Seit 2006 in der Blitzschutznorm das Risiko-Management eingeführt wurde, gibt es immer wieder Versuche, die Risikoanalyse heranzuziehen, um eine Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen nach den Kriterien des Baurechts herzuleiten.
Dies drückt sich zum Beispiel in Brandschutznachweisen aus, die unter Umständen eine Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 fordern und von deren Ergebnis die Notwendigkeit zur Durchführung von Blitzschutzmaßnahmen abhängig machen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Risikoanalyse in VDE 0185-305-2 die nationale Umsetzung der internationalen elektrotechnischen Norm IEC 62305-2 ist. Diese internationale Norm berücksichtigt Risikofaktoren, die üblicherweise im Blitzschutz betrachtet werden. Sie bildet nicht in allen Fällen die Kriterien ab, die im deutschen Baurecht für die Entscheidung, ob Blitzschutz notwendig ist oder nicht, herangezogen werden.
Ein Kritikpunkt ist beispielsweise der Reduktionsfaktor Brandbelastung. Es wird hinterfragt, ob bei der Einschätzung der Brandbelastung das Verhältnis Oberfläche/Masse, der Flammpunkt, Explosionsgrenzen und -bereiche, Zündtemperaturen usw. ausreichend berücksichtigt wurden.
Ein Unterschied liegt in der Bewertung der Blitzeinschlagwahrscheinlichkeit. In der Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 ist die Blitzdichte, also die statistische Wahrscheinlichkeit von Blitzeinschlägen an einem bestimmten Ort, ein wesentlicher Parameter. In der deutschen Bauordnung wird diese nicht berücksichtigt (siehe Vollzugshinweise zur BayBO 2020, Abschnitt 8., 07.01.2021).
Ermittlung der Blitzschutzklasse
Im Rahmen des Baurechts kann die Risikoanalyse ein Hilfsmittel sein, um einen Hinweis auf die Blitzschutzklasse (sozusagen die Qualität eines Blitzschutzsystems) zu ermitteln. Dann ist das Berechnungsergebnis mit dem Ergebnis anderer Bewertungsverfahren zu vergleichen, insbesondere wenn die Risikoanalyse "Blitzschutz nicht notwendig" ergibt.
Verlautbarung der DKE
In einer Verlautbarung zu VDE 0185-305-2 vom 21.01.2019 hat das für Blitzschutz zuständige Normenkomitee K251 der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik dazu festgestellt:
- "Wird Blitzschutz in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert, so ist immer ein Blitzschutzsystem mindestens der Blitzschutzklasse III zu errichten. Sind keine Vorgaben zu Schutzklasse oder Schutzmaßnahmen genannt, kann eine Risikoanalyse helfen, die Schutzklasse des Blitzschutzsystems zu ermitteln."
Fazit: In Deutschland
- ist das Ergebnis einer Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 zu prüfen, ob gesetzliche oder behördliche Vorgaben ggf. abweichende Forderungen eines Blitzschutzes ergeben,
- müssen die für Brandschutznachweise, Baugenehmigungen etc. zuständigen Personen eine Festlegung treffen, ob Blitzschutz nach den Vorgaben des Baurechts als vorbeugender Brandschutz vorzusehen ist oder nicht.
(29.1.2021)