VDE
30.05.2023

Funkmessung

Ist in Ihrem Produkt eine Funkschnittstelle integriert, so fällt dieses Produkt unter die europäische Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU (RED). Für Funkanlagen muss die effektive und effiziente Nutzung des Funkspektrums sichergestellt sein. Unsere Experten sind in vielen Gremien aktiv und unterstützen Sie gerne bei der Qualifikation Ihres Produktes, auch entwicklungsbegleitend. 

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Stephanie Werner
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EU-Baumusterprüfbescheinigung (EU-Type Examination Certificate)

EU-Baumusterprüfbescheinigung (EU-Type Examination Certificate):
Wir, das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut, führen gemäß der Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU (RED) EU-Baumusterprüfungen als notifizierte Stelle durch. Wenn keine harmonisierten Normen anwendbar sind oder nicht alle Varianten vollständig nach harmonisierten Normen geprüft wurden, ist die Bewertung über eine Baumusterprüfung verpflichtend. Speziell für die Integration von Funkmodulen finden Sie in den Unterlagen (siehe Downloads) zusätzliche Informationen zur EU-Baumusterprüfung.


Neu: Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 schreibt ab dem 01.08.2024 verbindlich eine Bewertung der Informationssicherheit (Engl.: Cybersecurity) gemäß Artikel 3, 3. (d), (e) und (f) der Richtlinie 2014/53/EU vor. Da noch keine harmonisierten und im Amtsblatt der EU gelisteten Normen vorliegen ist hier die Nutzung einer notifizierten Stelle RED verbindlich. Wir können Ihnen diese Dienstleistung bereits heute schon anbieten. Sprechen Sie uns gerne für eine erstes orientierendes Gespräch an.

Cyber Security für Geräte mit Funkschnittstellen

Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 erweitert sich ab Mitte 2024 das Spektrum der Funkanlagen, die unter die Cyber Security-Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) fallen. Bereiten Sie Ihre Produkte jetzt schon vor – das VDE Institut unterstützt Sie dabei.

Die Delegierte Verordnung, die am 12. Januar 2022 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, ergänzt die Funkanlagenrichtlinie. Sie legt fest welche Funkanlagen (Geräte mit Funkschnittstelle) die wesentlichen Anforderungen des Artikels 3, 3, (d), (e) und (f) der Funkanlagenrichtlinie erfüllen müssen. 


Die grundlegende Anforderung nach Artikel 3, 3. (d) der RED „Funkanlagen haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.“ gilt nach der Delegierten Verordnung für alle Geräte, „die selbst über das Internet kommunizieren können, unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren („mit dem Internet verbundene Funkanlagen“)“ (Artikel 1.1, DR (EU) 2022/30). 

Die grundlegende Anforderung nach Artikel 3, 3. (e) der RED „Funkanlangen verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.“ gilt für alle Geräte die personenbezogene Daten, Verkehrsdaten und Standortdaten verarbeiten können (Artikel 1.2, DR (EU) 2022/30), aber nur dann, wenn die Funkanlage eine mit dem Internet verbundene Funkanlage, eine Anlage, die zur Kinderbetreuung genutzt wird (z. B. Babyphone), ein Spielzeug nach der Richtlinie 2009/48/EU (Spielzeugrichtlinie) oder eine am Körper oder an der Kleidung getragene Funkanlage („Wearables“) ist. 

Die grundlegende Anforderung nach Artikel 3, 3. (f) der RED „Funkanlagen unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.“ gelten für alle Geräte, die eine mit dem Internet verbundene Funkanlage sind und die es „dem Besitzer oder Nutzer ermöglichen, Geld, monetäre Werte oder virtuelle Währungen […] zu übertragen“ (Artikel 1.3, DR (EU) 2022/30). 

Einen ausführlichen Katalog mit allen betroffenen Geräten gibt es nicht. Die Expert*innen des VDE Instituts unterstützen Sie aber gerne bei der Analyse, ob Ihr Produkt unter die Vorgaben der Funkanlagenrichtlinie gemäß der neuen delegierten Verordnung fällt.

Die grundlegenden Anforderungen aus dem Artikel 3.3 (d), (e) und (f) der Funkanlagenrichtlinie werden durch die delegierte Verordnung verbindlich im Verständnis des New Legislative Framework. Entsprechende harmonisierte Normen wurden für den erweiterten Produktkatalog noch nicht veröffentlicht. Ein Mandat an die Standardisierungsorganisationen soll aber in Kürze erteilt werden. Die Expert*innen im VDE Institut sind vorbereitet. In Abstimmung mit der Notifizierten Stelle RED im VDE wurden Prüfanforderungen erstellt, die die Anforderungen aus der Delegierten Verordnung schon mit abdecken. Eine wichtige Grundlage ist der Standard ETSI EN 303 645 mit der entsprechenden Prüfanforderung ETSI TS 103 701, die bereits im VDE schon für viele Geräte erfolgreich angewandt wird. 

Wenn Sie als Hersteller für Ihre Funkanlagen die Konformität mit den Artikeln 3, 3. (d), (e) und (f) erklären wollen müssen Sie bis zur Veröffentlichung von Fundstellen passender harmonisierter Normen im Amtsblatt der EU eine Notifizierte Stelle verbindlich einschalten (2014/53/EU Artikel 17, (4)). Das VDE-Institut steht Ihnen hierfür mit der Möglichkeit eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (EU-Type Examination Certificate) zu erhalten gerne zur Verfügung. 

Die neue Verordnung ist seit dem 01. Februar 2022 in Kraft und gilt verbindlich ab dem 1. August 2024. Für betroffene Hersteller ist der richtige Zeitpunkt sich mit den neuen Anforderungen zu befassen schon jetzt. Denn ab dem 1. August 2024 dürfen nur noch Produkte auf den europäischen Markt gebracht werden, die die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3, 3. (d), (e) und (f) erfüllen. Das VDE Institut unterstützt Sie gerne bei der Erlangung der Konformität mit den neuen Anforderungen für Ihre Funkanlagen. 

Prüfanlagen für Funkmessungen

Unsere Prüflabore sind mit der neuesten Ausstattung versehen und verfügen über folgende Kapazitäten:

  • Funkmessplatz mit Rohde & Schwarz TS8997
  • Filtermatrix mit Filtern für die gängigen Funksysteme (2,4 GHz, 868 MHz, 5 GHz)
  • Messplatz für Roboter-Rasenmäher und andere Funkanlagen unter 150 kHz nach EN 303 447
  • Spektrum Analysator FSW bis 67 GHz
  • Geeignete Antennen
  • Vollabsorber-Funkmessraum („Fully Anechoic“) mit 3 m Messabstand
  • Effiziente Schnellmessung mit FFT-Messempfänger TDEMI Ultra 18 von Fa. Gauss
  • Teilabsorber-Messhalle („Semi-Anechoic“) mit 10 m Messabstand
  • Simulatoren für Basisstationen (WiFi, Bluetooth, LTE) von Fa. Rohde & Schwarz (CMW 270, CMW 500)

Wir bieten Prüfungen für folgende Funktechnologien

VDE


  • WIFI (802.11 b, g, n & ac) 2,4 GHz und 5 GHz-Band
  • Bluetooth (Bluetooth LE, enhanced)
  • Mobilfunk (Modulintegrationsprüfungen), GSM, LTE
  • Zigbee
  • LoRaWAN®
  • NFC
  • RFID
  • Weitere Technologien in ISM-Bändern (868 MHz, 433 MHz)
  • Radar < 20 GHz

Wichtige Normen

Wichtige Normen für die genannten Funktechnologien sind unter anderem:

  • EN 300 328
  • EN 300 220
  • EN 300 330
  • EN 300 440
  • EN 301 893
  • EN 301 489-X