(Berlin/Frankfurt a. M., 15.03.2023) Die Bundesregierung plant, dass Netzbetreiber im Zuge der Energiewende steuernd in die Stromversorgung eingreifen dürfen. Denn in Zukunft müssen Millionen so genannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Netz integriert werden. Dazu zählen Wärmepumpen, Elektroautos oder Stromspeicher. Erstmals wird mit der vorgesehenen Neuregelung des § 14a EnWG ein grundlegendes Konzept beschrieben, wie im Verteilnetz gesteuert werden soll, um Stromausfälle und Überlastungen zu vermeiden. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung der Bundesnetzagentur macht das Forum Netztechnik/Netzbetrieb VDE FNN auf die Vorteile der intelligenten Steuerung aufmerksam.
1. Verbraucherinnen und Verbraucher sparen Geld
Steuerung bedeutet in der Praxis, dass im Falle von kritischen Netzsituationen Kundinnen und Kunden zu bestimmten Tageszeiten einen Teil ihrer Leistung zur Verfügung stellen. Dafür erhalten sie eine finanzielle Vergütung in Form eines reduzierten Netzentgeltes – unabhängig davon, ob sie in der Folge tatsächlich von Eingriffen des Netzbetreibers betroffen sind. Eine so genannte Steuerungsmaßnahme muss immer durch eine konkrete, drohende oder festgestellte Netzüberlastung begründet sein und darf nur so lange wirksam sein, wie diese Gefahrensituation andauert. Und auch dabei gibt es Mindestgrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen und es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, ihre normalen Stromverbraucher weiter zu betreiben. Selbst der Ladevorgang eines E-Autos ist damit möglich. Die Mobilität der Nutzerinnen und Nutzer wird nicht eingeschränkt. Marktliche Instrumente wie variable Stromtarife sind für die Abwehr von lokalen Engpasssituationen im Stromnetz nur bedingt geeignet. Netzbetreiber benötigen für den sicheren Netzbetrieb zusätzlichen Spielraum, um bei absehbaren Engpässen auch präventiv einzugreifen. So könnten die Zahl und die Schwere der Eingriffe in das Netz dauerhaft erheblich reduziert werden.
2. Stromnetzausbau kann im realistischen Rahmen bleiben
Bereits jetzt unternehmen die Stromnetzbetreiber große Anstrengungen, Übertragungs- und Verteilnetze auszubauen, um unsere Stromversorgung fit für die Energiewende zu machen. Langfristig soll das Stromnetz nach den aktuellen Vorstellungen der BNetzA für die zu erwartende Maximalauslastung ausgebaut werden. Doch das wäre teuer und ist aufgrund langwieriger Planungs- und Bauzeiten kurzfristig nicht machbar. Ohne die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen temporär in ihrer Leistung zu begrenzen bis das Stromnetz ausgebaut werden konnte, können Stromnetzbetreiber in absehbarer Zeit neue Anlagen nicht mehr sicher an ihr Stromnetz anschließen. Als Folge dessen würden neue Netzanschlüsse teilweise nicht mehr genehmigt werden. Durch Instrumente der marktlichen und betrieblichen Steuerung kann der Netzausbau durch Verstetigung des Verbrauchs optimiert werden. Das reduziert letztendlich auch die Netzentgelte für alle Kunden.
3. Unterstützung für die Energiewende
Die Energiewende verändert unsere Energieversorgung grundlegend. Ziel soll sein, dass künftig vor allem dann Strom verbraucht wird, wenn viel Energie aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht. Und gespart wird, wenn wenig Sonnen- oder Windenergie produziert wird. Wenn die Netzbetreiber die Versorgung von Wärmepumpen oder Ladepunkten in kritischen Netzsituationen drosseln können, übernehmen die Geräte somit eine stabilisierende Funktion im Stromnetz.