Das Gebäude besitzt eine Blitzschutzanlage. Jetzt wird auf die Fassade eine Wärmedämmung installiert. Die vorhandenen Ableitungen werden durch diese Wärmedämmung überdeckt. Ist das zulässig?
Antwort
In der Blitzschutznorm VDE 0185-305-3 wird beschrieben, dass Ableitungen in der Wand nur dann angebracht werden dürfen, wenn die Wand aus nicht entflammbarem Werkstoff besteht.
Es ist ratsam, vor dem Anbringen der Wärmedämmung eine Blitzschutzfachkraft mit der Überprüfung des Blitzschutzsystems zu beauftragen, damit nicht ein eventueller Fehler dauerhaft hinter der Wärmedämmung verschwindet. Außerdem sollten die an der Wand vorhandenen Trennstellen zwischen den Ableitungen und dem Erdungssystem nicht überdeckt werden, da diese bei einer Überprüfung des Blitzschutzsystems zugänglich sein müssen.