Es muss unterschieden werden zwischen Gebäuden ohne und mit Blitzschutzsystem und zwischen innenliegenden und außenliegenden Schornsteinen.
1. Gebäude ohne Blitzschutzsystem
Wird bei einer baulichen Anlage auf die Errichtung eines Blitzschutzsystems verzichtet, fallen metallene Einbauten in Schornsteinen auch nicht in den Geltungsbereich der Blitzschutznormen (DIN VDE V 0185). In diesen Fällen wird für die metallenen Einbauten lediglich der Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 410 gefordert, d.h. Verbindung des Fußpunktes des Metallrohrs mit der Potenzialausgleichsschiene.
2. Gebäude mit Blitzschutzsystem und innenliegenden Schornsteinen
Da die Verwendung metallener Einbauten in innenliegenden Schornsteinen als Ableitungen für Blitzströme nicht zulässig ist, sind
die metallenen Einbauten im Dachbereich zur Vermeidung von Direkteinschlägen im Schutzbereich von Fangeinrichtungen (Fangleitungen, Fangstangen) anzuordnen und zur Verhinderung von Überschlägen und um Näherungen zwischen den metallenen Einbauten und der Fangeinrichtung des Blitzschutzsystems zu vermeiden; die Einbauten nach DIN VDE 0185 Teil 1 bzw. VDE V 0185 Teil 100 in den Blitzschutz-Potenzialausgleich einzubeziehen.3. Gebäude mit Blitzschutzsystem und außenliegenden Schornsteinen
Metallene Einbauten in Schornsteinen können im Dachbereich mit der Auffangeinrichtung des Blitzschutzsystems direkt verbunden werden, wenn sie
an der Außenwand der baulichen Anlage liegen, einen Mindest-Querschnitt nach DIN VDE V 0185 Teil 3 bzw. 4 besitzen und an den Stoßstellen durchgehend elektrisch leitend verbunden sind.
Die metallenen Einbauten sind im Keller- bzw. Fundamentbereich vorzugsweise direkt an die Erdungsanlage des Objektes oder über Blitzschutz-Potenzialausgleichsleitungen an die Potenzialausgleichsschiene der baulichen Anlage anzuschließen. Bei doppelwandigen Edelstahl-Schornsteinen ist auch das Innenrohr in den Potenzialausgleich einzubeziehen.
Quelle: Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Komitee 251 - Errichtung von Blitzschutzanlagen 4. Industrieschornsteine
Deutschen Norm (Entwurf) DIN EN 13084-1 Freistehende Industrieschornsteine
Teil 1: Allgemeine Anforderungen vom Februar 1998
4.8.2 Blitzschutz
Im allgemeinen müssen Schornsteine mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet sein und alle Metallteile der Konstruktion (Leitern, Bühnen, stählerne Mündungsabdeckungen usw.) sind mit den Erdleitern zu verbinden. Stahlschornsteine können jedoch als durchgehende Metallkonstruktionen betrachtet werden und dürfen folglich als ihr eigenes Blitzschutzsystem behandelt werden.
Die Erdung der Blitzschutzanlage sollte aus Metallstäben oder Metallbändern oder einer Kombination von beiden bestehen.
Der Punkt, an dem das Erdungsband mit dem Schornstein verbunden ist, sollte zugänglich sein.
Durchstößt der Schornstein ein Gebäude, so kann er an diesem Punkt geerdet werden, indem man ihn mit dem Blitzschutz des Gebäudes verbindet.
Bei abgespannten Schornsteinen müssen die oberen Enden der Abspannseile kontaktsicher mit dem Schornstein verbunden werden, die unteren Enden sind zu erden.
Ein verankerter Schornstein ist kontaktsicher mit seinen Ankern zu verbinden. Wenn horizontale oder vertikale Bewegung zwischen dem Anker und dem Schornstein möglich ist, muss eine Ausdehnungsmöglichkeit vorgesehen werden.
In der Umgebung von Bauwerken, in denen hohe Temperaturen im Untergrund auftreten können, z.B. bei Ziegelbrennöfen, sollten die Erdungsstäbe/Erdungsbänder in einem solchen Abstand vom Schornstein angeordnet werden, wo der Boden normalerweise nicht mehr austrocknet.
Für einen Schornstein, der auf gewachsenem Fels steht, sind besondere Blitzschutzmaßnahmen erforderlich und es sollte der Rat von Experten eingeholt werden.
Es ist im Einzelfall zu überprüfen, welche Normen anzuwenden sind und welche Aussage aktuell zum Blitzschutz von Metallschornsteinen enthalten sind.