Aufladen der Batterie eines modernen Elektroautos auf der Straße - Generative AI
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17.05.2024

Umweltfreundlich unterwegs – mit Elektroautos, E-Scootern, E-Bikes und Pedelecs

2023 überschritt die Anzahl der E-Autos das erste Mal die Millionengrenze in Deutschland. Während ca. 18% der Neuzulassungen E-Autos waren, erreichte der Anteil an rein- oder teilelektrischen Fahrzeugen in Deutschland fast 4% des Gesamtbestandes. Hinzukommen E-Scooter, E-Bikes und Pedelecs, die sich ebenfalls einer hohen Beliebtheit erfreuen. Damit auch Sie sich möglichst CO2-reduziert und umweltfreundlich fortbewegen können, folgen einige Hinweise, die Sie beim Kauf eines elektrischen Fortbewegungsmittels beachten sollten.

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Hendrik Schäfer
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Arten von Elektrokleinstfahrzeugen

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) [3] sind Kraftfahrzeuge, die einen elektrischen Antrieb haben und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6km/h bis 20 km/h erreichen (§ 1 Abs. 1 eKFV). Zudem müssen Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Es muss eine Lenk- oder Haltestange geben (das schließt sogenannte Hoverboards und Elektro-Skateboards aus).
  2. Die Nennleistung darf 500 W nicht übersteigen (1.400 W, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Balancierung verwendet wird).
  3. Es darf maximal 700 mm breit, 1.400 mm hoch und 2.000 mm lang sein.
  4. Das Gewicht ohne Fahrer muss unter 55 kg liegen.

Verschiedene Kategorisierungen erschweren die Differenzierung am Markt, daher folgt gem. Studie [1] eine Unterteilung in folgende vier Klassen:

E-Tretroller (E-Scooter)

Ein E-Tretroller (E-Scooter) ist ähnlich wie ein normaler Tretroller mit einer Lenk- oder Haltestange. Er besitzt jedoch einen Elektromotor. Die wieder-aufladbare Lithium-Ionen-Batterie kann in der Regel zum Laden entnommen werden. Der E-Tretroller darf maximal 20 km/h schnell fahren. Die Fahrzeuge unterliegen einer Versicherungspflicht und benötigen eine Bauartzulassung und dürfen nur auf Radwegen und Fahrradstraßen benutzt werden. Sind keine der beiden Wege vorhanden, ist eine Straßennutzung erlaubt – der Gehweg bleibt außen vor.

Pedelecs

Pedelecs ähneln in Aussehen und Funktion einem herkömmlichen Fahrrad. Sie bieten nur dann Motorunterstützung, wenn die Fahrer*innen aktiv in die Pedale tritt. Die Anfahr- oder Schiebehilfe bei einem Pedelec darf nicht mehr als 6 km/h betragen. Erfolgt die Pedalunterstützung nur bis 25km/h und beträgt die Dauernennleistung maximal 250 Watt, dann gelten Pedelecs als Fahrrad. Sie unterliegen keinerlei besonderen Vorschriften (kein Führerschein, keine Helm- und Versicherungspflicht) und dürfen im Bereich der StVO wie ein Fahrrad benutzt werden.

S-Pedelecs

Die schnellen S-Pedelecs unterscheiden sich von den normalen Pedelecs durch ihre höhere Endgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die Motorleistung beträgt bis zu 450 W. S-Pedelecs gelten daher als Kleinkraftrad. Es besteht Führerscheinpflicht, Helmpflicht, Versicherungspflicht und die Benutzung von Radwegen ist verboten, stattdessen gilt es die Straße (Fahrbahn) zu nutzen.

E-Bikes

E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sobald die E-Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten sie nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. E-Bikes werden wie folgt unterschieden:

  1. bis 20 km/h; Mit diesen E-Bikes kann allein durch den elektrischen Motor mit maximal 500 Watt Leistung (ohne Tretunterstützung) eine          Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreicht werden. Rechtlich fällt     diese Klasse unter die Elektro-Leichtmofas.
  2. bis 25 km/h, Die maximale Leistung beträgt 1.000 Watt.
  3. bis 45 km/h, Die maximale Leistung beträgt 4.000 Watt.

E-Bikes oder Pedelecs?

Ein E-Bike auf einem Berg
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Aufgrund der immens wachsenden Anzahl von Pedelecs und E-Bikes auf unseren Straßen ist es erforderlich, dass diese sicher zu bedienen sind und für den Fahrer wie für dessen Umwelt keine Gefahr darstellen. Dafür müssen die elektronischen Komponenten von der Batterie über Kabel und Leitungen bis hin zu Schaltern und der notwendigen Batterie-Ladestation auf ihre Sicherheit geprüft werden.

  • Lassen Sie sich daher beim Kauf die Unterschiede der Antriebsarten ausführlich erklären. Es gibt Front-, Mittel- und Heckmotoren, die für das Fahrverhalten ausschlaggebend sind. Jeder Antrieb sorgt für ein anderes Fahrgefühl, weshalb eine Probefahrt im Vorhinein empfehlenswert ist. 
  • Außerdem bedarf es eventuell einen Zweitakku, falls Sie eine hohe tägliche Nutzung des Bikes vorsehen.
  • Achten Sie beim Akku, bei der Ladestation und dem Bike allgemein unbedingt darauf, dass sie ein anerkanntes Prüfsiegel (z. B. das VDE Zeichen) tragen. Nur diese bieten Ihnen geprüfte Sicherheit und eine lange Lebenszeit.
  • Im Gegensatz dazu ist das CE-Zeichen eine gesetzlich geforderte Hersteller-Eigenerklärung und stellt kein Qualitäts-Zeichen einer unabhängigen Prüfstelle dar.

Ihre E-Mobilität mit Elektroautos

Stromtankstelle Ladestation Elektrotankstelle Elektroauto Weiß Solaranlage Tanksäule
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Noch vor einiger Zeit galten reine Elektroautos als „Stadtwagen“ oder „Zweitwagen“, da ihre Reichweite nicht mit denen eines Verbrenners mithalten konnten. Doch schon innerhalb kurzer Zeit konnten durch technologische Weiterentwicklungen Reichweiten von über 400km+ mit einer Ladung ermöglicht werden. Damit auch Sie lange und bequem elektrisch unterwegs sein können, sollten Sie vor dem Kauf eines Elektroautos auf die Reichweite mit einer Batterie-Ladung achten – und das auch unter Real-Bedingungen wie beispielsweise eingeschalteter Heizung oder Klimaanlage. Sollte Ihr E-Auto nicht über eine integrierte Ladestellen-Suche verfügen, so haben Sie über eine Vielzahl an Apps die Möglichkeit auf Ihrer Reise einen Ladestopp mit einzuplanen oder sogar im Vorhinein Ihre Route auf Ladesäulen zu überprüfen. Dank eines europaweit einheitlichen Steckeradapters ist das Laden auch im Ausland und auf Urlaubsfahrten möglich.

Elektrofahrzeuge, sowohl reine Elektroautos als auch Hybride, sollen in erster Linie zum Umweltschutz beitragen. Im Vergleich zu Benzin und Diesel ist Strom aus der „Steckdose“ zurzeit außerdem kostengünstiger. Jedoch sollten Sie, wenn Sie wirklich zum Umweltschutz beitragen möchten, darauf achten, aus welchen Quellen dieser Strom kommt. Um in der Gesamt-Klimabilanz des Fahrzeuges das klimaschädliche Kohlendioxid einzusparen, muss der geladene Strom nämlich aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden.

Das VDE Institut ist auch in diesen Gebieten für Ihre Sicherheit tätig. Alle relevanten Komponenten der verschiedenen Elektrofahrzeuge sowie die notwendigen Ladestationen können bei uns geprüft und zertifiziert werden. Von der Batterieprüfung über Umweltsimulationsprüfungen bis zur störungsfreien Funktionalität. Ein Blick auf das VDE Zeichen beim Kauf Ihres Elektrofahrzeuges oder der Ladeinfrastruktur genügt, damit Sie sicher auf den Straßen unterwegs sind.

Das Forum für Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) bietet Ihnen unter der Rubrik „Wissensclips“ zu vielen Fragen, rund um das Thema Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, hilfreiche Antworten. Sollten Sie lieber rein auditiv mehr erfahren wollen, können Sie auch dem Backbone-Podcast des Forums folgen.

Normen & Standards – Die Rolle des VDE DKE

Der Einsatz von elektrischen Antrieben und energiereicheren Batterien, wie Li-Ion-Akkus, ist dank Regulierung, Normierung und Standardisierung im immer sicherer geworden. Die vom VDE getragene DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE ist die Plattform für rund 9.000 Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zur Erarbeitung von Normen, Standards und Sicherheitsbestimmungen für die Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Normen unterstützen den weltweiten Handel und dienen u. a. der Sicherheit, Interoperabilität und Funktionalität von Produkten und Anlagen.

Als Kompetenzzentrum für elektrotechnische Normung vertritt die DKE die Interessen der deutschen Wirtschaft in europäischen (CENELEC, ETSI) und internationalen Normenorganisationen (IEC). Für die Normung von elektrisch betriebenen Transportmitteln zur Nutzung auf öffentlichen Straßen/Raum ist das DKE/K 354 „Elektrokleinstfahrzeuge“ zuständig, welches u.a. die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für elektrische und mechanische Sicherheit, Leistung und Haltbarkeit sowie Funktionaler Sicherheit vorgibt. " ist für die Bearbeitung der Normung von Lithium-Sekundär-Zellen und -Batterien bezogen auf Produkt (Dimensionierung und Leistungsfähigkeit), Sicherheit (einschließlich Kennzeichnung und Markierung), Prüfung und sichere Anwendung (Installation, Betrieb und Wartung) unabhängig von der Ausführung, Anwendung oder Konfiguration (Hybrid, Alleinstehend, Modular) zuständig. Der Arbeitskreis DKE/AK 371.1.5 „Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien für Leichtfahrzeuge und Mikromobilität: Allgemeine Anforderungen“ befasst sich mit Aspekten der Sicherheit, Reparierbarkeit und Performance- and Durability-Aspekten in der Produktkategorie Light Means of TransportDKE/UK 371.1 „Akkumulatoren (Lithium)" ist für die Bearbeitung der Normung von Lithium-Sekundär-Zellen und -Batterien bezogen auf Produkt (Dimensionierung und Leistungsfähigkeit), Sicherheit (einschließlich Kennzeichnung und Markierung), Prüfung und sichere Anwendung (Installation, Betrieb und Wartung) unabhängig von der Ausführung, Anwendung oder Konfiguration (Hybrid, Alleinstehend, Modular) zuständig. Der Arbeitskreis DKE/AK 371.1.5 „Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien für Leichtfahrzeuge und Mikromobilität: Allgemeine Anforderungen“ befasst sich mit Aspekten der Sicherheit, Reparierbarkeit und Performance- and Durability-Aspekten in der Produktkategorie Light Means of Transport (LMT).


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Produkt-/Modellspezifische Herstellerangaben sollen unbedingt eingehalten werden.