200812_Weltweiter Marktzugang
VDE
23.08.2023 Fachinformation

Der IT und Audio- / Video Standard IEC 62368-1

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den ITAV Standard, der IEC 62368-1. Von einleitenden Informationen über die geltende normative Landschaft bis hin zu Ihrem weltweiten Marktzugang. Regelmäßig halten wir die Informationen auf Stand, um Sie auf dem Laufenden zu halten

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Stefan Wingenfeld


Die IEC 62368-1 stellt sich vor

Der IEC 62368-1 Standard wird zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie genutzt und für ein breites Spektrum an Produkten im Bereich der IT- als auch der Audio- und Video-Branche herangezogen.

Wie entwickelt sich die EN/IEC 62368-1 zeitlich?

Die normative Landschaft ist stehts in Bewegung. Stete Produktentwicklungen bringen immer neue Anforderungen an die Produktsicherheit mit sich. Nachfolgend wird die aktuelle Situation dargestellt.

IKT Standard 62368-1 Zeitverlauf

Zeitliche Entwicklung und Gültigkeit der diversen Ausgaben des ITAV-Standards

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Welche Produkte werden von der IEC 62368-1 eingeschlossen?

Nachfolgend finden sie eine Auswahl an Produkten, die vom Standard konkret erfasst werden. Bereiche im Büro und Gewerbe, Industrie, Unterhaltung, Haushalt und Komponenten gehören dazu.

IEC 62368-1 Geltungsbereich

Darstellung des Produktumfangs der IEC 62368-1

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Art des Produkts

Besondere Beispiele

Einrichtungen für Banken

Geldbearbeitungsmaschinen, einschließlich automatischer Geldausgabemaschinen (ATM)

Elektronische Einrichtungen für Verbraucher (einschließlich professioneller Audio-, Video-Einrichtungen und Musikinstrumente

Empfangseinrichtungen und Verstärker für Ton und/oder Bild, Versorgungseinrichtungen zur Versorgung anderer in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallenden Einrichtungen, elektronische Musikgeräte und elektronische Zusatzgeräte wie Rhythmusgeneratoren, Tongeneratoren, Musikstimmgeräte und dergleichen zum Gebrauch mit elektronischen und nicht elektronischen Musikinstrumenten, Audio- und/oder Video-Bildungseinrichtungen, Netzwerk-Überwachungskameras, Videoprojektoren, Videokameras und Videobetrachtungsgeräte, Videospiel(-geräte), Jukeboxen (Musikautomaten), Aufnahme- und Wiedergabegeräte für optische Disk, Aufnahme- und Wiedergabegeräte für Band und optische Disk, Antennensignalwandler und -Verstärker, Antennenstelleinrichtungen, Citizen-Band-Einrichtungen, Einrichtungen zur Bilddarstellung, elektronische Lichteffekteinrichtungen, elektronische Kommunikationseinrichtungen, die das Niederspannungsnetz als Übertragungsmedium verwenden, Multimedia Einrichtungen, elektronische Blitzgeräte

Daten- und Textverarbeitungseinrichtungen und Zubehör

Datenerfassungsgeräte, Datenverarbeitungseinrichtungen, Datenspeichergeräte, Arbeitsplatzrechner (PCs), Tabletrechner (en: tablets), Smartphones, Geräte, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch am Körper getragen werden (en: wearable devices), Plotter, Drucker (einschließlich 3D-Drucker), Scanner, Textverarbeitungsgeräte, Datensichtgeräte

Einrichtungen für Datennetze

Überbrückungseinrichtungen, Datenübertragungseinrichtungen, Datenendeinrichtungen, Router

Elektrische und elektronische Einrichtungen für den Einzelhandel

Registrierkassen, Endeinrichtungen für Kassensysteme mit zugehörigen elektronischen Waagen

Elektrische und elektronische Büromaschinen

Rechner, Kopiergeräte, Diktiergeräte, Aktenvernichter, Vervielfältigungsmaschinen, elektrische Radierer, Mikrofilmbürogeräte, motorisch angetriebene Aktenschränke, Papierbearbeitungsmaschinen (Locher, Schneidemaschinen, Trennmaschinen), Papierrüttler, Bleistiftspitzer, Heftmaschinen, Schreibmaschinen

Andere Einrichtungen der Informationstechnik

Fotodrucker, öffentliche Informations-Endeinrichtungen, elektronische Kioske (en: electronic kiosks), Multimedia-Einrichtungen

Postbearbeitungseinrichtungen

Postbearbeitungsmaschinen, Frankiermaschinen

Einrichtungen für die Infrastruktur des Telekommunikationsnetzes

Abrechnungseinrichtungen, Multiplexer, Netzversorgungseinrichtungen, Netzabschlusseinrichtungen, Funk-Basisstationen, Zwischenverstärker, Übertragungseinrichtungen, Telekommunikations-Vermittlungseinrichtungen

Telekommunikationseinrichtungen

Telefaxgeräte, Reihenanlagen, Modems, Nebenstellenanlagen, Personensucheinrichtungen, Anrufbeantworter, Telefone (drahtgebunden und drahtlos)



Weltweiter Marktzugang

Der Standard IEC 62368-1 ist weit verbreitet in der Anerkennung der diversen Weltmärkte, dies liegt an der guten Harmonisierung und dem breiten Anwendungsbereich. Wie die geringsten Hürden für diverse Märkte gefunden werden, bringen Sie mit uns in Erfahrung. Dabei besitzt der VDE ein etabliertes Netzwerk und öffnet Türen für Sie.

Was gilt in den Handelszonen Europas?

Die unterschiedlichen Handelszonen haben auch unterschiedliche Zugangsregelungen. Generell haben Sie als Hersteller eine Erklärung abzulegen, die die technischen Risiken Ihres Produktes bewerten. Auch in den EFTA-Staaten gilt die CE-Kennzeichnungspflicht. Ausgenommen ist hier die Schweiz. Hier liegt ein gesondertes Freihandelsabkommen mit der EU vor.

Handelszonen

Regelungen für die Handelszonen Europas

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map CE declaration

Mitgliedsländer im Bund der CENELEC

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Welche Ausgabe nutze ich für meine CE-Erklärung?

Die CE-Erklärung eines Herstellers ist die Eintrittskarte zum Europäischen Markt. Aktuell ist die EN IEC 62368-1:2014 (2te Ausgabe) der geeignete Standard. Dieser ist im „Europäischen Amtsblatt“ der EU gelistet und besitzt damit die Vermutungswirkung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie. Hierbei unterstützt der VDE mit technischen Prüfungen zur Absicherung der Produktsicherheit.

Daneben sind ein Großteil der europäischen Länder Mitglied im Bund der CENELEC. Es gilt somit ein gemeinsamer EN-Standard, der EN IEC 62368-1:2020 +A11:2020.
 

Hinweis: zum 06.07.2024 ist das DOW (date of withdraw) der EN IEC 62368-1:2014. gesetzt, danach gilt die Vermutungswirkung nicht mehr. Aktuell wird auf Grund der CENELEC Mitgliedschaft eine Delta-Analyse zur EN IEC 62368-1:2020+A11 2020 (3te Ausgabe) empfohlen. Diese Empfehlung passt sich an, wenn eine 4te Ausgabe der EN IEC 62368-1 vorliegt.
Es wird davon ausgegangen, dass die 4te Ausgabe im „Europäischen Amtsblatt“ der EU gelistet wird.  

Welche Ausgabe nutze ich für meine UKCA-Erklärung?

Auch wenn sich hier eine Differenzierung durch einen anderen formellen Rahmen ergibt, so ist die UKCA-Erklärung stark an die CE-Erklärung angelehnt. Bezüglich des Standards zur technischen Bewertung gibt es keinen Unterschied. Zum 1. August 2023 hat die Britische Regierung zusätzlich erklärt, dass die CE-Kennzeichnung auf unbestimmte Zeit im britischen Markt weiterhin Anerkennung findet.

Was genau leistet das CB-Verfahren

Sie können mit einem CB-Zertifikat zu Ihrem Produkt weltweit in einem Großteil der Märkte den Markteintritt sicherstellen. Der dazu herangezogene Standard ist die IEC 62368-1. Die lokal anerkannten Ausgaben können sich dabei jedoch unterscheiden. Länderspezifische Anforderungen wie die Umsetzung eines CB-Zertifikats in ein lokal anerkanntes Prüfzeichen oder regelmäßige Fertigungsstätten-Überwachungen müssen berücksichtigt werden. Hier hat der VDE sowohl das Netzwerk als auch die notwendige Erfahrung für die beste Unterstützung Ihres Projektes.

map CB process

Länder mit Akzeptanz für CB´s im Bereich IEC 62368-1

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Technische Änderungen der IEC 62368-1:2023 (4te Ausgabe)

Seit dem 29.05.2023 ist die 4te Ausgabe der IEC 62368-1 veröffentlicht. Im Zuge dessen gibt es einige neue technische neue Anforderungen. Die wesentlichen Abschnitte und deren Einflüsse im Vergleich zur 3ten Ausgabe der IEC 62368-1 sind nachfolgend aufgeführt. So gibt es noch viele weitere kleinere Anpassungen, von editorieller bis hin zu technischer Art. Damit Sie einen schnellen Zugang zu diesem Wissen erhalten, bietet der VDE Ihnen von Beratungskontingenten bis zur Schulung alles an. 

Abschnitt 4.1.1 - Anwendungen von Anforderungen und Akzeptanz von Werkstoffen, Bauteilen und Baugruppen

Bisher wurden kritische Komponenten, die nach IEC 60065 oder IEC 60950 zertifiziert waren, als technisch akzeptable Komponente innerhalb eines Produktes anerkannt. Dieser Abschnitt ist in der 4ten Ausgabe gestrichen worden, weshalb als Alternative nun nur noch nach IEC 62368-1 zertifizierte Komponenten zugelassen sind.

Abschnitt 4.1.8 Flüssigkeiten, Kältemittel und mit Flüssigkeit gefüllte Bauteile (LFCs)

Hier wurde der Anwendungsbereich angepasst. Mit „Flüssigkeit gefüllte Bauteile oder Baugruppen“ werden nun differenziert bewertet. Es gibt nun „modulare LFC“ als auch „in sich geschlossene LFC“. Die meisten Bauteile und Baugruppen werden wie in G.15 beschrieben bewertet. Es gibt einige Ausnahmen mit kleinen Mengen an Flüssigkeit, z.B. LCD-Displays, Elektrolyt-Kondensatoren. Die Ausnahme für Bauteile mit einem Inhalt von mehr als 1 l Flüssigkeit wurde entfernt.

Abschnitt 5.4.2.3.2.4 - Bestimmung transienter Spannung externer Stromkreise (Tabelle 13)

Eine überarbeitete Listung von Kabel-Typen und zusätzlich geltenden Bedingungen, benennt die zu bewertenden transienten Spannungen. Es wird stärker in den Kabeltypen differenziert als bisher. Dies kann nennenswerte Änderungen in der konstruktiven Auslegung der Produkte mit sich ziehen.

Abschnitt 5.5.2.2 - Kondensatorentladung nach Trennung eines Steckverbinders

Wird eine Kondensatorspannung durch Trennen eines Steckverbinders berührbar,
wird jetzt unterschieden zwischen Einrichtung mit Steckeranschluss „Typ B“ und „anderen“ Steckverbindern.   

Abschnitt 9.3.1  Grenzwerte für Berührungstemperaturen

Dieser Abschnitt legt nun auch Grenzwerte für am Körper getragene Produkte mit möglichem direktem Hautkontakt fest. 

Weitere Abschnitte, die einer Änderung unterliegen (Liste nicht vollständig)…

4.1.3 - Entwicklung und Bauweise einer Einrichtung  
4.4.3.1 - Widerstandsfähigkeit einer Schutzvorrichtung  
5.4.2.3.2.3 - Bestimmen transienter Spannungen aus einem DC-Versorgungsstromkreis 
5.4.11.1 - Trennung zwischen externen Stromkreisen und Erde 
5.6.2.2 - Farbe der Isolierung
6.4.5.1 - Kontrolle der Ausbreitung eines Brandes in PS2-Stromkreisen
6.4.8.3.3 - Obenliegende Öffnungen und ihre Eigenschaften
6.4.8.3.4 - Bodenöffnungen und ihre Eigenschaften
B.1.6 - Besondere Ausgangsbedingungen
B.2.4 - Bestimmungsgemäße Betriebsspannungen
B.2.5 - Prüfung der Eingangswerte
B.3.5 - Höchstlast an den Ausgangsklemmen
F.2.2. - Graphische Symbole
G.3.5.1 - Bauteile als Schutzvorrichtungen, die nicht in G.3.1 bis G.3.4 erwähnt sind 
G.7.3.1 - Kabelbefestigungen und Zugentlastung 
G.16. - IC mit einer Kondensatorentladefunktion (ICX)
M.4.1 - Zusätzliche Schutzvorrichtungen für Einrichtungen, die tragbare sekundäre 
Lithiumbatterien enthalten 
P.3.3 - Schutzvorrichtungen gegen das Austreten von Flüssigkeiten 
T.1 - Mechanische Festigkeitsprüfungen


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