1. Getrennter Blitzschutz
Optimal ist es, wenn ein Blitz erst gar nicht in einen Zeltbau einschlagen kann. Dies wird erreicht durch
2. Metallene Dachkonstruktion als Fang- und Ableitungseinrichtung
Die Metallkonstruktionsteile (Dachbereich, Stützen) können als Bestandteil eines Blitzschutzsystems betrachtet werden, sofern sie durchverbunden sind und Querschnitte entsprechend der Blitzschutznorm [1] aufweisen. Parallele Streben und Stützen müssen in einem Abstand von maximal 15 m angeordnet sein (das entspricht der im Blitzschutz üblichen Maschenweite von 15 m x 15 m). Ein Standsicherheitsnachweis nach DIN EN 13782 oder DIN 4112 ist erforderlich.
Die Abdeckung der Metallkonstruktion durch eine (elektrisch isolierende) Zeltplane ist für die Wirkung als Fangeinrichtung nicht relevant. Ein Nachweis über die Schwerentflammbarkeit der Zeltplane (nach DIN 4102-1 und EN 13501-1) sollte vorliegen.
3. Boden
Holzboden gilt als isolierend und verringert die Personengefährdung bei Blitzschlag - siehe VDE Information Blitzschutz bei Veranstaltungen, Anhang Günstiger Boden.
Kassettenboden ist ebenfalls ein günstiger Boden (Bild Zeltbau mit Kassettenboden | Röder Zelt- und Veranstaltungsservice). Die metallenen Zeltstützen, die als Ableitungen dienen, müssen mit dem Kassettenboden elektrisch verbunden werden z.B. durch Einstecken oder Auflegen. Andernfalls sind Verbindungen mit den Stützen mit mindestens 16 mm² Cu oder gleichwertig herzustellen. Wenn ein Boden aus mehreren Teilen besteht, müssen diese untereinander mehrfach mit mindestens 6 mm² Cu oder gleichwertig verbunden werden.
Erdböden und andere poröse, wasserdurchlässige Beläge wie z. B. Kunstrasen sind in Hinblick auf Schrittspannungsgefährdung schwierig zu bewerten, da sie aus Blitzschutzsicht weder eindeutig leitend noch isolierend sind. Dies gilt auch für Kies-, Splitt-, Schotter- und Sandschichten.
4. Erdungsanlage
Wenn Einzelstützen nicht miteinander metallen verbunden sind, muss für jede Stütze mindestens ein Zeltanker von mindestens 80 cm Länge eingebracht werden.
Wenn die Stützen auf Erdbodenniveau untereinander metallen verbunden sind, dann wird ein Zeltanker von mindestens 80 cm Länge pro 40 m Umfang vorgesehen werden, mindestens zwei pro Zelt. Die Zeltanker sollen möglichst gleichförmig über den Umfang des Zeltes verteilt werden und nicht am Eingangsbereich platziert werden.
Wenn die Stützen ohne Zeltanker befestigt werden (Ballastieren), müssen die Stützen auf Erdbodenniveau miteinander metallen verbunden sein. Pro 40 m Umfang soll eine Verbindung zu einem Erder (jedoch mindestens zwei Erder pro Zelt) vorgesehen werden.
Als Erder gelten beispielsweise
- Zeltanker von mindestens 80 cm Länge
- Erder von mindestens 2,5 m Länge im Erdreich
- fest installierte, externe Erdungspunkte (z. B. in Medienschächten)
- Erdungsanlagen von nahen Gebäuden; angeschlossen mit einem Erdungsleiter mit mind 50 mm² Cu (bei mechanisch geschützter Verlegung 25 mm² Cu)
Wenn Erdanker verwendet werden, sind vorhandene Erdungsanlagen / Erdungsanschlüsse an die metallene Zeltkonstruktion als zusätzliche Erdung anzuschließen.
5. Blitzschutz-Potentialausgleich - Haupterdungsschiene
Von außen eingeführte Rohre und Kabel werden auf Erdniveau an die Haupterdungsschiene des Zeltes angeschlossen. Dies betrifft auch den Schutzleiter der Elektroverteilung (Verbindungsleiter mind. 10 mm² Cu).
Metallene Installationen im Zeltinneren wie z. B. Bühnen und Schrankaufbauten, Lüftungs- sowie Klimaleitungen, Stiegen- und Tribünenkonstruktionen, Rohrleitungen werden ebenfalls an die Haupterdungsschiene angeschlossen.
Die Haupterdungsschiene selbst wird mit der Erdungsanlage verbunden (z. B. durch 16 mm² Cu-Leiter).
Sicherheitstechnische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kabeln, müssen wirksam gegen Überspannung geschützt werden, i. d. R. mit Überspannungsschutzgeräten. Diese müssen für die am Einsatzort auftretende Belastung (Teilblitzströme, Überspannungen) und dem Schutzziel (siehe VDE Information Blitzschutz bei Veranstaltungen, Abs. 2.1) ausgelegt sein. Ein derartiger Schutz wird zumindest für betriebsrelevante Infrastruktur wie Kassensysteme empfohlen.
Alternativ können redundante Sicherheitssysteme aufgebaut werden z. B. Megaphone für Durchsagen, (mobile) unabhängige Beleuchtungsanlagen.
6. Abstand
Personen im Inneren des Zeltes sollen seitlich und oben mindestens 15 cm Abstand zu der Metallkonstruktion des Zeltbaus einhalten.
Das gilt auch für metallene oder elektrische Einrichtungen im Inneren der Zelte. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, kann es bei einem Blitzeinschlag zu einem unkontrollierten Blitzüberschlag von der Metallkonstruktion auf die Einrichtung und damit zu Teilblitzströmen im Inneren des Zeltes kommen.
Wenn der Blitzüberschlag auf einzelne Einrichtungen innerhalb des Zeltes als nicht zulässig bewertet wird, dann müssen diese Einrichtungen mit einer Potentialausgleichsleitung (16 mm² Cu) auf möglichst kurzem Wege mit der Metallkonstruktion des Zeltbaus verbunden werden. Dasselbe ist auf Erdniveau mit der geerdeten metallenen Bodenkonstruktion (Kassettenboden) nötig. Diese Verbindung wird damit Teil des oben genannten Blitzschutz-Potentialausgleichs.
7. Zeltbauten ohne metallene Tragkonstruktion
Diese bieten keinen Schutz vor Blitzeinwirkungen. Die Gefährdung von Personen ist wie im Freien.
8. Weiterführende Literatur, Links und Normen, Richtlinien
[1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen