Hallenbad mit äußerem Blitzschutz

Hallenbad mit äußerem Blitzschutz nach VDE 0185-305

| VDE
24.09.2018 Fachinformation

Information zu „ESE-Fangeinrichtungen“ und zur „CVM-Berechnungsmethode“

Seit einiger Zeit werden in Deutschland sogenannte „nicht konventionelle Blitzschutzanlagen" angeboten und installiert, die ESE-Fangeinrichtungen und die "Collection Volume Method" (CVM) verwenden. VDE und VDB nehmen hierzu Stellung.

Kontakt
VDE e.V.
Verband Deutscher Blitzschutzfirmen e.V.
Themen

Die Ausführung von Blitzschutzsystemen - auch als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes – richtet sich (auch in Deutschland) nach der internationalen Normenreihe IEC 62305 (EU: EN 62305, Deutschland: DIN EN 62305 (VDE 0185-305)). Darin werden die seit Jahrzehnten mit Erfolg angewendeten, allgemein anerkannten technischen Regeln beschrieben. Diese sehen die Verwendung von vielen einfachen, metallenen Komponenten wie z.B. Fangstangen, verteilt über eine bauliche Anlage, vor. Die Anordnung der metallenen Komponenten ergibt sich aus dem sogenannten Blitzkugelverfahren oder davon abgeleiteten vereinfachten Verfahren. Im Ergebnis entstehen Schutzräume gegen direkte Blitzeinschläge in eine bauliche Anlage, welche die Grundlage für Blitzschutzsysteme mit hoher Effektivität und damit hoher Sicherheit bilden.
Die Anwendung der Norm hat sich nicht nur in der Praxis bewährt, sie wurde auch durch gesicherte wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt.
Seit einiger Zeit werden zunehmend sogenannte „nicht konventionelle Blitzschutzanlagen" angeboten und auf eine Weise installiert, die mit den o.g. Normen nicht konform ist. Die Methoden zur Anordnung und Montage werden hierbei von den Herstellern selbst vorgegeben. Bei diesen Systemen handelt es sich um sogenannte "Early Streamer Emission"-Fangeinrichtungen (ESE) mit dazugehöriger Ableitung, wobei die Anordnung von ESE nach der "Collection Volume Method" (CVM) vorgenommen werden soll. ESE sei ein Blitz-Auffangsystem, das z.B. durch aktive Komponenten oder aufgrund einer besonderen physikalischen Eigenschaft Blitze besonders effektiv „anziehen“ soll. Das System erzeuge damit einen deutlich größeren Schutzraum gegen direkte Blitzeinschläge als Blitzschutzsysteme nach IEC 62305, so dass selbst für große Gebäude oder ganze Bauwerkskomplexe eine oder wenige ESE-Fangeinrichtungen ausreichend sein sollen.

Nach Ansicht des Ausschusses für Blitzschutz und Blitzforschung des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE|ABB) und des Verband Deutscher Blitzschutzfirmen e.V. (VDB) bieten diese „nicht konventionellen“ Anlagen keinen wirksameren Schutz für bauliche Anlagen und Personen als Blitzschutzsysteme nach IEC 62305. Vielmehr ist beim Einsatz derartiger Fangeinrichtungen anstelle des behaupteten größeren Schutzbereichs in der Praxis ein Schutzbereich anzusetzen, der sich aus einer gemäß IEC 62305 geforderten Fangstange mit identischen Abmaßen ergibt. Darin ist sich die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler weltweit einig. Dem entsprechend formuliert die internationale Blitzschutznorm, in ihrer deutschen Fassung eine anerkannte Regel der Technik (siehe DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Ed. 2:2011, Anhang A1.1): "Für die Bestimmung des geschützten Volumens sind nur die tatsächlichen physikalischen Abmessungen der metallenen Fangeinrichtungen zu berücksichtigen."

Nach Ansicht des VDE|ABB und VDB kann zudem eine Gefährdung auftreten, wenn die Vorgaben der Hersteller - entgegen den geltenden Blitzschutznormen - lediglich eine einzige, isolierte Ableitung zwischen einer ESE-Fangeinrichtung und der Erdungsanlage vorsehen. Bei solchen Anordnungen können erhebliche Potentialanhebungen an den Erdungsanlagen und, wegen der fehlenden Aufteilung der Blitzströme auf mehrere Ableitungen, sehr hohe elektromagnetische Felder mit schädlichen Auswirkungen auf metallene Konstruktionen und elektrische Leitungen und Geräte auftreten.

ESE-Fangeinrichtungen mit einem Schutzbereich nach CVM entsprechen nicht den internationalen, europäischen und deutschen Blitzschutznormen IEC 62305 / EN 62305 / DIN EN 62305 (VDE 0185-305). Personen- und Gebäudeschäden sowie der Ausfall sicherheitstechnisch relevanter Systeme sind zu befürchten. Aus diesen Gründen sehen VDE|ABB und VDB den durch das Bauordnungsrecht geforderten Personen- und Sachschutz durch "nicht-konventionelle" Anlagen als nicht gewährleistet.

Weiterführende fundierte Informationen zur normgerechten Ausführung von Blitzschutzsystemen und zur Schutzwirkung "nicht konventioneller" Blitzschutzanlagen geben die Experten des ABB und des VDB jederzeit gerne.

Weitere Informationen

Fachbeiträge

(Links abgerufen: 11:08 29.06.2018 )

US-Gericht befindet: Werbung "ESE-Blitzschutzanlagen erzeugen einen vergrößerten Schutzbereich" ist Täuschung der Verbraucher

Der bekannte dänische Blitzschutzexperte Prof. Pedersen informierte 2004 über einen ESE-betreffenden US-Gerichtsentscheid:

In connection with the NFPA's rejection of ESE draft standard 781, three ESE companies (Heary Bros. Lightning Protection Co., Inc., Lightning Preventor of America, Inc., and the National Lightning Protection Corp.,1 of which the two first mentioned have merged) sued a lightning protection trade association and two lightning protection companies (Lightning Protection Institute, Thompson Lightning Protection Inc., and East Coast Lightning Equipment, Inc.). The lawsuit, which was initiated in 1996, contained allegations of conspiracy, false advertising and product defamation regarding the advertised improved efficiency of ESE terminals compared to conventional Franklin rods.

In October, 2003, the Federal District Court of Arizona summarily dismissed the lawsuit. The dismissal was largely based on the fact that the ESE vendors presented no admissible evidence at all to support their claims. Additionally, the Court granted a favorable ruling to a counterclaim against the ESE vendors. The ESE vendors were convicted of falsely advertising the claimed increase in efficiency of ESE rods in comparison to conventional Franklin rods.

Significantly, the verdict rejected the ESE vendor's claims that their ESE terminals' compliance with various ESE standards justified the advertised expanded zones of protection for ESE devices. The Court found that the conformance with foreign ESE standards failed to prove claimed increased zones of protection for ESE rods. The Court found that the ESE vendor's claims are not supported by tests sufficiently reliable to support those claims and are therefore in violation of American "truth-in-advertising" laws.

Date 2003.10.23 - CV 96-2796 PHX ROS, Heary Bros. Lightning Protection Co., Inc., et al. vs. Lightning Protection Institute, et al.

(02.02.2004)

Das könnte Sie auch interessieren