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26.03.2020 Publikation

Blitzschutz für Zuschaueranlagen - Feststellen der Gefahrenbereiche in Sportanlagen

Immer wieder kommt es bei Open-Air-Veranstaltungen in Sportstätten, bei Volksfesten oder Flugshows zu schweren Blitzunfällen mit Verletzten und Toten. Diese Gefährdung liegt auch bei Freiluft-Sportanlagen vor.

Hinweis

Diese Fachinformation wird derzeit überarbeitet. Bitte prüfen Sie nach einiger Zeit, ob die aktualisierte Fassung veröffentlicht ist.

Blitzschutz für Zuschaueranlagen

Immer wieder kommt es bei Open-Air-Veranstaltungen in Sportstätten, bei Volksfesten oder Flugshows zu schweren Blitzunfällne mit Verletzten und Toten. Dieses Merkmal des VDE ABB erläutert die Gefahren bei Gewitter und geht auf die besondere Situation von Zuschaueranlagen ein. Es wendet sich an Planer, Errichter und Betreiber von Zuschaueranlagen wie Sportplätzen und Stadien, Schwimmstadien, Rennbahnen, Freilichtbühnen, Fliegende Bauten für Open-Air-Veranstaltungen.

VDE Information Blitzschutz - Download siehe unten

Feststellen der Gefahrenbereiche

Tribüne

Nur auf der Tribüne unter dem Dach ist man vor Blitzen geschützt.

Für Sportanlagen ist die mögliche Gefährdung von Personen durch Blitzschlag zu beurteilen und die erforderlichen Blitzschutzmaßnahmen sind zu treffen und zu dokumentieren. Eine Möglichkeit ist eine Blitzgefahrenbereichsanalyse, die die unterschiedlichen Arbeits- und Nutzungsbedingungen berücksichtigt und Schutzmaßnahmen differenziert darstellt.

VDE Information Blitzschutz - Download siehe unten


Buchtipp

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Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung

Im Kapitel "Maßnahmen gegen Blitzeinwirkungen" stellt der Autor auf 18 Seiten die wichtigsten Aspekte des Blitzschutzes in schulischen Sportstätten vor. Praktische Bespiele, Grafiken und Fotos erläutern die Theorie.

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Risikoanalyse für Zuschaueranlagen

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Für Historiker

Der Unterausschuss Personenblitzschutz des ABB hat sich intensiv mit dem Schutz von Personen auf Sportplätzen, in Stadien usw. befasst. Dabei wurde festgestellt, dass in der Risikoanalyse gemäß der Blitzschutznorm VDE V 0185-2:2002:11 das Risiko von Personenschäden nicht adäquat berücksichtigt wird.

Diese deutsche Vornorm ermöglichte eine umfassende Abschätzung des Schadensrisikos durch Blitzschläge für sehr unterschiedliche bauliche Anlagen. Dabei werden drei Schadensursachen unterschieden:

  • C1 Elektrischer Schock von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen;
  • C2 Physikalische Schäden (Feuer, Explosion, mechanische und chemische Wirkungen) durch die Einwirkung des Blitzstroms einschließlich der Funkenbildung;
  • C3 Störungen von elektrischen und elektronischen Systemen durch Überspannungen.

Im Falle von nach oben offenen baulichen Anlagen ist daneben noch ein direkter Blitzeinschlag in die Personen möglich, die sich in bzw. auf dieser baulichen Anlage befinden. Beispiele dafür sind Zuschauertribünen von Stadien, Open-Air Veranstaltungen, offene Parkdecks, etc.

Das vorliegende Merkblatt behandelt die Einbeziehung des Risikos dirketer Blitzeinschläge in Personen in die Risikoanalyse nach DIN V VDE V 0185-2 durch zusätzliche Risikofaktoren. Diese Vorgehensweise wurde in späteren Ausgaben der VDE 0185-305-2 übernommen.

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