Stromunfall: Badewanne mit Elektrogerät
Jo Kirchherr / Westend61
15.02.2019 Fachinformation

Stromunfall in Kassel: Die Unglücksursache bleibt ein Rätsel

Ende 2013 starben in Kassel zwei Kinder in einer Badewanne. Im Badewasser wurde ein Haarschneider gefunden, dessen Kabel noch mit einer Steckdose verbunden war. Der VDE Fachausschuss Sicherheits- und Unfallforschung (VDE SUF) befasste sich intensiv mit dem Fall. Nun wurde ein Bericht veröffentlicht, in dem die Ergebnisse zur Wirkung elektrischer Ströme auf Menschen in einer Badewanne sowie mögliche Schutzmaßnahmen zusammengefasst werden. Klare Aussage: Aus den Untersuchungsergebnisse lassen sich weder eine Forderung nach Änderung der Schutzklasse elektrischer Geräte im Badezimmer noch einer Anpassung des Normenwerks ableiten.

Kontakt
VDE e.V.

Der mutmaßliche Stromunfall geschah am 10. November 2013. Dabei wurden zwei Kinder – ein sechsjähriger Junge und seine vierjährige Schwester – getötet. Aus der Gerichtsakte geht hervor, dass der Vater seine beiden Kinder nach eigenen Angaben etwa 20 Minuten alleine in der Badewanne ließ. Nach seiner Rückkehr hörte er aus dem Badezimmer ein summendes Geräusch. Daraufhin schaltete er den Strom aus, in dem die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) manuell betätigte, und verständigte den Notarzt. In der Badewanne hing ein eingeschalteter Haarschneider.

Der VDE Fachausschuss Sicherheits- und Unfallforschung (VDE SUF) befasste sich mit dem Fall, seit ihm nach Abschluss der Berufungsverhandlung im Februar 2016 Auszüge der Gerichtsakte zur Verfügung stehen. Die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen technischen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die elektrische Anlage in der Wohnung den Anforderungen gemäß DIN VDE 0100-701:2008-10 entspricht. Die betroffene Installation wurde zwei Jahre vor dem Unfall erneuert, hat einen Zusatzschutz mit 30-mA-RCD und weist keine Mängel auf. Im Zuge der Diskussionen im VDE Fachausschuss ergaben sich zusätzliche Fragestellungen, weshalb weitere Untersuchungen in Prüflaboren der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und des VDE durchgeführt wurden. Mit Blick auf die weite Verbreitung von Haartrocknern in Badezimmern und die offensichtlichen Geräteunterschiede wurde vergleichend auch diese Gerätegruppe in die Untersuchungen einbezogen.


Aus den bisherigen Untersuchungen lassen sich die folgenden Schlüsse ziehen:

  • Eine Forderung zur Änderung der Schutzklasse für Haartrockner und Rasierapparate sowie die Einführung einer zusätzlichen Schutzleiters (PE-Elektrode) in den Geräten, damit die RCD-Auslösung bei zufälligem Betrieb im Wasser wahrscheinlicher wird, lässt sich nicht ableiten.
  • Die Absenkung des Bemessungsfehlerstromes von RCD in Badstromkreisen von 30 mA auf 10 mA, wie in den USA üblich, könnte für verschiedene Unfallszenarien vorteilhaft sein.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, in den Normen den Einbau von 10-mA-RCD in die betreffenden Geräte – Haartrockner, Rasierapparat usw. – zu fordern.
  • Die Annahme eines Unfalls, der wegen eines RCD mit zu geringer Empfindlichkeit für beide Kinder tödlich ausging, ist nach den Untersuchungen nicht gegeben. Auf Grundlage des untersuchten Unfalls ist deshalb keine Änderung der (bewährten) Normen nötig.

Im Rahmen der Untersuchungen ergaben sich für den VDE SUF weitere Fragenstellungen, die in zusätzlichen Untersuchungen und Simulationen geklärt werden sollen.

„Trotz des hohen Sicherheitsniveaus durch die VDE-Normen ist elektrischer Strom vom Grundsatz her gefährlich. Dass Bewusstsein dafür in der Öffentlichkeit zu schaffen, ist auch Aufgabe des VDE“, so Thomas Raphael, Geschäftsführer des VDE SUF. „Deshalb darf auch ein Smartphone nicht während des Ladens in der Badewanne benutzt werden“, rät der Experte.