Glück im Unglück hatten die Opfer bei dem Flugtag in Hangelar bei Bonn. Weil ohnehin viele Helfer vorsorglich vor Ort waren, konnten die Opfer schnell versorgt werden. Nach Angaben des St. Augustiner Feuerwehr-Chefs Dirk Engstenberg schlugen mindestens zwei Blitze auf dem Gelände ein. Laut Polizei schwebte am späten Abend noch ein Opfer in Lebensgefahr. Die meisten Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Insgesamt waren 220 Rettungskräfte im Einsatz. Das Gewitter war laut Polizei plötzlich über dem Flugplatz im St. Augustiner Stadtteil Hangelar aufgezogen, auf dem sich zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 10.000 Besucher befanden. Bei der Schau wurden unter anderem historische Propellerflugzeuge vorgeführt. Die Veranstaltung wurde mit dem Gewitter abgebrochen.
Besucher eines Fußballspiels unter Baum vom Blitz getroffen
Auch bei einem Gewitter in Gelsenkirchen wurden fünf Menschen schwer verletzt. Sie hatten während eines Fußballspiels im Stadtteil Beckhausen Schutz unter einem Baum gesucht. Der Blitz schlug vermutlich zunächst in einen Flutlichtmast und sprang von dort auf dem Baum über.
Die fünf Opfer im Alter zwischen 15 und 51 Jahren erlitten Brandverletzungen, wie ein Polizeisprecher sagte. Ein Opfer wurde wiederbelebt und anschließend in eine Spezialklinik nach Köln geflogen. Es bestand Lebensgefahr. Ein weiterer Zuschauer erlitt einen Schock. Bei dem Fußballspiel handelte es sich um eine Begegnung der Kreisklasse.
Quelle: ZDF 27.08.2006
Familienvater erliegt seinen Verletzungen
Das Gewitter-Unglück auf dem Hangelarer Flugplatz hat ein Todesopfer gefordert: Wie der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft bestätigte, ist ein Familienvater am Wochenende den Verletzungen, die er bei einem Blitzeinschlag davon getragen hatte, erlegen.
aus: Kölner Stadtanzeiger 04.09.06
Verfahren gegen Flugshow-Veranstalter eingestellt - Veranstalter trifft keine Schuld
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Veranstalter der Flugshow eingestellt. Am 27. August 2006 war während eines Großflugtags ein Gewitter aufgezogen und ein Blitz in das Flughafengelände eingeschlagen. Ein Mann starb an den Folgen des Blitzschlags, weitere erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletztungen.
Eine betroffene Frau erstattete Anzeige gegen den Veranstalter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Ihrer Meinung nach wurde die Flugshow nicht rechtzeitig abgebrochen, obwohl sich ein Gewitter angekündigt habe. Zudem seien die Durchsagen, mit denen die rund 10 000 Zuschauer aufgefordert wurden, sich in die umliegenden Hangars zu begeben, nicht überall zu hören gewesen.
Wie Staatsanwalt Ulrich Bremer gestern erklärte, konnte dem Veranstalter kein sorgfaltswidriges Verhalten nachgewiesen werden. Der Veranstalter habe richtig gehandelt, die Heftigkeit des Unwetters sei nicht zu erkennen gewesen.
Um 14 Uhr sei vom Deutschen Wetterdienst eine Wetter-, aber keine Unwetterwarnung herausgegeben worden. Bei einer Besprechung mit der Feuerwehr sei vereinbart worden, dass der Tower über Wetterveränderungen sofort informiere. Zunächst schien es, als würde das Gewitter Richtung Köln abziehen. Um 15.43 Uhr meldete der Tower jedoch, dass das Unwetter nun auf den Rhein-Sieg-Kreis zusteuere. Wenige Minuten später sei die schlechte Wetterlage auf dem Radar über Köln-Wesseling erkennbar gewesen. Es folgte der Aufruf an die Besucher, sich in Sicherheit zu bringen. Gegen 16 Uhr kam es dann zu dem Blitzeinschlag mit Todesfolge.
Um die Angaben der Beschuldigten überprüfen zu können, verglich die Staatsanwaltschaft diese mit den Wetteraufzeichnungen der Flugwetterwarte des Flughafens Köln / Bonn. Auch dort wurde um 15.35 Uhr noch ein „leichtes Ferngewitter“ angenommen. Das Ausmaß des Unwetters sei damit selbst nach Meinung der Experten nicht absehbar gewesen.
Für eine Einstellung des Verfahrens habe ebenfalls gesprochen, dass die Lautsprecherdurchsagen laut Zeugenaussagen deutlich hörbar waren. Zudem sei das heraufziehende Gewitter am Himmel gut zu erkennen gewesen. Der von der Anzeigenerstatterin beim Generalstaatsanwalt in Köln eingelegte Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens wurde inzwischen als unbegründet zurückgewiesen.
aus: Kölner Stadt-Anzeiger 16.10.07