(01) Einführung
Die VDE Weiterbildung im Blitzschutz hat das Ziel einer einheitlichen Weiterbildung im Fachgebiet Blitzschutz für alle Zielgruppen mit geeigneter beruflicher Qualifikation (von Planern und Errichtern über Prüfer und Sachverständige bis Anwender usw.). Die vermittelten Kenntnisse können durch Prüfungen nachgewiesen werden. Die Teilnahmebescheinigungen dienen nach Maßgabe dieser Richtlinie als Nachweis zur Erlangung der Qualifizierung als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft oder VDE qualifizierte Person für Blitzschutz.
(02) Einheitliche Weiterbildung
Die einheitliche Weiterbildung als Hauptziel des VDE Weiterbildungskonzepts wird sichergestellt durch
- Einsatz ausschließlich ausgewählter Bildungsträger mit geeigneter Organisationsstruktur sowie Referenten mit nachgewiesen hervorragender Kenntnis im jeweiligen Fachgebiet
- verpflichtende Mitarbeit der Referenten aller Bildungsträger im UA Weiterbildung
- Erarbeitung einheitlicher Seminar- und Weiterbildungsunterlagen im UA Weiterbildung (Zu den Seminar- und Weiterbildungsunterlagen gehören u.a. die auf das jeweilige Seminar abgestimmte Teilnehmerunterlage, ggf. der Prüfungsfragenkatalog sowie die Muster-Teilnahmebescheinigungen und -Urkunden.)
- Nutzung der erarbeiteten sowie ggf. weiterer vom UA Weiterbildung festgelegten Unterlagen von allen Bildungsträgern.
Um die für Seminare typischen Diskussionen zwischen Referenten und Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander zu ermöglichen, ist eine Teilnehmerzahl von maximal 20 vorgesehen.
(03) Zielgruppen
Die Seminare dieses Weiterbildungskonzeptes (siehe Anlage Seminarbeschreibungen) sind an Personen gerichtet, die sich im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mit Blitzschutz befassen. Jedes Seminar ist so konzipiert, dass es der Weiterbildung aller Personenkreise mit geeigneter beruflicher Qualifikation innerhalb des entsprechenden Fachgebiets, sei es Planer, Errichter, Prüfer, Sachverständige, Anwender, usw., dient.
Für jedes Seminar wird die geeignete berufliche Qualifikation des Personenkreises, für den das Seminar konzipiert wurde, festgelegt und in der Seminarbeschreibung angegeben.
Das Weiterbildungskonzept sieht vor, dass grundsätzlich nur Personen an den jeweiligen Seminaren teilnehmen sollen, die eine geeignete berufliche Qualifikation aufweisen.
(04) Seminarinhalte
Das Weiterbildungskonzept sieht Weiterbildung im Fachgebiet Blitzschutz sowie dessen Teilgebieten vor.
Die jeweiligen Seminare sollen wesentliche Kenntnisse zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit im betrachteten Fachgebiet bzw. Teilgebiet vermitteln. Je nach Seminartyp und/oder Fach- bzw. Teilgebiet werden ggf. Grundkenntnisse oder fortgeschrittene Kenntnisse vorausgesetzt. Detaillierte Informationen enthalten die Seminarbeschreibungen (siehe Anlage Seminarbeschreibungen).
(05) Seminartypen
Die Seminare im Rahmen der VDE Weiterbildung im Blitzschutz sind modular aufgebaut und in Grund-, Aktualisierungs- und Aufbauseminare aufgeteilt:
- Ein Grundseminar, als Basis der Weiterbildung, behandelt die wesentlichen Themenfelder eines Fach- oder Teilgebiets. Die Teilnahme an einem Grundseminar ist Voraussetzung für die Eintragung als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft bzw. VDE qualifizierte Person für Blitzschutz. Die Eintragung erfolgt in der dem Grundseminar entsprechenden Qualifizierung. Manche Grundseminare werden für Personen, die bereits für eine Qualifizierung eingetragen sind, als Aufbauseminar mit zusätzlicher Qualifizierung gewertet.
- In einem Aktualisierungsseminar werden aktuelle Weiterentwicklungen für eine Qualifizierung behandelt. Durch die Teilnahme an einem Aktualisierungsseminar kann die Eintragung in dieser Qualifizierung verlängert werden.
- In einem Aufbauseminar werden aktuelle Weiterentwicklungen für eine Qualifizierung sowie ein weiteres Themenfeld, das nicht Bestandteil eines Grundseminars ist, behandelt. Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann die Eintragung in dieser Qualifizierung verlängert werden. Manche Themenfelder werden als separate Qualifizierung in einem Teilgebiet gewertet. Voraussetzung für die Eintragung in dieser zusätzlichen Qualifizierung ist die Teilnahme an einem entsprechenden Aufbauseminar und einem dazugehörigen Grundseminar.
Für manche Seminare wird die vorherige Teilnahme an einem Grund- oder Aufbauseminar vorausgesetzt. Detaillierte Informationen enthalten die Seminarbeschreibungen (siehe Anlage Seminarbeschreibungen).
(06) Prüfung
Die durch die Teilnahme am Seminar erlangten theoretischen Kenntnisse können durch eine Prüfung gemäß dieser Weiterbildungsrichtlinie nachgewiesen werden. Prüfungen werden in den Grundseminaren sowie in ausgewählten Aufbauseminaren durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung ist die vorherige Teilnahme an dem jeweiligen Seminar und eine in der Seminarbeschreibung genannte geeignete berufliche Qualifikation.
Die Prüfung wird durch den Seminarreferenten (nachfolgend "Prüfer") hauptverantwortlich durchgeführt und bewertet. Ein Vertreter des Bildungsträgers kann als Beisitzer zur Prüfung hinzugezogen werden.
Es findet grundsätzlich eine schriftliche Prüfung statt. Für diese wählt der Prüfer aus dem Prüfungsfragenkatalog etwa fünf (5) Fragen pro Seminartag, bei Grundseminaren mindestens sechszehn (16) Fragen, aus, die die wesentlichen Themengebiete des Seminars abdecken. Die schriftliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten pro Seminartag.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfung erfolgt nach dem Punkte-System (Ausdrucksweise und Rechtschreibung fließen in die Bewertung nicht ein). Erreicht der Teilnehmer mindestens 70% der maximalen Punkte, gilt die Prüfung als bestanden. Bei einem Ergebnis von weniger als 60% gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Bei einem Ergebnis von mindestens 60%, jedoch weniger als 70%, kann auf Wunsch der geprüften Person eine mündliche Prüfung erfolgen.
Die mündliche Prüfung findet i. d. R. im Anschluss an die Auswertung der schriftlichen Prüfung statt und darf die Dauer von 20 Minuten nicht übersteigen. Über das Bestehen der mündlichen Prüfung entscheidet der Prüfer. Wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet und ist die geprüfte Person mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, so kann sie an einer zweiten mündlichen Nachprüfung innerhalb von sechs (6) Monaten teilnehmen. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der zu prüfenden Person.
Das Bestehen der Prüfung wird in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
(07) Teilnahmebescheinigungen, Urkunden, Qualifizierung
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Seminars eine Teilnahmebescheinigung.
Fand eine Prüfung statt, enthält die Teilnahmebescheinigung bei bestandener Prüfung einen entsprechenden Vermerk. Der genaue Wortlaut des Vermerks wird durch die berufliche Qualifikation der geprüften Person bestimmt.
Teilnehmer mit geeigneter beruflicher Qualifikation können durch die Teilnahme an den Seminaren und nach bestandener Prüfung sowie Eintragung in das entsprechende Verzeichnis eine zusätzliche Qualifizierung im Blitzschutz als
- VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft (Kapitel 5) bzw.
- VDE qualifizierte Person für Blitzschutz (Kapitel 6)
erhalten. Auf Antrag wird die fachliche Qualifizierung im Blitzschutz durch eine Urkunde nach Maßgabe dieser Weiterbildungsrichtlinie bestätigt.
Rechtliche Belange der Handwerksordnung oder der Gewerbeordnung werden hiervon nicht berührt.