Grundsätzlich gibt es für die Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) vier verschiedene Schutzprinzipien [2].
1. Handführung: Die Roboterbewegung wird vom Mitarbeiter aktiv mit geeigneter Ausrüstung gesteuert.
Durch umfassende Analysen der Ist-Situation und der Nutzung innovativer Technologien zur Planung und Entwicklung neuer MRK-Analgen in der Produktion werden die Ansprüche an Qualität, Ergonomie, Produkt- und Personensicherheit erfüllt. Ein Roboter darf sich zum Beispiel nur in einer überwachten Geschwindigkeit gemäß Performance Level d (PL d) bewegen. Durch die Risikobeurteilung wird hierbei im Vorfeld die maximale Geschwindigkeit festgelegt. Diese Betriebsart eignet sich, wenn sich Mensch und Roboter einen Arbeitsraum teilen, gleichzeitig arbeiten und physischer Kontakt zwischen Menschen und Roboter besteht, die sogenannte Kollaboration.
2. Geschwindigkeits- und Abstandüberwachung: Ein Kontakt zwischen Mitarbeiter und einem sich bewegenden Roboter wird vom Roboter verhindert.
Ein direkter Kontakt zwischen Menschen und Roboter lässt sich nicht immer verhindern und ist manchmal sogar notwendig. Taktile Sensoren, die wie eine künstliche Haut [3] auf den Roboter aufgebracht werden, können Berührungen sicher erkennen und die Bewegungen des Roboters stoppen. Dabei muss sich die Geschwindigkeit des Roboters reduzieren, sobald sich eine Person nähert. Wird der Mindestabstand zwischen Roboter und einer näher kommenden Person unterschritten, muss der Roboter sicher anhalten.
3. Sicherheitsgerichteter, überwachter Stillstand: Der Roboter hält an, wenn der Mitarbeiter den gemeinsamen Arbeitsraum betritt und fährt weiter, wenn der Mitarbeiter den gemeinsamen Arbeitsraum wieder verlassen hat.
Neueste Technologien heben die Trennung zwischen Mensch und Roboter auf, indem sie die Arbeitsräume mit optischen Sensorsystemen überwachen, dynamische Schutzzonen berechnen und auch Geschwindigkeit und Bewegungsrichtung des Roboters situationsabhängig anpassen. Eine weitere Technologie erkennt die Annäherung des Menschen an den Roboter im Nahbereich (Kapazitivsensorik). Bei Personenzutritt in den Kollaborationsraum muss der Roboter sicher anhalten. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung mit anschließendem Stopp der Kategorie 2 mit sicherer Überwachung ist möglich. Diese Betriebsart eignet sich für die Koexistenz von Mensch und Roboter. Hierbei ist zwar kein Schutzzaun nötig, Mensch und Roboter teilen sich aber auch keinen Arbeitsraum. Zusätzlich kann diese Betriebsart auch für eine sequenzielle Kooperation zwischen Mensch und Roboter genutzt werden, bei der sich Mensch und Roboter zwar einen Arbeitsraum teilen, dort aber nicht gleichzeitig arbeiten.
4. Leistungs- und Kraftbegrenzung: Die Kontaktkräfte zwischen Mitarbeiter und Roboter werden technisch auf ein ungefährliches Maß begrenzt.
Das Verletzungsrisiko bei einer Kollision eines Menschen mit einem Roboter hängt von vielen Faktoren ab, wie Kraft, Druckverteilung, Körperregion, Kollisionsfläche, Robotergeschwindigkeit und Robotermasse sowie seinem Nachlaufweg. MRK sind leicht, meist 1 bis 30 Kilogramm, damit die potenzielle Kollisionsmasse klein ist, und weisen weiche Rundungen auf, um Kollisionsschäden zu vermeiden [4]. Die Geschwindigkeit sollte nicht schneller als die menschlicher Bewegungsabläufe sein. Die maximale Geschwindigkeit des Handgelenks beträgt zum Beispiel rund 1,5 Meter pro Sekunde mit etwa 0,5 Kilogramm Traglast). Die Bewegungsgeschwindigkeit ist damit deutlich geringer als die von Robotern, die isoliert vom Menschen arbeiten. Aufgaben, die Drehmomente größer 15 Nanometer (Sicherheitswert) erfordern, eignen sich nur bedingt für die MRK, weil der Roboter eventuell nicht zuverlässig zwischen kollisions- und arbeitsbedingten Drehmoment unterscheiden kann [5]. Bei dieser Betriebsart gilt es, eine sensorische, mechanische und oder elektronische Begrenzung von Kraft oder Druck bei der Kollision zwischen Menschen und Roboter sicherzustellen. Anzuwenden ist dabei der Kräfteatlas aus der ISO/TS 15066 [6] sowie die DIN EN ISO 10218-2. Die Grenzwerte werden gemäß Risikobeurteilung und Benutzerinformation festgelegt.
Diese vier grundsätzlichen Schutzprinzipien der MRK sind in den Normen DIN EN ISO 10218 „Industrieroboter –Sicherheitsanforderungen“ Teil 1 [7] und Teil 2 [8] näher erläutert.