Vorgaben der Maschinenrichtlinie zur Sicherheit bei Gewerbegeräten
Bereits ein kleiner Defekt am Gerät kann die Einsatzbereitschaft des ganzen Betriebes und unter Umständen sogar Menschenleben gefährden. Die Prüfung von gewerblichen Geräten auf ihre Sicherheit bestätigt deren sicheren Zustand und ermöglicht die Erkennung von potentiellen Gefahren und Schäden, noch bevor sie entstehen. Ihre Mitarbeiter/innen sind vor Gefahren, wie z. B. einem Kurzschluss, Überspannung oder einem Brand, geschützt und Sie vermeiden unnötige Ausfallzeiten von Maschinen, hohe Reparaturkosten und Folgeschäden.
Die Sicherheitsvorschriften für Gewerbegeräte sind in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert, welche grundlegende europaweit geltende Regelungen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und freien Warenverkehr aufstellt. Demnach dürfen Maschinen und deren Bauteile in Europa nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Die Vorgaben der Maschinenrichtlinie betrifft alle Hersteller und Inverkehrbringer sowie im weiteren Sinne auch Betreiber von Maschinen.
Nutzen Sie die Expertise des VDE Instituts, um Ihre Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauteile sicher zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Maschinenrichtlinie und bieten Ihnen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich der Produktsicherheit und der Funktionalen Sicherheit an.