Ein Blitzschutz nach Teil 3 schützt Gebäude und die darin befindlichen Personen bei direktem oder nahem Blitzeinschlag. Er verhindert Brand und Personenschaden.
Typische Anwendungen: Wohngebäude, Industrieanlagen, öffentliche Gebäude
Ein Blitzschutz nach Teil 3 besteht aus dem Äußeren und Inneren Blitzschutz und wird als Blitzschutzsystem (en: Lightning Protection System LPS, Bild: Blitzschutzsystem bestehend aus dem Äußeren und Inneren Blitzschutz | VDE) bezeichnet:
- Äußerer Blitzschutz: Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage, Einhalten des Trennungsabstands außen
- Innerer Blitzschutz: Einhalten des Trennungsabstands innen, Blitzschutzpotentialausgleich
Überspannungs-Schutzeinrichtungen (en: SPD Surge Protective Device) kommen beim Blitzschutzpotentialausgleich zur Verhinderung von Brand und Personenschaden zum Einsatz.
Beim Blitzschutz nach Teil 3 werden folgende wesentliche Blitzwirkungen berücksichtigt:
- Direkteinschlag; Stromfluss durch den Äußeren Blitzschutz
- Wirkung des ersten positiven Teilblitzes (große Stromamplitude)
- Blitzströme auf eingeführten Systemen bei nahen Blitzeinschlägen