(Berlin/Frankfurt am Main, 09.12.2022) VDE FNN begrüßt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz jetzt das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) auf den Weg bringt. Damit wird der dringend notwendige Rollout intelligenter Messsysteme spürbar beschleunigt und durch die angepassten Preise für Endkunden die Attraktivität deutlich gesteigert.
VDE FNN bedauert allerdings, dass der Bürokratieabbau an vielen Stellen nicht weit genug geht und das Rollenkonzept bei der Steuerung den sicheren Netzbetrieb gefährdet. So fehlen Anpassungen im Eichrecht, eine weitergehende Vereinfachung der Lieferkette, positive Signale für Anwender zur so wichtigen, branchenübergreifend unterstützten Interoperabilitäts-Richtlinie TR-03109-5 und mehr Mut bei den Zwischenzielen bis 2030.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass mit der Koordination von Steuerungshandlungen eine Kernaufgabe der Netzbetreiber vom Messtellenbetreiber übernommen werden soll. Aufgrund der rapid zunehmenden Quote wettbewerblicher Messstellenbetreiber, gerade bei den steuerbaren Einrichtungen, müssten sich diese in einem Netzstrang bezüglich der Koordinierung von Steuersignalen untereinander abstimmen. Die Messstellenbetreiber verfügen jedoch über kein Gesamtbild des aktuellen und prognostizierten Netzzustands und sind auch nicht gemäß Paragraf 11 EnWG für den sicheren Netzbetrieb verantwortlich. Daher muss die Koordinierung von Steuerung im Gesetz zwingend beim Verteilnetzbetreiber verankert werden.
Neben den Fortschritten beim GNDEW müssen auch Anreize für Kunden folgen, um über Digitalisierung benötigte Flexibilität aus E-Mobilität, Wärmepumpen und Stromspeicher bereitzustellen. „Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Stromnetz und Endkunden bei der Digitalisierung und Flexibilisierung zu aktiven Partnern werden“, sagt VDE FNN Geschäftsführerin Heike Kerber. Sie ergänzt: „Für den sicheren und stabilen Netzbetrieb ist es notwendig, dass Netzbetreiber verlässlich Steuer- und Schalthandlungen über das intelligente Messsystem initiieren und koordinieren können.“
Umgang mit Flexibilität: Anreize für Kunden schaffen
Ob E-Autos, Stromspeicher, Wärmepumpen oder Photovoltaik-Anlagen: Durch den Ausbau der Erneuerbaren muss das Stromnetz Millionen neue Verbraucher und wetterabhängige Erzeugungsanlagen aufnehmen. Mit dem neuen Gesetz soll der Aufbau einer digitalen Infrastruktur beschleunigt werden, um über steuerbare Kundenanlagen partnerschaftlich Flexibilität für Erzeugung und Verbrauch im Stromnetz bereitzustellen. Erst wenn sich Flexibilität für Kunden und Stromnetz lohnen, steht sie umfänglich bereit und kann zielgerichtet für einen sicheren Netzbetrieb genutzt werden.
Positiv ist, dass der Gesetzentwurf einige Vereinfachungen bei Verwaltungs- und Lieferprozessen von Smart Metern vorsieht und so der Rollout beschleunigt werden kann. Auch wird die Nutzung anonymisierter Verbraucherdaten für die Netzbetreiber vereinfacht, so dass die Steuerung der Netze verbessert werden kann. Doch für das Gelingen der Energiewende ist es aus Sicht von VDE FNN darüber hinaus notwendig, dass
- im gesetzlichen Rahmen verankert wird, dass die Netzbetreiber für die Koordination im Stromnetz verantwortlich sind, denn nur sie haben einen Gesamtüberblick über die Stabilität des Netzes. Während der Messstellenbetreiber Steuerungshandlungen am digitalen Netzanschluss ausführt, muss der Verteilnetzbetreiber den optimalen Einsatz von Flexibilitäten sicherstellen.
- die Voraussetzung dafür geschaffen wird, einen gemeinsamen Markt für Flexibilitäten zu etablieren. Dadurch könnte Kunden ein Angebot gemacht werden, zu bestimmten Zeiten einen Teil ihrer Leistung bereitzustellen – etwa in Form eines reduzierten Netznutzungsentgelts.
- die Wirtschaftlichkeit für Messstellenbetreiber durch die vorgesehene Evaluierung der Preisobergrenzen im Jahr 2024 gestärkt wird und zusätzliche Anreize für Vorreiter im Rollout etabliert werden.
- Änderungen im Eichrecht vorgenommen werden. Die bestehenden Regeln verhindern einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Einsatz der intelligenten Messsysteme und konterkarieren damit die Ziele des Gesetzes.