Das Arbeiten unter Spannung in Niederspannungsnetzen rückt bei Energieversorgern und Netzbetreibern immer mehr in den Fokus. Ein Eingriff in die bestehende Energieversorgung soll möglichst schnell, „unauffällig“ und ohne große Ausfälle oder Störungen der Prozessabläufe bei Kunden geschehen. Jedoch birgt das Arbeiten unter Spannung, speziell in der Netzversorgung, erhebliche Gefahren.
Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, nur geschultes Fachpersonal für Arbeiten unter Spannung einzusetzen. Des Weiteren existiert ein umfangreiches Werk von allgemeingültigen Vorschriften, Regeln und Empfehlungen, die bei konsequenter Einhaltung ein sicheres AuS gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnungen, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die Normen DIN VDE 0105-1sowie DIN VDE 0105-100 oder die IVSS-Leitlinie für die Beurteilung der Befähigung von AuS-Personal sind technische Richtlinien, die es einzuhalten gilt.