Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I und der Veröffentlichung der beiden Verordnungen zur Änderung der NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) und EAAV (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung) hat die Bundesregierung den Nachweis der elektrotechnischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen bis zu 500 kW installierter Leistung und bis zu 270 kW Einspeiseleistung vereinfacht.
Konkret bedeutet dies für die betroffenen Anlagen, dass diese aus dem klassischen Anlagenzertifizierungsprozess herausfallen können. Ein Anlagenzertifikat sowie eine Konformitätserklärung sind bei dem vereinfachten Verfahren nicht mehr vorgesehen.
Auch im bereits begonnen Zertifizierungsprozess kann auf das vereinfachte Verfahren gewechselt werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das vereinfachte Nachweisverfahren angewendet werden darf:
- Die Summe der maximalen Wirkleistung aller am Netzanschlusspunkt angeschlossenen Erzeugungseinheiten (PV-Wechselrichter, BHKW, etc.) beträgt maximal 500 kW.
Berücksichtigt werden dabei sowohl neu geplante Erzeugungseinheiten als auch Bestandseinheiten. - Die maximale Einspeisewirkleistung ins Netz des Netzbetreibers beträgt maximal 270 kW.
- Fristen aus ggf. schon begonnen Anlagenzertifizierungsprozess sind noch nicht überschritten (z.B. zur Einreichung der Konformitätserklärung nach bereits erfolgter Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage).
Anlagen mit dem vereinfachten Nachweisverfahren dürfen nach VDE-AR-N 4105 in Betrieb gehen; zusätzlich müssen die Anforderungen nach EAAV berücksichtigt werden. Die Nachweisführung wird damit deutlich vereinfacht.
Die konkrete Umsetzung inkl. Entscheidungshilfe ist im FNN-Hinweis „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“ zusammengefasst, siehe Link unten.
Bei Unklarheiten über die Anwendung bzw. den Wechsel ins vereinfachte Nachweisverfahren wenden Sie sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber.
Bei Fragen bezüglich dem Umgang mit bereits bei uns beauftragten Projekten können Sie sich gerne an unseren Customer-Service wenden.
Weiterführende Links:
- FNN-Hinweis / Anwendungshilfe zur NELEV und EAAV (Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung):
- Aktuelle Version NELEV
- Aktuelle Version EAAV