die vorherige Ausgabe „Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen“ (2014) inklusive Anhänge.


Anhang "Günstiger Boden" zur Verringerung der Personengefährdung

Zielgruppen für den Anhang "Günstiger Boden" zur Verringerung der Personengefährdung sind: Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte

Eine Personengefährdung ist immer dann groß, wenn die Person eine Spannung abgreifen kann und es dadurch zu einem Stromfluss über den Menschen kommt. Zur Verringerung der Personengefährdung dienen somit alle Maßnahmen, um eine durch Blitze hervorgerufene Spannung so gering wie möglich zu halten. Dabei sind sowohl entweder elektrisch leitende als auch elektrisch isolierende Bodenaufbauten oder -beläge vorteilhaft.


Elektrisch isolierend - elektrisch leitend

Als elektrisch isolierend gelten 

  • ein Bodenbelag mit verdichtetem Asphalt, 5 cm Dicke,
  • ein aufgeständerter und unterlüfteter Holzboden, mindestens 10 cm Höhe, möglichst auf wasserdurchlässigem Grund 

Bei temporären Veranstaltungen bieten isolierende Matten, die überlappend verlegt sind, einen gewissen Schutz. Die isolierende Wirkung sinkt allerdings bei Feuchtigkeit und Verschmutzung.

Als elektrisch leitend gelten im Veranstaltungsbereich metallene Bodenplatten oder Gittermatten, die ineinandergreifen oder elektrisch leitend verbunden sind. Optimal ist ein Abschluss der metallenen Bodenfläche mit einer Reihe Gummimatten (oder ähnlich isolierendem Material), um die am Rande erhöhten Schrittspannungen nicht wirksam werden zu lassen.


Potentialsteuerung

Bei dauerhaft genutzten Veranstaltungsflächen ist eine "Potentialsteuerung" sinnvoll. Darunter versteht man zusätzliche Erdungsleiter, die im Boden verlegt sind. Der empfohlene Werkstoff ist Edelstahl V4A z. B. Werkstoffnr. 1.4571.

Bei einem Boden mit Metallelementen werden die metallenen Elemente mit der Erdungsanlage verbunden.

Bei Flächen ab 200 m² wird die Potentialsteuerung durch Leiter erreicht, die

  • in Gitterform mit einer Maschenweite von maximal 1 m angeordnet und
  • an jeder Kreuzungsstelle miteinander verbunden sind,
  • in geringer Tiefe bis maximal 0,25 m eingebracht werden,
  • die zu schützende Fläche an allen Seiten um 1 m überragen (Bild).

Bei Flächen kleiner 200 m² werden feinmaschige Metallgitter (Maschenweite maximal 0,25 m, Stabdurchmesser mindestens 3 mm) verwendet (Bild).

Das Metallgitter sollte alle 4 m, mindestens an allen Ecken, mit der Erdungsanlage verbunden werden.

Andere Maschenweiten können durch eine detaillierte Berechnung der Schrittspannung mit Computerprogrammen ermittelt werden. 

Wenn Ableitungen an anderer Stelle als an den Rändern des Metallgitters (sogenannte innere Ableitungen) vorgesehen sind, ist eine detaillierte Berechnung unbedingt erforderlich.


Weiterführende Literatur

[1] M. Weckmer, MCW events, Schwabmühlhausen: Blitzschutzmaßnahmen bei Open-Air-Veranstaltungen auf nicht isolierenden/leitenden Böden. 11. VDE/ABB-Blitzschutztagung (VDE-Fachbericht 72), VDE-Verlag, 2015.

[2] VDE e.V.: VDE Information Blitzschutz von Schutzhütten www.vde.com/blitzschutz-von-schutzhuetten 

Alle Links abgerufen am 13.11.2024

Anhang Auswahl der Blitzschutzklasse bei Veranstaltungen

Zielgruppen für den Anhang Auswahl der Blitzschutzklasse bei Veranstaltungen sind: Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte

Bei der Planung eines Blitzschutzsystems wird eine Blitzschutzklasse (BSK) festgelegt, sofern diese nicht seitens des Veranstalters, einer Genehmigungsbehörde o. ä. vorgegeben wurde.

Die Blitzschutzklasse drückt die "Qualität" eines Blitzschutzsystems aus. Im Vergleich mit Schulnoten entspricht

  • Blitzschutzklasse I: sehr gut 
  • Blitzschutzklasse II: gut
  • Blitzschutzklasse III: befriedigend (Standard für viele Gebäudearten)
  • Blitzschutzklasse IV: ausreichend (wird in Deutschland nicht angewendet)

Je höher die Blitzschutzklasse gewählt wird, desto höher ist das Schutzziel und umso aufwändiger fallen die Schutzmaßnahmen aus, was sich auch in den Kosten niederschlägt.

Bei vielen Gebäudearten wird die Blitzschutzklasse III gewählt; das entspricht einer Einfangwahrscheinlichkeit von 91% aller Blitze (siehe Tabelle). Die Einfangwahrscheinlichkeit gibt physikalisch die Wahrscheinlichkeit an, dass Erdblitze mit Blitzströmen größer oder gleich dem angegebenen Wert mit einem Blitzschutzsystem sicher eingefangen werden.

Bei Veranstaltungen im Freien sind Personen vor allem durch den Direktschlag bedroht. Im Vergleich mit Gebäuden ist davon auszugehen, dass bereits bei vergleichsweise kleinen Blitzströmen nicht akzeptable Personenschäden auftreten können. Dem zufolge wäre die Blitzschutzklasse I oder II anzusetzen, da derartige Blitzschutzsysteme kleinere Blitze "einfangen" können.

Einfluss vorhandener Fangeinrichtungen auf die Änderung der Einfangwahrscheinlichkeit beim Wechsel von BSK I auf BSK III

Der Vergleich der Einfangwahrscheinlichkeiten zeigt, dass der Wechsel von Blitzschutzklasse I zu Blitzschutzklasse III rechnerisch zu einer Verringerung um 8% führt, d. h. Blitzströme zwischen 3 und 10 kA werden weniger sicher eingefangen. 

Die Effektivität eines Blitzschutzsystems hängt jedoch auch von der Ausführung der Fangeinrichtungen ab. Die Auswirkung des Übergangs von Blitzschutzklasse I auf III lässt sich grafisch mit dem Blitzkugelverfahren abschätzen. Dazu ist zunächst die geschützte Fläche mit einer Blitzkugel entsprechend Blitzschutzklasse III zu ermitteln, z. B. 100.000 m² = 100% der Fläche geschützt. 

Danach wird die Fläche ermittelt, die mit derselben Fangeinrichtung bei der Verwendung einer kleineren Blitzkugel, die Blitzschutzklasse I entspricht, geschützt wäre, z. B. 70.000 m² = 70% der Fläche. Wenn die „kleinen Blitzströme“ im geschützten Bereich nach Blitzschutzklasse I auftreten, werden diese „eingefangen“. Nur wenn diese Blitzströme in den nicht mit Blitzschutzklasse I geschützten 30% der Veranstaltungsfläche auftreten, kann ein Blitz an den Fangeinrichtungen vorbei einschlagen. In der Gesamtbetrachtung sinkt somit die Effektivität eines Blitzschutzsystems der Blitzschutzklasse III im Vergleich mit dem einer Blitzschutzklasse I um 8% × 30% = 2,4%.

Diese Zuordnung der Blitzschutzklasse III findet sich beispielsweise in [2], hier für Veranstaltungen im Freien mit mehr als tausend Besuchern.

Literatur, Links, Normen

[1]    DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2011 Blitzschutz – Teil 1: Allgemeine Grundsätze

[2]    Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV): Richtlinie VdS 2010 "Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz", 2021-02, https://shop.vds.de/download/vds-2010 

[3]    Kern, A., Schelthoff, C.; Mathieu, M.: Die dynamische Blitzkugel. Das Elektrohandwerk (de), 13-14/2010, S. 24 – 29, Hüthig-Verlag,   https://www.ili.fh-aachen.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&cmd=sendfile&ref_id=246210 

Alle Links abgerufen 1.6.2024

Anhang Blitzdichte und deren Verwendung beim Blitzschutz für Veranstaltungen

Zielgruppen für den Anhang Blitzdichte und deren Verwendung beim Blitzschutz für Veranstaltungen sind: Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte

Die Blitzdichte ist eine Kennzahl, die in der Risikobewertung nach VDE 0185-305-2 "Blitzschutz Teil 2: Risiko-Management " verwendet wird. Sie gibt für einen vorgegebenen Ort die durchschnittliche Anzahl an Erdblitzen pro Quadratkilometer und Jahr an.


Gewitter finden in Zentraleuropa hauptsächlich in den Sommermonaten statt. Daher hat diese generelle Kennzahl, die für ein grobes räumliches Raster das gesamte Jahr betrachtet, für die Veranstaltungsplanung keine Aussagekraft. Die Blitzdichte kann nicht für die Beurteilung der Blitzgefährdung von kleinräumigen und temporär genutzten Veranstaltungsgeländen genutzt werden.

Literatur, Links, Normen

[1]    DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management
[2]    VDE e.V.: VDE Blitzdaten Service, www.vde.com/blitzdaten 
[3]    OVE/ALDIS: Blitzdichte abfragen: https://www.aldis.at/blitzschutz/blitzdichte-fuer-risikobewertung-nach-ove/oenorm-en62305-2/abfrage/ 

Alle Links abgerufen 1.6.2024

Anhang Blitzschutz für Zeltbauten

Zielgruppen für den Anhang Blitzschutz für Zeltbauten sind: Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte, Behörden

Bei Zeltbauten mit Metallkonstruktion muss sichergestellt sein, dass im Falle eines Blitzeinschlags in die Metallkonstruktion die Blitzströme in die Erde abgeleitet werden. Die folgenden Hinweise zeigen typische Maßnahmen auf.


1.    Getrennter Blitzschutz

Optimal ist es, wenn ein Blitz erst gar nicht in einen Zeltbau einschlagen kann. Dies wird erreicht durch 

  • Positionierung in geschützten Bereichen z. B. zwischen hohen Gebäuden oder 
  • durch Herstellen von blitzgeschützten Bereichen durch Fangstangen, Lichtmasten, ausgefahrene Steiger, gespannte Drahtseile usw. – siehe VDE Information Blitzschutz, Anhang Fangeinrichtungen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen.


2.    Metallene Dachkonstruktion als Fang- und Ableitungseinrichtung

Die Metallkonstruktionsteile (Dachbereich, Stützen) können als Bestandteil eines Blitzschutzsystems betrachtet werden, sofern sie durchverbunden sind und Querschnitte entsprechend der Blitzschutznorm (1) aufweisen. Parallele Streben und Stützen müssen in einem Abstand von maximal 15 m angeordnet sein (das entspricht der im Blitzschutz üblichen Maschenweite von 15 m x 15 m). Ein Standsicherheitsnachweis nach DIN EN 13782 oder DIN 4112 ist erforderlich.

Die Abdeckung der Metallkonstruktion durch eine (elektrisch isolierende) Zeltplane ist für die Wirkung als Fangeinrichtung nicht relevant. Ein Nachweis über die Schwerentflammbarkeit der Zeltplane (nach DIN 4102-1 und EN 13501-1) sollte vorliegen.


3.    Boden

Holzboden gilt als isolierend und verringert die Personengefährdung bei Blitzschlag - siehe VDE Information Blitzschutz bei Veranstaltungen, Anhang Günstiger Boden.

Kassettenboden ist ebenfalls ein günstiger Boden. Die metallenen Zeltstützen, die als Ableitungen dienen, müssen mit dem Kassettenboden elektrisch verbunden werden z.B. durch Einstecken oder Auflegen. Andernfalls sind Verbindungen mit den Stützen mit mindestens 16 mm² Cu oder gleichwertig herzustellen. Wenn ein Boden aus mehreren Teilen besteht, müssen diese untereinander mehrfach mit mindestens 6 mm² Cu oder gleichwertig verbunden werden.

Bild 6: Zeltbau mit Kassettenboden | Röder Zelt- und Veranstaltungsservice

Erdböden und andere poröse, wasserdurchlässige Beläge wie z. B. Kunstrasen sind in Hinblick auf Schrittspannungsgefährdung schwierig zu bewerten, da sie aus Blitzschutzsicht weder eindeutig leitend noch isolierend sind. Dies gilt auch für Kies-, Splitt-, Schotter- und Sandschichten.


4.    Erdungsanlage

Wenn Einzelstützen nicht miteinander metallen verbunden sind, muss für jede Stütze mindestens ein Zeltanker von mindestens 80 cm Länge eingebracht werden.

Wenn die Stützen auf Erdbodenniveau untereinander metallen verbunden sind, dann wird ein Zeltanker von mindestens 80 cm Länge pro 40 m Umfang vorgesehen werden, mindestens zwei pro Zelt. Die Zeltanker sollen möglichst gleichförmig über den Umfang des Zeltes verteilt werden und nicht am Eingangsbereich platziert werden.

Wenn die Stützen ohne Zeltanker befestigt werden (Ballastieren), müssen die Stützen auf Erdbodenniveau miteinander metallen verbunden sein. Pro 40 m Umfang soll eine Verbindung zu einem Erder (jedoch mindestens zwei Erder pro Zelt) vorgesehen werden. 

Als Erder gelten beispielsweise

  • Zeltanker von mindestens 80 cm Länge
  • Erder von mindestens 2,5 m Länge im Erdreich
  • fest installierte, externe Erdungspunkte (z. B. in Medienschächten)
  • Erdungsanlagen von nahen Gebäuden; angeschlossen mit einem Erdungsleiter mit mind 50 mm² Cu (bei mechanisch geschützter Verlegung 25 mm² Cu)

Wenn Erdanker verwendet werden, sind vorhandene Erdungsanlagen / Erdungsanschlüsse an die metallene Zeltkonstruktion als zusätzliche Erdung anzuschließen.


5.    Blitzschutz-Potentialausgleich - Haupterdungsschiene

Von außen eingeführte Rohre und Kabel werden auf Erdniveau an die Haupterdungsschiene des Zeltes angeschlossen. Dies betrifft auch den Schutzleiter der Elektroverteilung (Verbindungsleiter mind. 10 mm² Cu).

Metallene Installationen im Zeltinneren wie z. B. Bühnen und Schrankaufbauten, Lüftungs- sowie Klimaleitungen, Stiegen- und Tribünenkonstruktionen, Rohrleitungen werden ebenfalls an die Haupterdungsschiene angeschlossen.

Die Haupterdungsschiene selbst wird mit der Erdungsanlage verbunden (z. B. durch 16 mm2 Cu-Leiter).

Sicherheitstechnische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kabeln, müssen wirksam gegen Überspannung geschützt werden, i. d. R. mit Überspannungsschutzgeräten. Diese müssen für die am Einsatzort auftretende Belastung (Teilblitzströme, Überspannungen) und dem Schutzziel (siehe VDE Information Blitzschutz bei Veranstaltungen, Abs. 2.1) ausgelegt sein. Ein derartiger Schutz wird zumindest für betriebsrelevante Infrastruktur wie Kassensysteme empfohlen.

Alternativ können redundante Sicherheitssysteme aufgebaut werden z. B. Megaphone für Durchsagen, (mobile) unabhängige Beleuchtungsanlagen.


6.    Abstand

Personen im Inneren des Zeltes sollen seitlich und oben mindestens 15 cm Abstand zu der Metallkonstruktion des Zeltbaus einhalten. 

Das gilt auch für metallene oder elektrische Einrichtungen im Inneren der Zelte. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, kann es bei einem Blitzeinschlag zu einem unkontrollierten Blitzüberschlag von der Metallkonstruktion auf die Einrichtung und damit zu Teilblitzströmen im Inneren des Zeltes kommen. 

Wenn der Blitzüberschlag auf einzelne Einrichtungen innerhalb des Zeltes als nicht zulässig bewertet wird, dann müssen diese Einrichtungen mit einer Potentialausgleichsleitung (16 mm² Cu) auf möglichst kurzem Wege mit der Metallkonstruktion des Zeltbaus verbunden werden. Dasselbe ist auf Erdniveau mit der geerdeten metallenen Bodenkonstruktion (Kassettenboden) nötig. Diese Verbindung wird damit Teil des oben genannten Blitzschutz-Potentialausgleichs.


7.    Zeltbauten ohne metallene Tragkonstruktion 

Diese bieten keinen Schutz vor Blitzeinwirkungen. Die Gefährdung von Personen ist wie im Freien.


8.    Weiterführende Literatur, Links und Normen, Richtlinien

[1]    DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

Anhang Blitzschutz-FMEA für Freiflächen

Zielgruppen für den Anhang Blitzschutz-FMEA für Freiflächen sind: Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte, Behörden

In einer Blitzschutz-FMEA (englisch Failure Mode and Effects Analysis, deutsch Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse oder kurz Auswirkungsanalyse) werden die

  • unterschiedlichen Blitzeinwirkungen
  • typische gefährdete Bereiche
  • der potenzielle Personenschaden, ausgedrückt in Anzahl Toter, schwerverletzter und verletzter Personen sowie
  • mögliche Schutzmaßnahmen

für Freiflächen auf dem Veranstaltungsgelände betrachtet.

Gefährdung: Potenzieller Personenschaden

Typische gefährdete Bereiche

Mögliche Schutzmaßnahmen

Direkter Blitzschlag:

  • Ein bis wenige Tote
  • Ein bis wenige Schwerverletzte
  • Freiflächen, Wege
  • nicht überdachte Verkaufsstätten oder Fahrgeschäfte
  • Dächer von Gebäuden oder Tribünen
  • Gebäude ohne Metallkonstruktionen 
  • Geschützte Bereiche herstellen durch Fangeinrichtungen *1

Ist ein technischer Schutz nicht möglich:

  • Rechtzeitige Räumung in geschützte Bereiche wie z. B. Autos, Gebäude, Garagen, Hallen, Scheunen mit Blitzschutzsystem, Flugzeughangar

Blitzüberschlag:

  • Ein bis wenige Tote
  • Ein bis wenige Schwerverletzte

Nähe von Objekten, die von Blitzen direkt getroffen oder in denen Blitze zur Erde abgeleitet werden können:

  • Bäume
  • Ableitungen von Blitzschutzsystemen, metallene Zeltkonstruktionen (außerhalb der Zelte)
  • Abschrankungen, Bauzäune, Barrikaden
  • stationäre oder mobile Lichtmasten, Fahnenstangen, Traversenkonstruktionen, Mobilkrane, Hebebühnen
  • Leuchtballons an Drahtseilen, Lichterketten
  • Metallene Konstruktionen: für einen durchgehenden Stromfluss miteinander verbinden und an mehreren Stellen mit einer Erdungsanlage verbinden; Barrieren aufstellen in mind. 1 m Abstand bei leitenden oder isolierenden Böden, ansonsten 10 m.
  • nicht metallene Konstruktionen z. B. hölzerner Fahnenmast: Barrieren aufstellen im Mindestabstand 3 m bei leitenden oder isolierenden Böden, ansonsten 10 m.

Ist dies nicht möglich:

  • Warnschilder anbringen
  • in Durchsagen auffordern (bei akutem Gewitter): Abstand zu Masten, Bäumen, Metallteilen und zu Nachbarn einhalten; Wiesen verlassen und asphaltierte Wege aufsuchen
  • wenn viele Objekte existieren, von denen ein Überschlag auf Personen(gruppen) ausgehen kann: räumen

Berührungsspannung:

  • Ein bis wenige Schwerverletzte
  • Einige Verletzte

Wie Blitzüberschlag, nur „Bäume“ entfällt

  • Metallene Konstruktionen: für einen durchgehenden Stromfluss miteinander verbinden und an mehreren Stellen mit einer Erdungsanlage verbinden; entweder isolierende Umhüllung anbringen (z. B. bei Ableitungen) oder Barrieren in mind. 1 m Abstand aufstellen
  • leitender oder isolierender Boden *2 verwenden

Ist dies nicht möglich:

  • Warnschilder anbringen
  • in Durchsagen auffordern (bei akutem Gewitter): Abstand zu Masten, Bäumen, Metallteilen und zu Nachbarn einhalten; Wiesen verlassen und asphaltierte Wege aufsuchen

Schrittspannung:

  • Viele Verletzte

Wie Blitzüberschlag

  • isolierender Fußboden (z. B. 5 cm dicker Asphalt) oder metallene, durchverbundene Bodenschutzsysteme verwenden
  • bei allen anderen Böden Barrieren aufstellen in mind. 5 m Abstand bei Konstruktionen aus Metall, Holz o. ä., in die der Blitz einschlagen kann, bei einzelnstehenden Masten sogar 30 m Abstand halten.
  • in Durchsagen auffordern (bei akutem Gewitter): Abstand zu Metallteilen wie Masten, Zeltkonstruktion einhalten; andere Personen nicht berühren; Wiesen verlassen und asphaltierte Wege aufsuchen

Überspannung:

  • Einige bis viele Verletzte, wenn Personen bei Ausfall der technischen Systeme unkontrolliert reagieren
  • Technische Anlagen und Geräte, die der sicheren Durchführung der Veranstaltung dienen, z. B. Stromversorgungseinheiten (Transformatoren, Generatoren)
  • Kabeltrassen mit einer Vielzahl an Strom- / Daten- / sonstigen Kabeln
  • Kabel entlang von Metallkonstruktionen, die von Blitzen durchflossen werden
  • Überspannungsschutzgeräte (SPD) zumindest bei sicherheitstechnischen Systemen einbauen, empfehlenswert auch bei Einrichtungen der betriebsrelevanten Infrastruktur
  • Alternativ: redundante Sicherheitssysteme aufbauen z.B.
    • Megafone für Durchsagen
    • (mobile) unabhängige Beleuchtungsanlagen


*1 siehe Anhang Fangeinrichtungen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen

*2 siehe Anhang „Günstiger“ Boden für den Blitzschutz bei Veranstaltungen

Anhang Blitzschutzplan für Veranstaltungen

Zielgruppen für den Anhang Blitzschutzplan für Veranstaltungen sind: Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte

Der Blitzschutzplan ist eine grafische Darstellung der durch Blitzeinwirkungen gefährdeten Bereiche eines Veranstaltungsgeländes. Er unterstützt die Fachplaner Veranstaltungssicherheit bei der Festlegung eventuell notwendiger Schutzmaßnahmen.

Dieses Dokument beschreibt die typische Vorgehensweise bei der Erstellung eines Blitzschutzplans.

Nur Objekte einzeichnen, in die ein Blitz einschlagen kann
VDE

1   Vorbereitung

  1. Das Veranstaltungsgelände mit den Flächen, die bewertet werden sollen, einzeichnen
  2. alle Aufbauten der Veranstaltung (Stände, Fahrgeschäfte, Bühne, WC-Anlagen ...) einzeichnen
  3. aus Blitzschutzsicht "besondere Objekte", durch die Blitze in die Erde eingeleitet werden können, mit Symbolen einzeichnen:
    (links) rot ausgefüllter Kreis: einzelnes metallenes Objekt z. B. Lichtmast, Fahnenstange, Blitzableiter eines Gebäudes
    (rechts) rot ausgefüllter Kreis mit innerem X: einzelnes nichtmetallenes Objekt z. B. Baum, Fahnenstange aus Holz
VDE

2   Vor direktem Blitzeinschlag geschützte Bereiche durch einzelne metallene Objekte als grüne Flächen einzeichnen

Wenn ein einzelnes metallenes Objekt wie Lichtmast, Fahnenmast, Seilleuchte, gespanntes Fangseil ... als Blitzschutz-Fangeinrichtung wirkt, erzeugt dieses um das Objekt herum einen vor direktem Blitzeinschlag geschützten Bereich.

Die Größe des Schutzbereichs hängt ab von der Höhe des Objekts – siehe Tabelle Schutzbereich einer Fangstange für den Personenschutz www.vde.com/blitzschutz-tabellen#3 . Empfohlen wird die Verwendung der Blitzschutzklasse III. Dann wird beispielsweise für eine metallene Fahnenstange mit 6 m Höhe ein Schutzbereich von 8 m ermittelt.

 
Bildlegende
1.    (Mitte) Blitzstrom fließt in die Erde: metallene Fahnenstange, Lichtmast, Zeltstütze
2.    (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich – Beispiel metallene Fangstänge Höhe 6 m = Schutzbereich 8 m

VDE

3   Vor direktem Blitzeinschlag geschützte Bereiche mit Überdachung oder dachartigen metallenen Aufbauten als grüne Flächen einzeichnen

Personen im Inneren von Gebäuden aus Stein (mit oder ohne Blitzschutzsystem), Zeltbauten mit Metallkonstruktion, geschlossenen Fahrgeschäften ... sind vor direktem Blitzeinschlag geschützt.

Bildlegende
1.     (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich in einem überdachten Bereich – Beispiel Zelt mit Metallkonstruktion 10 x 6 m², Höhe 3 m

VDE

4   Vor direktem Blitzeinschlag geschützte Bereiche mit Überdachung oder dachartigen metallenen Aufbauten erweitern und als grüne Flächen einzeichnen

Der Schutz weitet sich aus auf die Flächen außerhalb, wie im Schritt 2 beschrieben. Die Größe des zusätzlichen Schutzbereichs ergibt sich auch hier aus der Höhe der Objekte.

Bildlegende
1.    (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich in einem überdachten Bereich– Beispiel Zelt mit Metallkonstruktion 10 x 6 m², Höhe 3 m
2.    (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich außerhalb eines überdachten Bereichs – Beispiel metallene Konstruktion Höhe 3 m = Schutzbereich 1 m

VDE

5   Durch Überschlag / Berührungsspannung gefährdete Bereiche innerhalb grüner Flächen als rote Flächen einzeichnen

In Bereichen, die vor direkten Blitzschlag geschützt sind (grüne Flächen), besteht in der Nähe der Verbindungen zwischen Blitzeinschlag und Erde (metallene Gerüstkonstruktionen von Bühnen oder Zelten, Lichtmasten, Blitzableiter …) eine Gefährdung durch Überschlag oder bei direkter Berührung durch Berührungsspannung. Die gilt auch auch bei nichtmetallenen Objekten wie z. B. Bäumen oder hölzerne Masten.

Die Größe des gefährdeten Bereichs hängt davon ab, 

  1. ob das vom Blitz getroffene Objekt metallene oder nichtmetallene Verbindungen zur Erde herstellt (z. B. metallene Bühnenkonstruktion - hölzerne Fahnenstange)
  2. wie groß der Anteil des Blitzes ist, der jeweils in die Erde eintritt (Beispiel Zelt: Beim Blitzeinschlag in eine metallene Zeltkonstruktion kann näherungsweise davon ausgegangen werden, dass sich der Blitz auf alle Zeltstützen gleichmäßig aufteilt.)
  3. wie die Erdungsanlage den Blitz in den Boden einführt (ein kurzer Erder ist weniger effektiv als eine ausgedehnte Erdungsanlage)
  4. aus welchem Material der Boden besteht (dies beeinflusst, ob der Blitz gut oder schlecht im Erdboden „verschwindet“)


Der wesentliche Einflussfaktor ist die Stromaufteilung und die Art der Verbindung. Der gefährdete Bereich wird deshalb in Abhängigkeit von der Verbindung mit folgendem Mindestabstand rund um um den Eintrittspunkt in den Boden angesetzt:

Anzahl und Art der Verbindungen zwischen Blitzeinschlagspunkt und Erde: Mindestabstand 

  • mehrere metallene Verbindungen z. B. Metallkonstruktion (Bühne, Zelt, FOH ...): 1 m
  • nur eine metallene Verbindung z. B. einzelner Lichtmast: 3 m
  • nichtmetallene Verbindung (eine oder mehrere) z. B. Baum: 3 m


Bildlegende
1.    (Mitte) Blitzstrom fließt in die Erde: metallene Fahnenstange, Lichtmast, Zeltstütze ...
2.    (rot) Durch Überschlag / Berührungsspannung gefährdeter Bereich / nur 1 metallene Verbindung zur Erde – Mindestabstand 3 m
3.    (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich– Beispiel metallene Fangstänge Höhe 6 m = Schutzbereich 8 m

1 Metallmast 2 Gefährdung Überschlag 3 Gefährdung Schrittspannung 4 geschützter Bereich
VDE

6   Durch Schrittspannung gefährdete Bereiche als gelbe Fläche einzeichnen

In Bereichen, die vor direkten Blitzschlag geschützt sind (grüne Flächen), besteht in der Nähe der Verbindungen zwischen Blitzeinschlag und Erde (metallene Gerüstkonstruktionen von Bühnen oder Zelten, Lichtmasten, Blitzableiter …) eine Gefährdung durch Schrittspannung. Die gilt auch auch bei nichtmetallenen Objekten wie z. B. Bäumen oder hölzerne Masten.

Die Größe des gefährdeten Bereichs hängt davon ab, 

  1. aus welchem Material der Boden besteht (dies beeinflusst, ob ein Blitz gut oder schlecht im Erdboden „verschwindet“)
  2. wie groß der Anteil des Blitzes ist, der an dieser Stelle in die Erde eintritt (Beispiel Zelt: Beim Blitzeinschlag in eine metallene Zeltkonstruktion kann näherungsweise davon ausgegangen werden, dass sich der Blitz auf alle Zeltstützen gleichmäßig aufteilt.)


Zur Vereinfachung der Zeichnung wird Punkt 2 Stromaufteilung nicht beachtet und der Abstand in Abhängigkeit vom Boden der folgenden Liste entnommen.

Mindestgröße* eines Bereichs mit Gefährdung durch Schrittspannung in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit (spezifischer Bodenwiderstand rho)

  • Kies 0-30 feucht (200 Ωm): 2,5 m
  • Sand feucht (300 Ωm): 2,8 m
  • Sand trocken (1500 Ωm): 3,3 m
  • Schotter + Betonplatten trocken (1000 Ωm): 3,2 m
  • Wiese feucht (50 Ωm): 1,5 m
  • Wiese trocken (100 Ωm): 2,0 m

* Die Abstände wurden berechnet unter den Rahmenbedingungen: belastete Schrittspannung, Körperwiderstand 1 kΩ, Schrittspannungs-Grenzwert 25 kV, Schrittweite 0,7 m, Blitz-Stoßstrom 20 kA


Bildlegende:
1.    (Mitte) Blitzstrom fließt in die Erde: metallene Fahnenstange, Lichtmast, Zeltstütze
2.    (rot) Durch Überschlag / Berührungsspannung gefährdeter Bereich / nur 1 metallene Verbindung zur Erde – Mindestabstand 3 m
3.    (gelb) Durch Schrittspannung gefährdeter Bereich – Beispiel Sand (trocken) = Abstand 3,3 m
4.    (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich– Beispiel metallene Fangstänge Höhe 6 m = Schutzbereich 8 m

blitzschutzplan_direktschlag_bild
VDE

7   Durch direkten Blitzeinschlag gefährdete Bereiche als rote Flächen einzeichnen

Die bisher farblich nicht gekennzeichneten Flächen rot einzeichnen: Dort besteht Gefährdung durch direkten Blitzeinschlag.

Bildlegende
1.    (Mitte) Blitzstrom fließt in die Erde: metallene Fahnenstange, Lichtmast, Zeltstütze
2.    (rot) Durch Überschlag / Berührungsspannung gefährdeter Bereich / nur 1 metallene Verbindung zur Erde – Mindestabstand 3 m
3.    (gelb) Durch Schrittspannung gefährdeter Bereich – Beispiel Sand (trocken) = Abstand 3,3 m
4.    (grün) Vor direktem Blitzeinschlag geschützter Bereich– Beispiel metallene Fangstänge Höhe 6 m = Schutzbereich 8 m
5.    (rot) durch direkten Blitzeinschlag gefährdeter Bereich

Anhang Erdungsanlagen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen

Zielgruppen für den Anhang Erdungsanlagen für den Blitzschutz von Veranstaltungen sind: VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte


Temporäre Erdungsanlagen

Temporäre Erdungsanlagen dürfen

  • Erder mit einer geringeren Mindestlänge enthalten, als in der VDE Blitzschutznorm gefordert,
  • aus nicht korrosionsbeständigen Materialien bestehen,
  • nicht blitzstromtragfähige Verbindungen enthalten, wenn Brandgefahr durch Funkenbildung an den Verbindungsstellen gering ist.

Die Mindestlänge für vertikale Erder beträgt 80 cm (siehe Bild Einschraubbodenanker); besser sind Erdnägel mit 1,5 m oder 2 m Länge.

Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Erdungsanlagen sollen möglichst mehrere Erder verwendet werden, mindestens ein Erder pro 40 m Umfang eines Aufbaus, mindestens aber zwei pro Aufbau.

Die Erdung von Zeltbauten ist im Anhang Blitzschutz für Zeltbauten beschrieben.


Dauerhafte Erdungsanlagen

Wenn ein Gelände immer wieder für Veranstaltungen genutzt wird und die wesentlichen Aufbauten an denselben Stellen installiert werden, kann eine einmalig installierte, dauerhaft wirksame Erdungsanlage sinnvoll sein. In dieser Erdungsanlage können Maßnahmen der Schrittspannungssteuerung integriert werden.

Außerhalb der Veranstaltungszeiten werden die Anschlüsse an die Erdungsanlage abgedeckt z. B. mit Gullydeckeln.

Beispiel Fangmast montiert auf Betonfundament mit angeschlossenem Tiefenerder

Für einen temporären Einsatz soll ein freistehender Fangmast mit geringem Aufwand auf- und abgebaut werden können. Als Erdungsanlage wurde ein einzelner Tiefender in den Boden eingetrieben. Die mechanische Befestigung des Fangmastes erfolgt über ein vorgefertigtes Betonfundament, das entweder auf dem Erdboden aufgestellt oder im Erdboden eingelassen wird.       

Bild: Fangmast mit Betonsockel (rechts: Betonsockel mit Anschlussfahne der Erdungsanlage) | M. Rhein

Anhang Fang- und Ableitungseinrichtungen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen

Zielgruppen für den Anhang Fangeinrichtungen und Ableitungseinrichtungen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen sind: VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte

Um direkte Blitzeinschläge in Personen zu verhindern, können neben den in Blitzschutzsystemen üblichen Fang- und Ableitungseinrichtungen andere Objekte auf dem Veranstaltungsgelände temporär eine solche Funktion erfüllen. 

Solche temporären Fang- und Ableitungseinrichtungen müssen den bei Gewitter auftretenden Windbelastungen standhalten.

Werden durch temporäre Fangeinrichtungen blitzgeschützte Bereiche für den sicheren Aufenthalt von Personen bei Gewitter erzeugt, ist darauf zu achten, dass diese auch bei starken Windlasten noch nutzbar sind. Es muss verhindert werden, dass Besucher während eines andauernden Gewitters aus einem geschützten Bereich in einen anderen verlegt werden müssen (Gefahr durch direkte Blitzeinschläge).

Werkstoffe

Fang- und Ableitungseinrichtungen erfahren thermische und mechanische Belastungen durch Blitzströme. Blitzströme führen zur Erwärmung bis hin zum Schmelzen des Leitermaterials, speziell am Einschlagpunkt.

Fang- und Ableitungseinrichtungen erfahren thermische und mechanische Belastungen durch Blitzströme. Blitzströme führen zur Erwärmung bis hin zum Schmelzen des Leitermaterials, speziell am Einschlagpunkt.

Wenn Fang- oder Ableitungseinrichtung sich verzweigen und mehrere Leiter miteinander verbunden sind, dann wird der Blitzstrom auf mehrere Pfade verteilt und die Belastung auf den einzelnen Pfaden sinkt. 

In der VDE Blitzschutznorm (DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011 Tabellen 3 und 6) sind die in Tabelle 1 (am Ende des Anhangs) aufgeführten Mindestquerschnitte genannt. Fangeinrichtungen und Ableitungen mit diesen Querschnitten sind in der Lage, dauerhaft und mehrfach den vollen Blitzstrom zu tragen.

Beim Blitzschutz für Veranstaltungen können metallenen Bauteile, die auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden sind, die Funktion von Fangeinrichtungen und Ableitungseinrichtungen übernehmen. Ziel ist es, mindestens einen Blitzeinschlag einzufangen und in die Erde abzuleiten. Dabei können die verwendeten Bauteile geschädigt werden, wenn dadurch keine Folgegefährdungen, z. B. Beeinträchtigung tragender Eigenschaften, eintreten.

Nach einem Blitzeinschlag müssen diese Teile auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden, bevor diese wieder bei der Veranstaltung in Betrieb genommen werden. Insbesondere bei tragenden Objekten (bspw. Anschlagmittel, Traversen) muss vor dem erneuten Einsatz die Ablegereife geprüft werden.

Unter Umständen werden einzelne Bauteile durch die Blitzeinwirkung derart geschädigt, dass sie instandgesetzt oder ausgetauscht werden müssen. Ob Versicherungen für einen derartigen Sachschäden aufkommen, sollte im Vorfeld geklärt werden. Insofern kann der Einsatz zertifizierter Bauteile insbesondere bei wiederholter Nutzung betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.

Traversen und Gerüstsysteme aus Metall

Bei Gerüsten und Traversen sind die notwendigen Mindestquerschnitte im Normalfall gegeben, sollten jedoch vor dem Einsatz rechnerisch überprüft werden.

Bei Gerüsten und Traversen sind die notwendigen Mindestquerschnitte im Normalfall gegeben, sollten jedoch vor dem Einsatz rechnerisch überprüft werden.

Beispiel: Eine Traverse mit einem Rohrdurchmesser außen von 50 mm und einer Wandstärke von 2 mm besitzt einen Kreisrohrquerschnitt von 300 mm² je Hauptrohr (Gurtprofil). Der erforderliche Mindestquerschnitt bei Blitzstrombelastung für Aluminiumlegierungen nach Tabelle 1 ist damit (sechsfach) erfüllt.

Traversen und Gerüstkonstruktionen sind mechanisch fest miteinander verbunden. Damit ist insbesondere in Dachbereichen eine Aufteilung des Blitzstroms gegeben. Die Übergangswiderstände an den Verbindungen können vernachlässigt werden, solange diese aus leitenden Materialien bestehen und den Querschnitt nicht erheblich verringern (Konusverbinder können ja nach Ausführungsart zu geringe Verbindungsquerschnitte aufweisen). 

Wenn sich Personen innerhalb einer Konstruktion aufhalten, ist in dieser Ebene (Boden, Wände) jedoch auf eine vielfache Verbindung der Metallteile untereinander zu achten (Potentialausgleich).

Lichterkette hängt an Stahlseil

Anschlagmittel, Drahtseile

Wenn Blitzströme über tragende Elemente fließen sollen, sind diese entsprechend zu dimensionieren.

Lichterkette hängt an Stahlseil

Wenn Blitzströme über tragende Elemente fließen sollen, sind diese entsprechend zu dimensionieren.

Insbesondere bei Lasten über Personen sind bei der Festlegung von Mindestquerschnitten (siehe Tabelle 1 unten) die Anforderungen der DGUV Vorschrift 215-313 "Lasten über Personen" zu beachten (bspw. durch Nutzung von Stahl-Drahtseilen mit Durchmesser > 8 mm).

Sonstige Objekte

Die folgende Auflistung enthält Objekte und Betriebsmittel auf dem Veranstaltungsgelände, die als temporäre Fangeinrichtungen oder Ableitungen genutzt werden können, mit entsprechenden Hinweisen.

Die folgende Auflistung enthält Objekte und Betriebsmittel auf dem Veranstaltungsgelände, die als temporäre Fangeinrichtungen oder Ableitungen genutzt werden können, mit entsprechenden Hinweisen.

  • Feste Gebäude aus Stein, Beton, Glas mit Metallkonstruktion mit Blitzschutzsystem: optimaler Schutz 
  • Feste Gebäude aus Stein, Beton, Glas mit Metallkonstruktion ohne Blitzschutzsystem: guter Schutz, da Aufenthalt im Inneren sicherer als draußen (direkter Blitzeinschlag in Personen wird verhindert, Personenschaden ist unwahrscheinlich), aber Schäden am Gebäude sind möglich
  • Bäume, Maibaum, Weihnachtsbaum mit Blitzschutzeinrichtungen: siehe Ausführungsbeispiel unten
  • Stationäre Lichtmasten, metallene Fahnenstangen usw.: nutzbar bei Ausführung aus leitendem Material
  • Tragseile: Mindestquerschnitte beachten, siehe Tabelle 1
  • Baukran: Bei Windfreistellung gilt nur der Turm selbst (und nicht auch der Ausleger) als Fangeinrichtung.


Nicht verwendbare Objekte:

  • Bäume und Holzkonstruktionen ohne zusätzliche Blitzschutzeinrichtungen
  • Hubsteiger, Hebebühnen, Cherrypicker, Autokrane usw., weil die statische Sicherheit unter Windeinfluss nicht gegeben und ein sicherer Betrieb nach Blitzeinschlag fraglich ist.
baum_mit_fangeinrichtung1_bild

Ausführungsbeispiele für temporäre Fangeinrichtungen

baum_mit_fangeinrichtung1_bild
  1. Bäume. Fang- und Ableitungseinrichtungen werden am Stamm installiert. Bild  Bild  (Wick Baumschnitt Baumpflege)
  2. Demontierbarer Fangmast auf fest installiertem Fundament mit Erdungsanlage Bild (M. Rhein)

Isolierte Ableitungen

Isolierte Ableitungen sind Bauteile im Gebäudeblitzschutz, bei denen um den metallenen Leiter eine hochspannungsfeste Isolierung angeordnet ist.

Isolierte Ableitungen sind Bauteile im Gebäudeblitzschutz, bei denen um den metallenen Leiter eine hochspannungsfeste Isolierung angeordnet ist.

Die Isolierung wirkt wie ein Sicherheitsabstand. Mit diesen Bauteilen werden Personengefährdung durch Berührungsspannung und Schädigung von Technik durch Blitzüberschläge verringert.

Isolierte Ableitungen können z. B. für den Schutz einer gesamten Bühne eingesetzt werden (Bild: Bühne mit isolierter Ableitung | M. Rhein). Dadurch wird die Bühnenkonstruktion, die Bühnentechnik und Personen auf der Bühne vor Wirkungen durch Blitzströme effektiv geschützt. Bühnentechnik ohne Verbindungen außerhalb der Bühne kann kostengünstig mit Überspannungsschutzgeräten SPDs Typ 2  gegen Überspannungen geschützt werden.

Weiterführende Literatur, Normen, Richtlinien, Links

[1] Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: DGUV Information 215-313 "Lasten über Personen – Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen". 2020. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/597/lasten-ueber-personen-sicherheit-bei-veranstaltungen-und-produktionen-von-fernsehen-hoerfunk-film

[2]  DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

[2] VDE e.V.: Schutzbereiche für Personenschutz. www.vde.com/blitzschutz-tabellen

[3] VDE e.V.: Notwendige Höhe von einzelnen Fangstangen. www.vde.com/blitzschutz-tabellen

Alle Links abgerufen am 1.6.2024

Sicherheitszeichen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen

Zielgruppen für den Anhang Sicherheitszeichen für den Blitzschutz bei Veranstaltungen sind: Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Blitzschutz-Fachkräfte

Diese Sicherheitszeichen wurden in Anlehnung an DIN ISO 7010:2019 und gemäß den Vorgaben der ASR A1.3 entwickelt.

Der VDE hat die Zeichen und die dazugehörigen png-Dateien unter der Lizenz CC BY 4.0 DE veröffentlicht.


Download der zip-Datei:

www.vde.com/blitzschutz-sicherheitszeichen 

Anhang Veranstaltungen mit Blitzeinschlägen

Zielgruppen für den Anhang Veranstaltungen mit Blitzeinschlägen sind: Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Behörden

Die folgende Tabelle enthält eine unvollständige Auflistung von Veranstaltungen, Sportveranstaltungen etc., bei denen Blitze auf dem Gelände eingeschlagen sind. Die Daten stammen überwiegend aus der öffentlichen Berichterstattung in Medien (ab 2006). 

Blitzeinschlag

Ort

Veranstaltung

Besucher-zahl

Personenschaden

Bemerkung

2023 (12.08.)

Unterensingen

Außenbereich Gaststätte

1 Toter

2 Schwerverletzer

3 Verletzte

Blitzeinschlag in Baum

2021 (15.08.)

Glentleiten

Freilichtmuseum

2023 (17.07.)

Schwann

Happiness Festival

12.000

0

Blitzeinschlag in Bühne

2019 (09.08.)

Rosenfeld

(Fußballtraining)

15 Verletzte

2018 (29.08.)

Spiesheim

Fußball-Pokalspiel

1 Toter

2017 (25.09.)

München

Oktoberfest

200.000

0

Blitzeinschlag im Außenbereich eines Bierzelts

2017 (25.08.)

Wirges

Spack-Festival

3.800

2 Verletzte

2016 (04.06.)

Nürnberg

Rock im Park

80.000

7 Verletzte

Blitzeinschlag im Campingbereich

2016 (03.06.)

Mendig

Rock am Ring

92.500

2 Reanimationen

16 Schwerverletzte

57 Verletzte

2015 (06.06.)

Mendig

Rock am Ring

>90.000

33 Verletzte

2 Gewitter

2013 (09.05.)

Dabel

Vatertagsfest

500

34 Verletzte

2012 (30.6.)

Roitzschjora

With Full Force Festival

30.000

3 Reanimationen

9 Schwerverletzte

69 Verletzte

2009 (28.6.)

Xanten

Römerfest

20.000

2 Reanimationen

7 Schwerverletzte

13 Verletzte

2008 (7.+8.06.)

Nürnberg

Rock im Park

75.000

7 Verletzte

Blitzeinschlag in Baum, 2 Gewitter

2006 (27.8.)

Bonn-Hangelar

Flugshow

10.000

1 Toter

20 Verletzte


Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

Anhang Warngebiet und Alarmierungsgebiet

Zielgruppen für den Anhang Warngebiet und Alarmierungsgebiet sind: Veranstalter, Betreiber von Versammlungsstätten, Planer für Veranstaltungssicherheit, VDE Qualifizierte Personen für Blitzschutz bei Veranstaltungen, Behörden


Alarmierungsgebiet

Die Größe des Alarmierungsgebiets hängt ab von der Zeitdauer (Umsetzungszeit), die zum vollständigen Umsetzen der organisatorischen Schutzmaßnahmen, z. B. Information der Personen auf dem Veranstaltungsgelände, notwendig ist. Aus dieser Zeitdauer lässt sich mit der Zuggeschwindigkeit und Zugrichtung eines Gewitters die Größe des Alarmierungsgebiets bestimmen.

Das Alarmierungsgebiet sollte zumindest den Bereich von 10 km rund um das Veranstaltungsgelände umfassen (Mindestabstand). Diese Entfernung berücksichtigt, dass Blitze sich nicht senkrecht von einer Gewitterwolke zur Erde ausbreiten, sondern sich auch horizontal fortbewegen. Dabei können mehrere Kilometer Abstand auf dem Erdboden zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines Blitzes gemessen werden. In dem Mindestabstand ist auch die räumliche Ausdehnung einer Gewitterzelle enthalten.

Bei einem sehr kleinen Veranstaltungsgelände lässt sich die Größe des Alarmierungsgebiets als Kreisfläche rund um das Zentrum des Veranstaltungsgebiets mit den Variablen Mindestabstand, Zuggeschwindigkeit des Gewitters und Umsetzungszeit berechnen: Formel.


Warngebiet

Das Warngebiet ist ein Bereich, in dem Gewitterzellen potenziell gefährlich werden können. 

Zieht ein Gewitter in ein Warngebiet, so erfolgt eine ständige Wetterbeobachtung und eine Bewertung der Gewittergefährdung. Da Zuggeschwindigkeiten von Gewittern (Empfehlung mindestens den Wert 50 km/h nutzen) variabel sind, ist der Radius des minimalen Warngebietes demnach: Formel

Die Vorbereitungszeit ist die Zeit, die benötigt wird, um ein Gewitter als Gefahr einzustufen und den Prozess der Umsetzung von geplanten Schutzmaßnahmen, z. B. Räumung, einzuleiten. Bei größeren Veranstaltungen beinhaltet diese die Einberufung des Sicherheits- und Koordinierungskreises und kann deutlich größer sein, als wenn nur eine verantwortliche Person (Veranstalter) entsprechende Entscheidungen trifft.


Entwarnung

Eine Entwarnung findet statt, sobald die letzte Gewitterzelle den Mindestabstand von 10 km rund um den Veranstaltungsort verlassen hat und keine weitere Gewitterzelle die kritische Entfernung unterschritten hat.

Generell gilt: Entwarnung 30 min. nach dem letzten Blitz im Alarmierungsgebiet.

Beispielrechnung

Für eine Veranstaltung im VDE Institut Offenbach mit den Parametern Gewitter-Zuggeschwindigkeit 𝑣 = 50 km/h, Umsetzungszeit 30 min und Vorbereitungszeit 15 min ergibt

  • Alarmierungsgebiet-Radius = (50 km/h × 0,5 h) + 10 km = 35 km (roter Kreis)
  • Warngebiet-Radius = 50 km/h × (0,25 h + 0,5 h) + 10 km = 47,5 km (orangener Kreis)

Daraus ergibt sich grafisch eine Ampel: Gewitter, die auf die Veranstaltung zuziehen, sind im grünen Bereich unkritisch, im gelben Bereich müssen Vorkehrungen / Vorbereitungen getroffen werden und im roten Bereich sind Maßnahmen unverzüglich einzuleiten.


Weiterführende Literatur

DIN EN IEC 62793 (VDE 0185-236) Gewitterwarnsysteme

Tabelle Radius des Alarmierungsgebiets in Abhängigkeit von typischen Werten für Umsetzungszeit und Gewitter-Zuggeschwindigkeit bei 10 km Mindestabstand

Gewitter-Zuggeschwindigkeit ->

Umsetzungszeit 

30 km/h


40 km/h


50 km/h


60 km/h


70 km/h


10 min

15 km

17 km

19 km

20 km

22 km

20 min

20 km

23 km

27 km

30 km

34 km

30 min

25 km

30 km

35 km

40 km

45 km



Hinweis

Icon bitte beachten
VDE

Diese VDE Information enthält allgemeine technische Empfehlungen zum Blitz- und Überspannungsschutz. Eine eigene Überprüfung der jeweils erforderlichen Handlungsweise durch den Nutzer bleibt daher immer unentbehrlich.

Der VDE hat diese VDE Information mit großer Sorgfalt verfasst. Dennoch kann der VDE weder eine explizite noch eine implizite Gewährleistung für die Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität des Dokuments übernehmen. Die Anwendung dieses Dokuments geschieht in dem Bewusstsein, dass der VDE für Schäden oder Verluste jeglicher Art nicht haftbar gemacht werden kann.

Die Blitzschutznormen (u. a. DIN EN 62305) werden erarbeitet vom Komitee 251 Blitzschutzsysteme und Blitzschutzbauteile der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Es wird empfohlen, die Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum anzuwenden.
Bezug: VDE VERLAG GMBH oder Beuth-Verlag GmbH

Diese VDE Information wurde unter der Lizenz CC BY 4.0 DE veröffentlicht.


Weiterbildung Blitzschutz bei Open-Air-Veranstaltungen

Blitzschutz bei Veranstaltungen

Veranstaltungen bei Gewitter

| VDE
21.11.2022

In diesem Seminar werden die Gefährdungen durch Blitze, der Blitzschutz nach VDE 0185-305-3 sowie Besonderheiten bei Veranstaltungen im Freien und in Zelten behandelt.

Mehr erfahren

Mitglieder und Gäste im VDE Unterausschuss Blitzschutz bei Veranstaltungen

Johannes Graubner, Leipziger Messe GmbH, Leipzig

Catrina Kowal, DNV Energy Systems Germany GmbH, Schönefeld

Stefan Krasenbrink, Krasenbrink+Bastians Ingenieure Gmbh&Co.Kg, Aachen

Marianne Lechner, PML Safety Solutions, Kempten

Michael Öhlhorn (Leitung), Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH, Donauwörth

Stephan Pack, Technische Universität Graz, Graz, AT

David Przywara, Hünxe

Thomas Raphael, VDE e.V., Offenbach am Main

Michael Rhein, Karlheinz Heim Blitzableiterbau GmbH, Eimeldingen

Volker Schmidt- von Tippelskirch, Fraport AG, Frankfurt

Burkhard Strelow, Burkhard Strelow Sicherheitsberatung, Cottbus

Stefan Thumser, OÖ Blitzschutzgesellschaft mbH, Linz, AT

Stand: 1/2024

Sie haben Interesse an einer Mitarbeit? Werden Sie Mitglied (Online-Formular absenden an: ABB@vde.com ) und engagieren Sie sich im VDE Netzwerk Blitzschutz.


Weitere Informationen

Fahrradfahren, Fußballspielen, Wandern, Wassersport: bei Gewitter besser nicht
VDE

Welche Gefahren von Blitze ausgehen, wo Schutz gegeben ist und welches Verhalten (beim Sport, in den Bergen, in Gebäuden ...) richtig ist, allgemein gültige Informationen dazu sind kurz und knapp auf der Webseite "Blitze: So können Sie sich schützen" und in der gleichnamigen Broschüre zusammengefasst.

Hier finden Sie diese und weitere Informationen zu den oben genannten Fragen.

Kiesboden bietet keinen ausreichenden Schutz bei Berührungs- und Schrittspannungen

VDE|ABB

Untersuchung der Isolationsfestigkeit von Kiesboden liefert neue Erkenntnisse

(13.11.2019, geändert 22.02.2020) Bei Hochspannungsuntersuchungen von Kiesboden im Auftrag des VDE|ABB sind Entladungen durch eine Kiesschicht von 15 cm Dicke aufgetreten. Damit wurde der in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 geforderte Übergangswiderstand von mindestens 100 kOhm unterschritten.
Aus diesem Grund wird in Abweichung zu DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 Abschnitt 8 empfohlen, einen Boden mit Kies (ggf. in Kombination mit Betonplatten oder Pflastersteinen) nicht als ausreichende Schutzmaßnahme bei Berührungs- und Schrittspannungen anzusehen.

Das deutsche Normenkomitee K251 der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik hat eine entsprechende Information herausgeben und wird eine entsprechende Überarbeitung der international harmonisierten Blitzschutz-Norm anstoßen. 

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